Frei von Bellikon AG
Moderator: Wolf
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Urs Bühler
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Frei von Bellikon AG
Ich suche die Vorfahren des Ehepaares:
Heinrich Frei geboren 18 Dezember 1792 Bellikon, gestorben 08 November 1869
verheiratet mit:
20 Januar 1817 Ursula Hügli geboren 15 Juli 1787 Hausen Bellikon, gestorben 1870
Vielen Dank
Heinrich Frei geboren 18 Dezember 1792 Bellikon, gestorben 08 November 1869
verheiratet mit:
20 Januar 1817 Ursula Hügli geboren 15 Juli 1787 Hausen Bellikon, gestorben 1870
Vielen Dank
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John
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Re: Frei von Bellikon AG
Ab ca. 1870 leben zwei aus dem Reusstal im Aargau ausgewanderte Familien Frei in der Gemeinde Gaiserwald bei St. Gallen. Aus den Kirchenbüchern von Engelburg ist bekannt dass deren Abstammung Bellikon AG ist. Leider kann ich bei den Mormonen keine Daten zur Verheiratung und deren Eltern finden.
Bekannt sind:
Caspar Frei (1840) verheiratet [wo ist unbekannt] mit Josephine Wettstein (1843) von Remetschwil AG,
und
Elisabetha Carolina Frei (1843) verh. in Engelburg SG mit Joh. Josef Krapf (1842) von Gaiserwald SG.
Für beide Frei werden als Eltern angegeben Frei Philipp von Bellikon AG und M. Elisabetha Rutz [oder Stutz].
Gesucht werden fehlende Angaben zu Frei, aber auch allgemein wo Kirchenbücher aus Bellikon und Umgebung [online] zu finden sind.
Gruss John
Bekannt sind:
Caspar Frei (1840) verheiratet [wo ist unbekannt] mit Josephine Wettstein (1843) von Remetschwil AG,
und
Elisabetha Carolina Frei (1843) verh. in Engelburg SG mit Joh. Josef Krapf (1842) von Gaiserwald SG.
Für beide Frei werden als Eltern angegeben Frei Philipp von Bellikon AG und M. Elisabetha Rutz [oder Stutz].
Gesucht werden fehlende Angaben zu Frei, aber auch allgemein wo Kirchenbücher aus Bellikon und Umgebung [online] zu finden sind.
Gruss John
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Peter.D
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Re: Frei von Bellikon AG
Hallo John
Bellikon gehörte zur fraglichen Zeit zur Pfarrei Rohrdorf (in Oberrohrdorf). Im Kanton Aargau durften die Mormonen nur ganz wenige Kirchenbücher verfilmen, Rohrdorf gehört nicht dazu. Die Originale der Kirchenbücher befinden sich heute im katholischen Kirchenarchiv in Niederrohrdorf, das Staatsarchiv in Aarau besitzt jedoch Mikrofilme. Online sind in diesem Kanton praktisch keine Kirchenbücher.
Für dich besser scheinen mir aber ohnehin die ab ca. 1820 von den politischen Gemeinden geführten Ortsbürgerregister, darin müsstest du die ganze Familie über mehrere Generationen finden können. Die aargauischen Ortsbürgerregister befinden sich heute mit wenigen Ausnahmen bei den regionalen Zivilstandsämtern, im Falle von Bellikon also in Mellingen. Am besten fragst du dort mal an, wie das Vorgehen und eventuelle Kosten aussehen. Erfahrungsgemäss ist es am günstigsten, wenn du selber vorbeigehen kannst.
Peter
Bellikon gehörte zur fraglichen Zeit zur Pfarrei Rohrdorf (in Oberrohrdorf). Im Kanton Aargau durften die Mormonen nur ganz wenige Kirchenbücher verfilmen, Rohrdorf gehört nicht dazu. Die Originale der Kirchenbücher befinden sich heute im katholischen Kirchenarchiv in Niederrohrdorf, das Staatsarchiv in Aarau besitzt jedoch Mikrofilme. Online sind in diesem Kanton praktisch keine Kirchenbücher.
Für dich besser scheinen mir aber ohnehin die ab ca. 1820 von den politischen Gemeinden geführten Ortsbürgerregister, darin müsstest du die ganze Familie über mehrere Generationen finden können. Die aargauischen Ortsbürgerregister befinden sich heute mit wenigen Ausnahmen bei den regionalen Zivilstandsämtern, im Falle von Bellikon also in Mellingen. Am besten fragst du dort mal an, wie das Vorgehen und eventuelle Kosten aussehen. Erfahrungsgemäss ist es am günstigsten, wenn du selber vorbeigehen kannst.
Peter
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John
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Re: Frei von Bellikon AG
Dem Rat von Peter.D folgend habe ich am 17. Mai an das Zivilstandsamt Mellingen AG geschrieben und gefragt nach Kopien, oder persönlicher Einsicht in die Register der erwähnten Familien, sowie der möglichen Kosten. Gestern nun habe ich Antwort bekommen, zuerst telefonisch zur Ueberprüfung meiner Identität. Stunden später kam eine Rückfrage ob ich alte Schriften lesen könne, denn bei JA würden sie einfache Kopien machen. Doch das genügte noch nicht, ich musste auch noch Kopien meiner Mitgliedschaft bei der GHGO und GHGZ einsenden. Und dann kam die Frage ob ich bereit sei für eine halbe Stunde Arbeitsaufwand à CHF 75 und drei Kopien und Porto den Betrag von CHF 86.10 zu bezahlen!
Meine Antwort war, dass ich einem Nachkommen dieser Familie raten werde persönlich einen bewilligungsfreien Auszug aus den Registern bis zurück zu den Ururgrosseltern anzufordern gemäss dem Hinweise für Familienforschungen im Kanton Aargau:
«Bewilligungsfrei erforscht werden können die Daten, die die gesuchstellende Person persönlich betreffen. Als solche Daten gelten auch die Namen und Vornamen, die Kantons- und Gemeindebürgerrechte sowie die Lebensdaten (gemeint sind Ort und Datum der Geburt, der Trauung und des Todes) der eigenen Vorfahren (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern, Ururgrosseltern) und der eigenen Nachkommen (Kinder, Grosskinder, Urgrosskinder, Ururgrosskinder) und schliesslich die Daten, die den aktuellen Personenstand des Ehegatten (aber nicht eines früheren Ehegatten) betreffen.
Bewilligungsfrei erforscht werden können überdies alle Daten, die sich in den älteren Papierregistern befinden (Archivgut). Ältere Papierregister sind die
vor dem 1. Januar 1900 geführten Geburtsregister
vor dem 1. Januar 1930 geführten Eheregister
vor dem 1. Januar 1960 geführten Todesregister
vor dem 1. Januar 1900 eröffneten Blätter im Bürgerregister».
Schlussendlich kam die Antwort, bewilligungsfrei heisse nicht kostenlos! Auch für solche Anfragen ergäben sich dieselben Kosten! Und diese Kosten könne ich ja Denjenigen übertragen für welche ich forsche!
Dies als Hinweis für zukünftige Familienforschungen im Kanton Aargau.
Beste Grüsse, John
Meine Antwort war, dass ich einem Nachkommen dieser Familie raten werde persönlich einen bewilligungsfreien Auszug aus den Registern bis zurück zu den Ururgrosseltern anzufordern gemäss dem Hinweise für Familienforschungen im Kanton Aargau:
«Bewilligungsfrei erforscht werden können die Daten, die die gesuchstellende Person persönlich betreffen. Als solche Daten gelten auch die Namen und Vornamen, die Kantons- und Gemeindebürgerrechte sowie die Lebensdaten (gemeint sind Ort und Datum der Geburt, der Trauung und des Todes) der eigenen Vorfahren (Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern, Ururgrosseltern) und der eigenen Nachkommen (Kinder, Grosskinder, Urgrosskinder, Ururgrosskinder) und schliesslich die Daten, die den aktuellen Personenstand des Ehegatten (aber nicht eines früheren Ehegatten) betreffen.
Bewilligungsfrei erforscht werden können überdies alle Daten, die sich in den älteren Papierregistern befinden (Archivgut). Ältere Papierregister sind die
vor dem 1. Januar 1900 geführten Geburtsregister
vor dem 1. Januar 1930 geführten Eheregister
vor dem 1. Januar 1960 geführten Todesregister
vor dem 1. Januar 1900 eröffneten Blätter im Bürgerregister».
Schlussendlich kam die Antwort, bewilligungsfrei heisse nicht kostenlos! Auch für solche Anfragen ergäben sich dieselben Kosten! Und diese Kosten könne ich ja Denjenigen übertragen für welche ich forsche!
Dies als Hinweis für zukünftige Familienforschungen im Kanton Aargau.
Beste Grüsse, John
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Peter.D
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Re: Frei von Bellikon AG
Hallo John, die Tarife entsprechen leider der eidgenössichen Gebührenverordnung. Wie teuer wäre es denn, wenn du selber vorbeigehen könntest? Mir haben sie bisher bei persönlichem Erscheinen und in diesem Kanton noch nie etwas verlangt.
Der Trend geht aber tatsächlich dahin, dass jeder Aufwand der Zivilstandsämter in Rechnung gestellt wird - und nicht nur im Aargau, der wenigstens eine sehr liberale Einsichtspraxis hat.
Peter
Der Trend geht aber tatsächlich dahin, dass jeder Aufwand der Zivilstandsämter in Rechnung gestellt wird - und nicht nur im Aargau, der wenigstens eine sehr liberale Einsichtspraxis hat.
Peter
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Basilea
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Re: Frei von Bellikon AG
Guten Tag Peter
Ja der Trend geht tatsächlich dahin, dass jeder Aufwand der Zivilstandsämter in Rechnung gestellt wird.
Ich war in den letzten 20 Jahren in über 30 verschiedenen Aargauer Zivilstandsämter und musste für das selbstständige Heraussuchen nie etwas bezahlen.
Seit Anfang dieses Jahres musste ich feststellen, dass diese Zeiten leider vorbei sind. Selbst für alte Familienregister die sich im Büro befinden, sollte ich Fr. 75.- bezahlen.
Ich habe dankend abgelehnt. Für einen Arbeitsaufwand von max. 20 Sekunden (für das herausnehmen aus dem Schrank) bin ich nicht bereits diese Gebühr zu bezahlen. Es wird hier leider nicht mit gesundem Menschenverstand entschieden. Das grenzt für mich bereits an Abzockerei.
Freundliche Grüsse
Beat Stadler
Ja der Trend geht tatsächlich dahin, dass jeder Aufwand der Zivilstandsämter in Rechnung gestellt wird.
Ich war in den letzten 20 Jahren in über 30 verschiedenen Aargauer Zivilstandsämter und musste für das selbstständige Heraussuchen nie etwas bezahlen.
Seit Anfang dieses Jahres musste ich feststellen, dass diese Zeiten leider vorbei sind. Selbst für alte Familienregister die sich im Büro befinden, sollte ich Fr. 75.- bezahlen.
Ich habe dankend abgelehnt. Für einen Arbeitsaufwand von max. 20 Sekunden (für das herausnehmen aus dem Schrank) bin ich nicht bereits diese Gebühr zu bezahlen. Es wird hier leider nicht mit gesundem Menschenverstand entschieden. Das grenzt für mich bereits an Abzockerei.
Freundliche Grüsse
Beat Stadler
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Peter.D
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Re: Frei von Bellikon AG
Auf Anfrage hat mir die Aufsichtsbehörde für das Zivilstandswesen im Kanton Aargau die von Beat und John erfahrene Praxis zur Gebührenerhebung bestätigt. Sie weist zunächst auf die rechtlichen Grundlagen in der ZStGV hin - die ja gar nicht bestritten waren, es ging nur um die Verhältnismässigkeit. Ausserdem hält die Behörde fest, dass auch in dem von Beat geschilderten Fall das Zivilstandsamt trotzdem die Einsichtsberechtigung überprüfen und die gewünschten Bände kontrollieren oder gar in einer anderen Lokalität holen müsse. Art. 5 der ZStGV hält denn auch fest, dass jede angebrochene halbe Stunde Aufwand als ganze halbe Stunde zählt - was z.T. auch die Archive so handhaben.
Die Behörde erwähnt jedoch nicht die Ziffer 13 der genannten Verordnung, die den Erlass der Gebühren "für einfache Auskünfte und kleinere Verrichtungen" ermöglicht. Glücklicherweise stützen sich andere Zivilstandsämter immer noch auf diese Ausnahmeregelung bzw. beachten die Verhältnismässigkeit, die in der Schweiz für alle behördlichen Gebühren gilt. Aber leider geht der Trend klar dahin, für alles und jedes Gebühren zu verlangen.
Peter
Die Behörde erwähnt jedoch nicht die Ziffer 13 der genannten Verordnung, die den Erlass der Gebühren "für einfache Auskünfte und kleinere Verrichtungen" ermöglicht. Glücklicherweise stützen sich andere Zivilstandsämter immer noch auf diese Ausnahmeregelung bzw. beachten die Verhältnismässigkeit, die in der Schweiz für alle behördlichen Gebühren gilt. Aber leider geht der Trend klar dahin, für alles und jedes Gebühren zu verlangen.
Peter
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Basilea
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Re: Frei von Bellikon AG
Guten Tag Peter
Hier noch eine Präzisierung meiner letzten Antwort.
Im besagten Zivilstandsamt war ich im Februar 2019 und im März 2020 für jeweils ca. 2,5 Stunden
und musste, wie ich es gewohnt war, für das selbstständige heraussuchen aus den alten Familienregister nichts bezahlen.
Jetzt zum Einwand wegen der Überprüfung der Einsichtsberechtigung und das holen in einer anderen Lokalität.
Im Kanton Aargau ist gegenwärtig jedes Familienregister welches vor 1921 abgeschlossen wurde, frei einsichtbar.
Mein verlangtes FR betraf Daten vor dem Jahre 1875. Also da muss man nicht noch lange kontrollieren ob das FR Daten nach 1921 beinhaltet.
Weil ich bereits zweimal vor Ort war weiss ich auch, dass die alten Familienregister sich im Aktenschrank des Büros befinden, zusammen mit den neuen.
Man muss sie also nicht zuerst im Archiv suchen und heraufholen.
Wieso sollte ich beim dritten Mal zur Kasse gebeten werden?
Die Voraussetzungen waren ja die gleichen.
Für mich ist die Antwort der Zivilstandsaufsicht des Kantons Aargau deshalb nur eine billige Ausrede.
Ich hatte mich bereits in einem ähnlichen Fall vor vier Jahren an die Zivilstandsaufsicht gewandt.
Mit dem Ergebnis: »Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus».
Beat
Hier noch eine Präzisierung meiner letzten Antwort.
Im besagten Zivilstandsamt war ich im Februar 2019 und im März 2020 für jeweils ca. 2,5 Stunden
und musste, wie ich es gewohnt war, für das selbstständige heraussuchen aus den alten Familienregister nichts bezahlen.
Jetzt zum Einwand wegen der Überprüfung der Einsichtsberechtigung und das holen in einer anderen Lokalität.
Im Kanton Aargau ist gegenwärtig jedes Familienregister welches vor 1921 abgeschlossen wurde, frei einsichtbar.
Mein verlangtes FR betraf Daten vor dem Jahre 1875. Also da muss man nicht noch lange kontrollieren ob das FR Daten nach 1921 beinhaltet.
Weil ich bereits zweimal vor Ort war weiss ich auch, dass die alten Familienregister sich im Aktenschrank des Büros befinden, zusammen mit den neuen.
Man muss sie also nicht zuerst im Archiv suchen und heraufholen.
Wieso sollte ich beim dritten Mal zur Kasse gebeten werden?
Die Voraussetzungen waren ja die gleichen.
Für mich ist die Antwort der Zivilstandsaufsicht des Kantons Aargau deshalb nur eine billige Ausrede.
Ich hatte mich bereits in einem ähnlichen Fall vor vier Jahren an die Zivilstandsaufsicht gewandt.
Mit dem Ergebnis: »Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus».
Beat
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