Stalder von Magden AG

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evamarie
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Re: Stalder von Magden AG

Beitrag von evamarie » Mo 3. Jul 2023, 07:57

Guten Morgen
Ich habe eine Frage zur Vormundschaft.
Josef Wilhelm Stalder *19. März 1881 hat am 31.Jänner 1901 in Basel geheiratet. Unter den abgegebenen Papieren befand sich auch die schriftliche Einwilligung der Mutter des Bräutigams, warum nicht die des Vormunds?
Danke im Voraus für eine Erklärung
evamarie



Peter.D
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Re: Stalder von Magden AG

Beitrag von Peter.D » Mo 3. Jul 2023, 15:01

Hallo Evamarie

Das Zivilrecht war zwar 1881 und 1901 noch kantonal, die Ehe jedoch seit 1876 eidgenössisch geregelt. Gemäss dem damals geltenden Bundesgesetz über die Ehe war für die Eheverkündigung erforderlich: "für Personen, welche das 20. Altersjahr noch nicht zurück­gelegt haben, die Zustimmungserklärung des Inhabers der elterlichen Gewalt oder des Vormundes, beziehungsweise der zuständigen Vormundschaftsbehörde".

Demgegenüber fiel das Vormundschaftswesen bis 1911 unter die kantonalen Bestimmungen. Der Aargau kannte in seinem Bürgerlichen Gesetzbuch zwei Formen der Vormundschaft: die Pflegerschaft für einzelne, zeitlich beschränkte Ereignisse wie uneheliche Schwangerschaften oder Erbschaftsangelegenheiten etc. sowie die volle Vormundschaft über längere Zeit. Im Falle von Wilhelm Stalder wurde höchst wahrscheinlich nur ein Pfleger ernannt, der dann nach Abschluss eines eventuellen Vaterschaftsverfahrens sein Amt wieder abgeben musste. Ich vermute, dass dann die elterliche Gewalt der Mutter übertragen wurde, wenn nicht besondere Umstände dagegen sprachen (wie z.B. Abwesenheit, Krankheit etc). Die Vaterschaftsklage ging im Aargau wie in den meisten anderen Kantonen um 1880 nur noch auf Entschädigung der Mutter und Unterhalt des Kindes. Zuständig war das jeweilige Bezirksgericht, hier also Rheinfelden, dessen Protokolle im Staatsarchiv in Aarau sein müssten.
Die gesetzlichen Bedingungen wie Überwachung, Berichterstattung oder Haftung waren aber für beide Formen der Vormundschaft grundsätzlich gleich. Möglicherweise hat die Gemeinde Magden aber alle älteren Vormundschaftsakten vernichtet oder so abgelegt, dass sie nur noch Fachleute finden können.

Peter



evamarie
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Re: Stalder von Magden AG

Beitrag von evamarie » Di 4. Jul 2023, 07:42

Hallo Peter
Vielen Dank für Deine so interessante und ausführliche Antwort, zu der ich natürlich jetzt Fragen habe ehe ich das Staatsarchiv erneut um Hilfe bitte..
1. zur Pflegschaft, konnte die auch auf eine Frau übertragen werden? Ich denke da an die Taufpatin, die die ältere Schwester meiner Urgroßmutter war.
2. wenn es zu keinem Vaterschaftsverfahren kam, dann gabs nur die Vormundschaft?
3. die Mutter hat 1884 die Schweiz verlassen und ist nach Augsburg zu meinem Urgroßvater gezogen, sie war also abwesend, wie war das dann mit der elterlichen Gewalt?
4. es gibt Vormundschaftsakten und es gibt die Vormundschaftskontrolle. Würde nicht irgendwas bei der Vormundschaftskontrolle zu finden sein? Wenn ja, dann nicht in Magden, Möhlin und Rheinfelden, denn dort hat das Staatsarchiv vergeblich gesucht.
Ich bedanke mich wieder im Voraus
evamarie



Peter.D
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Re: Stalder von Magden AG

Beitrag von Peter.D » Di 4. Jul 2023, 16:40

Hallo Evamarie

Das Bürgerliche Gesetzbuch des Aargaus schloss Frauen explizit von vormundschaftlichen Funktionen aus. Das war damals in fast allen Kantonen so und änderte sich erst mit dem ZGB ab 1912, wenigstens auf dem Papier.

Die ledige oder verwitwete Mutter erhielt im Aargau jedenfalls die elterliche Gewalt, unabhängig vom Wohnort, was aber die Errichtung einer Pflege- oder Vormundschaft nicht ausschloss. Die Vormünder mussten vom Bezirksamt bewilligt werden, das auch eine Oberkontrolle ausübte. Die entsprechenden Akten müssten im Staatsarchiv vermutlich hier abgelegt sein. Keine Ahnung, ob das StAAG dort auch schon gesucht hat. Aber die detaillierteren Akten sollten sich eben schon bei den Heimatgemeinden befinden, falls sie nicht vernichtet worden sind.

Hat das Staatsarchiv auch schon nach einem Vaterschaftsprozess vor dem Bezirksgericht in Rheinfelden gesucht? Dort wären dann auch der Vormund oder Pfleger aufgeführt - und natürlich der beklagte Vater. Allerdings musste die Klage beim Bezirksgericht des aargauischen Wohnortes des angeblichen Vaters angebracht werden, also eventuell bei einem anderen Bezirksgericht als Rheinfelden. Falls der Vater gar nicht oder nicht mehr im Aargau wohnte, wird es schwierig, weil dann eine Klage in der Regel nur bei Gegenrecht möglich war.
Nach aargauischem Zivilrecht musste aber auch der Zuspruch des Kindes an die Mutter gerichtlich bestimmt werden, und zwar durch das für den Heimatort zuständige Bezirksgericht. Somit sollte es also ein Urteil in Rheinfelden geben, selbst wenn der Vater unbekannt, verheimlicht oder nicht einklagbar war!

Peter



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Re: Stalder von Magden AG

Beitrag von evamarie » Di 4. Jul 2023, 17:15

Hallo Peter
Vielen Dank für Deine Erklärungen! Hab schon erwartet, dass Frauen von vormundschaftlichen Funktionen ausgeschlossen waren, leider.
Nach dem Vaterschaftsprozess hat das Staatsarchiv noch nicht gesucht, werde darum bitten.
Ob nach den Akten gesucht wurde, das werde ich fragen, glaube aber schon.
Melde mich wieder, hoffentlich mit Ergebnissen,
evamarie



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Re: Stalder von Magden AG

Beitrag von evamarie » Mi 6. Mai 2026, 16:33

Am 31. August 1899 schreibt Maria Stalder aus Augsburg an den Amman in Magden:" wie mir durch Wilhelm meinen Sohn mitgeteilt wurde steht also das Erbteil für mich noch bei Ihnen."
Wilhelm möchte das Geld, seine Mutter will das nicht. Er soll nur einen Teil davon erhalten und der Rest an sie geschickt werden.
Schon am 25. August meldet sich Wilhelm, der seit 1898 als Kaminfeger bei J.Ehrsam-Stocker in Basel gearbeitet hat, nach Rheinfelden ab.
Das Sparbüchlein muss schon länger auf der Bank gewesen sein, es handelt sich entweder um einen Erbteil, oder ein Legat?????
Am 14. September 1899 wurde das Büchlein aufgelöst und am 17. September quittiert Wilhelm den Erhalt von 35 Franken dem Amman K. Schneider.
Warum war Wilhelm der Meinung, dass das Geld für ihn ist?
Von wem könnte Maria geerbt haben?
Wo kann ich herausfinden von wem das Geld kam? Könnte im Gemeindearchiv in Magden bei Unterlagen zu Amman Schneider noch was zu finden sein?
Bedanke mich im Voraus für jede Hilfe.
evamarie
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Peter.D
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Re: Stalder von Magden AG

Beitrag von Peter.D » Do 7. Mai 2026, 17:12

Hallo Evamarie

Die Erbschaft kann von irgendwelchen Verwandten von Maria Stalder stammen, ein Vermächtnis natürlich auch von nicht verwandten Personen. Bei einer Erbschaft kam jedenfalls die Mutter vor dem Sohn zum Zuge.

Nach damaligem Aargauer Zivilrecht musste die Gemeinde den Erbgang überwachen, insbesondere bei abwesenden oder unmündigen Personen die Erbschaft sicherstellen. Das hat sie hier mit der Hinterlegung bei der Bank ja auch richtig gemacht. Zuständig war der Gemeinderat, dort namentlich der Ammann (Gemeindepräsident) und der Gemeindeschreiber. Der Vorgang müsste daher auch in den Protokollen des Gemeinderats dokumentiert worden sein. In der Regel sind solche Protokolle aus den 1890er-Jahren bei den Gemeinden noch vorhanden. Ob sie dort noch jemand lesen kann (deutsche Kurrentschrift) ist allerdings immer weniger wahrscheinlich. Vermutlich müsstest du einen Genealogen beauftragen, die Protokolle aus jener Zeit durchzuackern.

Peter



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Re: Stalder von Magden AG

Beitrag von evamarie » Do 7. Mai 2026, 18:33

Vielen Dank Peter, das klingt leider nicht sehr gut
evamarie



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