Hallo zusammen
Ich lese hier in der zweiten Zeile:
h: (honestus) juvenis Christianus Döerfliger filius aditni , et....
Bedeutet aditni in diesem Fall
a) Das Kind wurde einer Familie Dörfliger hinzugefügt?
b) Das Kind wurde von einer Familie Dörfliger adoptiert?
c) Die Abstammung ist unbekannt?
Herzliche Grüsse
Stefan
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urspr. Titel: Verständnisfrage (Latein)
Dörfliger von Fulenbach SO
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smhaller
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Dörfliger von Fulenbach SO
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Zuletzt geändert von smhaller am Mo 4. Dez 2023, 10:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Josef Both
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smhaller
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Re: Verständnisfrage
Hallo Josef
Mir geht es mehr um die Auslegung. Denn Adoptiert ist rechtlich anders zu betrachten als ein Pflegekind. Zumindest nach meiner Meinung.
Liebe Grüsse
Stefan
Danke dafür, aber soweit bin ich auch.
Mir geht es mehr um die Auslegung. Denn Adoptiert ist rechtlich anders zu betrachten als ein Pflegekind. Zumindest nach meiner Meinung.
Liebe Grüsse
Stefan
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Peter.D
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Re: Verständnisfrage (Latein)
Hallo Stefan
Von wann stammt denn dieser Eintrag? Es geht m.E. weniger um eine Sprach- als um eine Rechtsfrage.
Der Kanton Solothurn hat als einer der ersten Kantone überhaupt mit dem Civilgesetzbuch von 1841 die Adoption eingeführt. Allerdings auch dann sehr restriktiv, nach französischem Vorbild des Code Civil. Eine Adoption war z.B. nur möglich, wenn keine eigenen Kinder vorhanden waren. Die meisten anderen Kantone haben die Adoption, wie wir sie heute kennen, erst mit dem ZGB ab 1912 eingeführt. Vorher hat man sich mit Pflegekindern beholfen, die je nach Kanton mit Bewilligung der Regierung den Namen der Pflegeeltern annehmen durften.
Ob es im Kanton Solothurn allenfalls vor 1841 andere, vergleichbare Instrumente gab, kann dir vermutlich das Staatsarchiv beantworten. Die Adoption blieb aber lange umstritten, weil sie in die "natürliche" Erbfolge eingriff.
Peter
Von wann stammt denn dieser Eintrag? Es geht m.E. weniger um eine Sprach- als um eine Rechtsfrage.
Der Kanton Solothurn hat als einer der ersten Kantone überhaupt mit dem Civilgesetzbuch von 1841 die Adoption eingeführt. Allerdings auch dann sehr restriktiv, nach französischem Vorbild des Code Civil. Eine Adoption war z.B. nur möglich, wenn keine eigenen Kinder vorhanden waren. Die meisten anderen Kantone haben die Adoption, wie wir sie heute kennen, erst mit dem ZGB ab 1912 eingeführt. Vorher hat man sich mit Pflegekindern beholfen, die je nach Kanton mit Bewilligung der Regierung den Namen der Pflegeeltern annehmen durften.
Ob es im Kanton Solothurn allenfalls vor 1841 andere, vergleichbare Instrumente gab, kann dir vermutlich das Staatsarchiv beantworten. Die Adoption blieb aber lange umstritten, weil sie in die "natürliche" Erbfolge eingriff.
Peter
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smhaller
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Re: Verständnisfrage (Latein)
Sali Peter
Herzlichen Dank für Deine Rückmeldung
Und die Bezeichnung erscheint in den 419 Ehen zwischen 1682 und 1846 im Kirchenbuch exakt nur einmal, zumindest wenn ich es nicht irgendwo überlesen habe.
Weswegen ich mich auch wundere. wenn die Bezeichnung Usanz hatte, wäre sie vermutlich mehr zu finden.
Liebe Grüsse
Stefan
Herzlichen Dank für Deine Rückmeldung
Beim besagten Eintrag geht es um das Jahr 1814, also deutlich vor der Einführung 1841.Peter.D hat geschrieben: Mo 4. Dez 2023, 17:24 Von wann stammt denn dieser Eintrag? Es geht m.E. weniger um eine Sprach- als um eine Rechtsfrage.
Der Kanton Solothurn hat als einer der ersten Kantone überhaupt mit dem Civilgesetzbuch von 1841 die Adoption eingeführt.
Und die Bezeichnung erscheint in den 419 Ehen zwischen 1682 und 1846 im Kirchenbuch exakt nur einmal, zumindest wenn ich es nicht irgendwo überlesen habe.
Weswegen ich mich auch wundere. wenn die Bezeichnung Usanz hatte, wäre sie vermutlich mehr zu finden.
Liebe Grüsse
Stefan
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Toni
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Re: Dörfliger von Fulenbach SO
Hallo zäme
ich lese "filius aeditui" - Sohn des Sigrists.
Gruss, Toni
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