Einsichtnahme in Zivilstandsregister im Kanton Thurgau
Moderator: Wolf
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Hortulana
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Nachforschungen im Bezirk Münchwilen
Hallo
Habe zwar nicht viel Hoffnung: Aber gibt es eventuell jemanden, der für mich Nachforschungen auf dem Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen, in Sirnach anstellen könnte (bezüglich der Familie Hutmann von Wuppenau )?
Ich wohne im Berner Oberland und habe aufgrund der Tatsache, dass ich zwei Jobs und noch anderweitige Verpflichtungen habe, vermutlich keine Möglichkeit diese Nachforschungen noch in diesem Jahr selbst zu betreiben. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand finden würde. Den Ablauf müsste man einfach noch besprechen.
Mit härzleche Grüess
Sylvie
- Editiert von Wolf am 09.03.2006, 20:03 -
Habe zwar nicht viel Hoffnung: Aber gibt es eventuell jemanden, der für mich Nachforschungen auf dem Zivilstandsamt Bezirk Münchwilen, in Sirnach anstellen könnte (bezüglich der Familie Hutmann von Wuppenau )?
Ich wohne im Berner Oberland und habe aufgrund der Tatsache, dass ich zwei Jobs und noch anderweitige Verpflichtungen habe, vermutlich keine Möglichkeit diese Nachforschungen noch in diesem Jahr selbst zu betreiben. Ich würde mich sehr freuen, wenn sich jemand finden würde. Den Ablauf müsste man einfach noch besprechen.
Mit härzleche Grüess
Sylvie
- Editiert von Wolf am 09.03.2006, 20:03 -
Hortulana
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Adam
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Nachforschungen im Bezirk Münchwilen
Hallo Sylvie
Für die Einsichtnahme in die Thurgauischen Zivilstandsregister benötigt man eine persönlich begründete Jahres-Bewilligung von CHF 80.--. Eine stellvertretende Einsichtnahme ist deshalb nicht möglich. Zudem kostet jede Einsichtnahme CHF 50.--.
Vor einer möglichen Einsichtnahme müssten die Bedingungen unbedingt mit dem zuständigen Zivilstandsamt des Bezirkes Münchwilen in Sirnach Tel. 071 969 34 64 abgesprochen werden.
Gruss Adam
Für die Einsichtnahme in die Thurgauischen Zivilstandsregister benötigt man eine persönlich begründete Jahres-Bewilligung von CHF 80.--. Eine stellvertretende Einsichtnahme ist deshalb nicht möglich. Zudem kostet jede Einsichtnahme CHF 50.--.
Vor einer möglichen Einsichtnahme müssten die Bedingungen unbedingt mit dem zuständigen Zivilstandsamt des Bezirkes Münchwilen in Sirnach Tel. 071 969 34 64 abgesprochen werden.
Gruss Adam
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Hortulana
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Nachforschungen im Bezirk Münchwilen
Hallo Adam
Ach herrje, klingt das kompliziert :O
Die wollen es einem ganz offensichtlich ziemlich schwer machen
Finde ich nicht ok, dass die es einem praktisch verunmöglichen, dass man Nachforschungen durch dritte machen lassen kann.
Aber danke für die Info!
Sylvie
Ach herrje, klingt das kompliziert :O
Die wollen es einem ganz offensichtlich ziemlich schwer machen
Finde ich nicht ok, dass die es einem praktisch verunmöglichen, dass man Nachforschungen durch dritte machen lassen kann.
Aber danke für die Info!
Sylvie
Hortulana
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Adam
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Nachforschungen im Bezirk Münchwilen
Hallo Sylvie
Immerhin kann man im Thurgau die Register bis zur Einführung der elektronischen Registerführung mit INFOSTAR noch persönlich einsehen, im Gegensatz zu andern Kantonen, wo dies überhaupt nicht mehr möglich ist.
Der Datenschutz lässt grüssen!
Gruss Adam
Immerhin kann man im Thurgau die Register bis zur Einführung der elektronischen Registerführung mit INFOSTAR noch persönlich einsehen, im Gegensatz zu andern Kantonen, wo dies überhaupt nicht mehr möglich ist.
Der Datenschutz lässt grüssen!
Gruss Adam
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Wolf
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stellvertretende Einsichtnahme Zivilstandsregister
Adam schreibt
Laut Zivilstandsverordnung ist für eine Auskunft aus dem Zivilstandsregister (eine Einsichtnahme ist in vielen Kantonen überhaupt nicht möglich) eine (nur mit entsprechenden Gebühren zu erhaltende) kantonale Bewilligung erforderlich - auch wenn man persönlich vorbeikommt. Die Gebühren fallen also nicht erst an, wenn man einen Vertreter schicken will. Insofern wären die Gebühren kein (zusätzlicher) Hinderungsgrund, beim Zivilstandsamt nachzufragen.
Auf der anderen Seite wird man (frau) vmtl. auf Papier nachhause tragen wollen, was man im Zivilstandsamt gefunden hat. Kann man da im Thurgau einfach eine Photokopie machen - oder muss auch hier ein Familienschein beantragt werden (natürlich wieder mit Gebühren verbunden)? Im letzteren Fall scheint es mir überhaupt nichts mehr zu bringen, das Zivilstandsamt persönlich aufzusuchen oder aufsuchen zu lassen: die kantonale Bewilligung bekommt man vmtl. nicht einfach so beim Schalter, sondern muss sie vorher (per Post) beantragen - und den Familienschein kann man auch per Post beantragen und sich zuschicken lassen; auf den Franken Porto kommt es bei insgesamt dreistelligen Gebühren dann auch nicht mehr an.
Aber vielleicht funktioniert das ja im Thurgau anders - in diesem Fall bitte ich um Korrektur meiner obigen Spekulationen.
Sylvie findet verständlicherweiseEine stellvertretende Einsichtnahme ist deshalb nicht möglich.
Ist das wirklich so? Nun kenne ich mich im Thurgau nicht aus - und natürlich ist auch die Auslegung der eidgen. Zivilstandsverordnung recht unterschiedlich in verschiedenen Kantonen. Vielleicht kann uns Adam da Genaueres dazu sagen.... nicht ok, dass die es einem praktisch verunmöglichen, dass man Nachforschungen durch Dritte machen lassen kann.
Laut Zivilstandsverordnung ist für eine Auskunft aus dem Zivilstandsregister (eine Einsichtnahme ist in vielen Kantonen überhaupt nicht möglich) eine (nur mit entsprechenden Gebühren zu erhaltende) kantonale Bewilligung erforderlich - auch wenn man persönlich vorbeikommt. Die Gebühren fallen also nicht erst an, wenn man einen Vertreter schicken will. Insofern wären die Gebühren kein (zusätzlicher) Hinderungsgrund, beim Zivilstandsamt nachzufragen.
Auf der anderen Seite wird man (frau) vmtl. auf Papier nachhause tragen wollen, was man im Zivilstandsamt gefunden hat. Kann man da im Thurgau einfach eine Photokopie machen - oder muss auch hier ein Familienschein beantragt werden (natürlich wieder mit Gebühren verbunden)? Im letzteren Fall scheint es mir überhaupt nichts mehr zu bringen, das Zivilstandsamt persönlich aufzusuchen oder aufsuchen zu lassen: die kantonale Bewilligung bekommt man vmtl. nicht einfach so beim Schalter, sondern muss sie vorher (per Post) beantragen - und den Familienschein kann man auch per Post beantragen und sich zuschicken lassen; auf den Franken Porto kommt es bei insgesamt dreistelligen Gebühren dann auch nicht mehr an.
Aber vielleicht funktioniert das ja im Thurgau anders - in diesem Fall bitte ich um Korrektur meiner obigen Spekulationen.
Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher
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John
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Nachforschungen im Bezirk Münchwilen
Meine Erfahrungen mit Nachforschungen im Kanton Thurgau (2004/2005 vor der Zusammenlegung von 80 Gemeinde-Zivilstandsämtern in nur noch 8 kantonale Aemter) sind teils unterschiedlicher als in den bisherigen Beiträgen geschildert.
Auch ich musste eine Bewilligung für Fr. 80.-, gültig ein Jahr, beim Amt für Zivilstandswesen des Kt. TG kaufen. Gültig nur für Nachforschungen innerhalb der eigenen Familie, Familien der eingeheirateten Ehegatten ausdrücklich ausgeschlossen. Auskunft bei den einzelnen Gemeinden nach Absprache. Zusätzlich hätten gemäss Weisung der kantonalen Bewilligungsbehörde (Amt für Zivilstandswesen) von den Gemeinden Gebühren verlangt werden können; doch ich habe bei keiner der über acht besuchten Gemeinden (nicht Bezirk Münchwilen) solche bezahlen müssen.
Kopieren war nirgends erlaubt, hingegen Fotografieren ohne Blitzlicht.
In den meisten besuchten Gemeinden durfte ich in einem leeren Raum (Sitzungszimmer) allein gelassen Einsicht in die Bücher nehmen.
Von zwei Gemeinden bekam ich die Auskunft bei der Anfrage für einen Besuchstermin zu einer gesuchten Familie kostenlos per Mail ohne dass ich persönlich vorbeigehen musste. Bei einer Gemeinde bestellte ich per Online-Schalter einen Familienschein, worauf mich die Zivilstandsbeamtin anrief und den Grund erfragte. Als ich Familienforschung angab, riet sie mir vom Familienschein ab (wegen Kosten von Fr. 25.-) und gab mir die Auskunft (Daten) zu der nachgefragten Familie telefonisch!
Mit den seit 1. Juli 2005 zuständigen kantonalen Aemtern habe ich noch keine Erfahrungen gemacht (Bitte lesen Sie dazu den nachfolgenden Beitrag von Adam Bischof), da ich mich seither vermehrt mit den verfilmten Kirchenbüchern im Staatsarchiv in Frauenfeld beschäftige (Reservation notwendig für das Lesegerät, inkl. integriertem Scanner für Kopien), Gebühr Fr. 2.- pro Std. plus Fr.-.50 je Papierkopie).
Die Praxis für Familienforscher scheint mir jedenfalls im Kanton Thurgau vernünftiger zu sein als im Wohnortkanton Bern.
Es grüsst als Thurgauer
Hans Gräser
- Editiert von John am 17.03.2006, 13:16 -
Auch ich musste eine Bewilligung für Fr. 80.-, gültig ein Jahr, beim Amt für Zivilstandswesen des Kt. TG kaufen. Gültig nur für Nachforschungen innerhalb der eigenen Familie, Familien der eingeheirateten Ehegatten ausdrücklich ausgeschlossen. Auskunft bei den einzelnen Gemeinden nach Absprache. Zusätzlich hätten gemäss Weisung der kantonalen Bewilligungsbehörde (Amt für Zivilstandswesen) von den Gemeinden Gebühren verlangt werden können; doch ich habe bei keiner der über acht besuchten Gemeinden (nicht Bezirk Münchwilen) solche bezahlen müssen.
Kopieren war nirgends erlaubt, hingegen Fotografieren ohne Blitzlicht.
In den meisten besuchten Gemeinden durfte ich in einem leeren Raum (Sitzungszimmer) allein gelassen Einsicht in die Bücher nehmen.
Von zwei Gemeinden bekam ich die Auskunft bei der Anfrage für einen Besuchstermin zu einer gesuchten Familie kostenlos per Mail ohne dass ich persönlich vorbeigehen musste. Bei einer Gemeinde bestellte ich per Online-Schalter einen Familienschein, worauf mich die Zivilstandsbeamtin anrief und den Grund erfragte. Als ich Familienforschung angab, riet sie mir vom Familienschein ab (wegen Kosten von Fr. 25.-) und gab mir die Auskunft (Daten) zu der nachgefragten Familie telefonisch!
Mit den seit 1. Juli 2005 zuständigen kantonalen Aemtern habe ich noch keine Erfahrungen gemacht (Bitte lesen Sie dazu den nachfolgenden Beitrag von Adam Bischof), da ich mich seither vermehrt mit den verfilmten Kirchenbüchern im Staatsarchiv in Frauenfeld beschäftige (Reservation notwendig für das Lesegerät, inkl. integriertem Scanner für Kopien), Gebühr Fr. 2.- pro Std. plus Fr.-.50 je Papierkopie).
Die Praxis für Familienforscher scheint mir jedenfalls im Kanton Thurgau vernünftiger zu sein als im Wohnortkanton Bern.
Es grüsst als Thurgauer
Hans Gräser
- Editiert von John am 17.03.2006, 13:16 -
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Adam
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Einsichtnahme in Zivilstandsregister im Kanton Thurgau
Auskünfte - Zivilstandsregister Kanton Thurgau
Diese Regelung gilt ab Juli 2005
Für die Einsichtnahme in die Thurgauischen Zivilstandsregister von 1876 bis zur Einführung von INFOSTAR benötigt man eine begründete Jahresbewilligung (CHF 80.--) die vom Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen in Frauenfeld erteilt wird. Man kann aber auch eine Vollmacht an eine Drittperson erteilen, die dann die Jahresbewilligung einholen muss. Die Bewilligung muss vorgängig schriftlich eingeholt werden. Eine Einsichtnahme in elektronische Registerführung mit INFOSTAR ist bis zu einer gesamtschweizerischen Regelung noch nicht möglich.
Eine uneingeschränkte Einsichtnahme in die handgeschriebenen Zivilstandsregister ist dann mit Ausnahme der neurechtlich eingetragenen adoptierten Kinder möglich. Jede Einsichtnahme ist mit Kosten von CHF 50.-- verbunden. Im Gegensatz zu andern Kantonen ist im Thurgau heute noch eine vollumfängliche Einsichtnahme in die Register möglich. Bravo!
Die Familienblätter müssen jedoch von Hand abgeschrieben werden (bis ca. 1940 noch in alter deutscher Kurrentschrift).
Kopieren oder Fotografieren ist jedoch nicht erlaubt. Für eine Einsichtnahme ist deshalb ausreichend Zeit einzuplanen.
Vor einer Einsichtnahme ist es undbedingt ratsam, sich beim zuständigen Zivilstandsamt über die Formalitäten zu erkundigen, vor allem aber, ob ein Familienschein einer eventuellen persönlichen Einsichtnahme vorzuziehen wäre. Wenn aber ganze Familienstämme, eventuell bei versch. Zivilstandsämtern gesucht werden müssen, kommt natürlich nur eine aufwändige Selbstsuche mit eingenhändiger Abschrift der Registereinträge in Frage.
Nun hoffe ich einiges zur Klärung beigetragen zu haben und wünsche allen Familienforschern viel Glück bei der Suche.
Adam Bischof
- Editiert von Wolf am 19.03.2006, 10:16 -
Diese Regelung gilt ab Juli 2005
Für die Einsichtnahme in die Thurgauischen Zivilstandsregister von 1876 bis zur Einführung von INFOSTAR benötigt man eine begründete Jahresbewilligung (CHF 80.--) die vom Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen in Frauenfeld erteilt wird. Man kann aber auch eine Vollmacht an eine Drittperson erteilen, die dann die Jahresbewilligung einholen muss. Die Bewilligung muss vorgängig schriftlich eingeholt werden. Eine Einsichtnahme in elektronische Registerführung mit INFOSTAR ist bis zu einer gesamtschweizerischen Regelung noch nicht möglich.
Eine uneingeschränkte Einsichtnahme in die handgeschriebenen Zivilstandsregister ist dann mit Ausnahme der neurechtlich eingetragenen adoptierten Kinder möglich. Jede Einsichtnahme ist mit Kosten von CHF 50.-- verbunden. Im Gegensatz zu andern Kantonen ist im Thurgau heute noch eine vollumfängliche Einsichtnahme in die Register möglich. Bravo!
Die Familienblätter müssen jedoch von Hand abgeschrieben werden (bis ca. 1940 noch in alter deutscher Kurrentschrift).
Kopieren oder Fotografieren ist jedoch nicht erlaubt. Für eine Einsichtnahme ist deshalb ausreichend Zeit einzuplanen.
Vor einer Einsichtnahme ist es undbedingt ratsam, sich beim zuständigen Zivilstandsamt über die Formalitäten zu erkundigen, vor allem aber, ob ein Familienschein einer eventuellen persönlichen Einsichtnahme vorzuziehen wäre. Wenn aber ganze Familienstämme, eventuell bei versch. Zivilstandsämtern gesucht werden müssen, kommt natürlich nur eine aufwändige Selbstsuche mit eingenhändiger Abschrift der Registereinträge in Frage.
Nun hoffe ich einiges zur Klärung beigetragen zu haben und wünsche allen Familienforschern viel Glück bei der Suche.
Adam Bischof
- Editiert von Wolf am 19.03.2006, 10:16 -
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Hortulana
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Einsichtnahme in Zivilstandsregister im Kanton Thurgau
Hallöchen
Euch allen (Adam, John, Wolf) ein herzliches Merci für die umfassende Information. Über die ganzen Neuerungen wusste ich nämlich nicht Bescheid!
Den Grossteil meiner Forschung (hauptsächlich Kanton Bern) habe ich in meinen Teenagerjahren vor rund 15 Jahren betrieben. Damals war das alles wesentlich unkomplizierter. Einzig den Familienzweig Hutmann habe ich in der Zeit ein wenig vernachlässigt, da ich damals noch keinen Führerschein hatte und noch nicht mobil war - immer mit dem Hintergedanken, dass ich diese Nachforschungen noch würde nachholen können. Meine Ausbildung und die berufliche Karriere haben dann aber ziemlich viel Zeit absorbiert. Erst durch das Auffinden alter Familienbilder ist die Forschung vor kurzem wieder ein wenig "in die Gänge gekommen". Aber eben, Zeit habe ich immer noch sehr wenig.
Wie ich im Beitrag von Adam gelesen habe:
... ist es also doch möglich, dass eine Drittperson Nachforschungen anstellt? Dann mache ich mich in dem Fall weiter auf die Suche nach jemandem, der das für mich übernehmen könnte (natürlich auf meine Kosten...
)
Also, falls jemand seine Hilfe anbieten würde... wäre toll
Grüessli
Sylvie
Euch allen (Adam, John, Wolf) ein herzliches Merci für die umfassende Information. Über die ganzen Neuerungen wusste ich nämlich nicht Bescheid!
Den Grossteil meiner Forschung (hauptsächlich Kanton Bern) habe ich in meinen Teenagerjahren vor rund 15 Jahren betrieben. Damals war das alles wesentlich unkomplizierter. Einzig den Familienzweig Hutmann habe ich in der Zeit ein wenig vernachlässigt, da ich damals noch keinen Führerschein hatte und noch nicht mobil war - immer mit dem Hintergedanken, dass ich diese Nachforschungen noch würde nachholen können. Meine Ausbildung und die berufliche Karriere haben dann aber ziemlich viel Zeit absorbiert. Erst durch das Auffinden alter Familienbilder ist die Forschung vor kurzem wieder ein wenig "in die Gänge gekommen". Aber eben, Zeit habe ich immer noch sehr wenig.
Wie ich im Beitrag von Adam gelesen habe:
Man kann aber auch eine Vollmacht an eine Drittperson erteilen, die dann die Jahresbewilligung einholen muss.
... ist es also doch möglich, dass eine Drittperson Nachforschungen anstellt? Dann mache ich mich in dem Fall weiter auf die Suche nach jemandem, der das für mich übernehmen könnte (natürlich auf meine Kosten...
Also, falls jemand seine Hilfe anbieten würde... wäre toll
Grüessli
Sylvie
Hortulana
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Eddie
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Einsichtnahme in Zivilstandsregister im Kanton Thurgau
Dazu noch eine Information welche ich heute vom Zivilstandsamt Bischofszell zu den Todesregistern erhalten habe. Ich zitiere:
Durch die Reorganisation der Zivilstandsämter im Juli 2005 wurden alle Todesregister bis 1950 ins Staatsarchiv des Kantons Thurgau abgeliefert.
Viele Grüsse
Eddie
Durch die Reorganisation der Zivilstandsämter im Juli 2005 wurden alle Todesregister bis 1950 ins Staatsarchiv des Kantons Thurgau abgeliefert.
Viele Grüsse
Eddie
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Thomas
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- Registriert: Mi 26. Apr 2006, 11:04
- Geschlecht: Männlich
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Einsichtnahme in Zivilstandsregister im Kanton Thurgau
Meines Erachtens sind die restriktiven Thurgauer Bestimmungen gemäss Datenschutzgesetz unzulässig. Das schweizerische Datenschutzgesetz sieht nämlich in Art. 8 vor:
1. "Jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden.
2. Der Inhaber der Datensammlung muss ihr mitteilen: a) alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten...
5. Die Auskunft ist in der Regel schriftlich, in Form eines Ausdrucks oder einer Fotokopie sowie kostenlos zu erteilen..."
Zwar sieht das Gesetz auch gewisse Ausnahmen von dieser Auskunftspflicht vor, die aber, sofern es sich um Auskunft über eigene Vorfahren handelt, kaum erfüllt sein dürften.
Gruss
Thomas
1. "Jede Person kann vom Inhaber einer Datensammlung Auskunft darüber verlangen, ob Daten über sie bearbeitet werden.
2. Der Inhaber der Datensammlung muss ihr mitteilen: a) alle über sie in der Datensammlung vorhandenen Daten...
5. Die Auskunft ist in der Regel schriftlich, in Form eines Ausdrucks oder einer Fotokopie sowie kostenlos zu erteilen..."
Zwar sieht das Gesetz auch gewisse Ausnahmen von dieser Auskunftspflicht vor, die aber, sofern es sich um Auskunft über eigene Vorfahren handelt, kaum erfüllt sein dürften.
Gruss
Thomas
Thomas Illi, Wolfhausen
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John Doh
- Beiträge: 33
- Registriert: Di 16. Feb 2016, 19:31
- Geschlecht: Männlich
Re: Einsichtnahme in Zivilstandsregister im Kanton Thurgau
Hier meine Erfahrung mit dem Staatsarchiv Thurgau:
Ohne Bewilligung vom Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen kann man alle Register ansehen, die älter als 120 Jahre sind, d.h. bis 1897. Das reichte für meine Zwecke aus, weshalb ich keine Bewilligung beantragte und daher auch nicht weiss, wie man das anstellen muss und was es kostet.
Die Kirchenbücher (bis 1876) sind auf Mikrofilm und es sieht ziemlich kompliziert aus, die zu bedienen und halbwegs vernünftige Ausdruck anzufertigen. Glücklicherweise ist das Personal im Staatsarchiv sehr hilfsbereit und half mir bei der Bedienung bzw. bediente das Ding für mich und druckte die gewünschte Stelle aus. Allerdings suchte ich nur einen einzigen Eintrag. Wenn man mehr sucht, muss man sich wohl oder übel mit dieser Mikrofilmmaschine anfreunden. Der Ausdruck kostet 50 Rappen.
Die Zivilstandsregister ab 1876 kann man in den grossen Folianten in Ruhe einsehen und abschreiben. Man kann auch eine Bewilligung beantragen, um Fotos zu machen. Dies kann man vor Ort tun und dauert wenige Minuten, da sie direkt durch die Staatsarchivare erteilt wird. Man verpflichtet sich dann, die Fotos im Fall einer Publikation richtig zu zitieren und dem Archiv ein Belegexemplar zu senden. Die Bewilligung kostet nichts.
Da ich noch zwei Todesdaten suchte, die im 20 Jahrhundert waren, und man diese Register wie gesagt nicht ohne Bewilligung einsehen darf, suchte die Dame vom Staatsarchiv diese für mich freundlicherweise heraus.
Alles in allem, ein erfolgreicher Archivnachmittag für mich
Ohne Bewilligung vom Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen kann man alle Register ansehen, die älter als 120 Jahre sind, d.h. bis 1897. Das reichte für meine Zwecke aus, weshalb ich keine Bewilligung beantragte und daher auch nicht weiss, wie man das anstellen muss und was es kostet.
Die Kirchenbücher (bis 1876) sind auf Mikrofilm und es sieht ziemlich kompliziert aus, die zu bedienen und halbwegs vernünftige Ausdruck anzufertigen. Glücklicherweise ist das Personal im Staatsarchiv sehr hilfsbereit und half mir bei der Bedienung bzw. bediente das Ding für mich und druckte die gewünschte Stelle aus. Allerdings suchte ich nur einen einzigen Eintrag. Wenn man mehr sucht, muss man sich wohl oder übel mit dieser Mikrofilmmaschine anfreunden. Der Ausdruck kostet 50 Rappen.
Die Zivilstandsregister ab 1876 kann man in den grossen Folianten in Ruhe einsehen und abschreiben. Man kann auch eine Bewilligung beantragen, um Fotos zu machen. Dies kann man vor Ort tun und dauert wenige Minuten, da sie direkt durch die Staatsarchivare erteilt wird. Man verpflichtet sich dann, die Fotos im Fall einer Publikation richtig zu zitieren und dem Archiv ein Belegexemplar zu senden. Die Bewilligung kostet nichts.
Da ich noch zwei Todesdaten suchte, die im 20 Jahrhundert waren, und man diese Register wie gesagt nicht ohne Bewilligung einsehen darf, suchte die Dame vom Staatsarchiv diese für mich freundlicherweise heraus.
Alles in allem, ein erfolgreicher Archivnachmittag für mich
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