Berner Udelbücher - bitte Lesehilfe
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hhg
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Berner Udelbücher - bitte Lesehilfe
Wer kann das lesen (vor allem die vorletzte Zeile)? Danke
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Stephleuen
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Berner Udelbücher - bitte Lesehilfe
Grundsätzlich immer angeben um welches Udelbuch es sich handelt und aus welchem Jahre es stammt, damit die Schrift bei unklarheiten abgeglichen werden kann.
Also hier mein Versuch:
Johann leman von tegeschi hat uodel um en gut..... von diespach huss zischen pet steffen und henslin flösser
Jost zem lingge vom schöngöw ist burg um eine 2 (?) des selben huses
Kuni von eschlen hat udel umb 2 gut an dem selben husse
...(?) von Jfvil ist burg an dem selben halben hus
Jo ... (?) ist burg an dem^selben hus
Hermann von eschlon ist burg an eim halbes des selben hus halben huses
p. ... (?) a dem bucholberg ist burg an eine 2 (?) des halben huses
hieda wilent erwent ..... grundrichs har uodel an dem ... des selbe huss
Ulli heneicks von wattenwil bi worw hat uodel umb en guth..........
Also Johann Lehmann hat Rechte an einem Gut in der Gegend von Diesbach.
Jost vom Schögau (?) ist an dem selben Haus um einen zweitel beteiligt.
Kuni von Eschlen, ? vo Jffwil, Hermann von Eschlen und P. am Buchholterberg sind Bürge für Johann Lehmann.
Die Bürgen haben mit diesem Eintrag ins Udelbuch ihre Rechte an dem Gut um Diessbach gesichert - ähnlich einem Eintrag im Grundbuch. Als Vergleich kann man heute Beteiligungen an Grundstücken oder Liegenschaften im Grundbuch eintragen lassen. Eine Veräusserung kann dan nur noch mit dem Einverständnis der Beteiligten getätigt werden. Kaufverträge zu Geschäten wie Blumenläden, Metzgereien lassen sich ebenfall im Grundbuch eintragen. Es kann so weit gehen dass Glübiger ihre Guthaben bei Schuldnern in Form eines Grundbuch eintrages sichern.
So in etwa interpretiere ich diesen Auszug.
Gruss Stephan Leuenberger
Also hier mein Versuch:
Johann leman von tegeschi hat uodel um en gut..... von diespach huss zischen pet steffen und henslin flösser
Jost zem lingge vom schöngöw ist burg um eine 2 (?) des selben huses
Kuni von eschlen hat udel umb 2 gut an dem selben husse
...(?) von Jfvil ist burg an dem selben halben hus
Jo ... (?) ist burg an dem^selben hus
Hermann von eschlon ist burg an eim halbes des selben hus halben huses
p. ... (?) a dem bucholberg ist burg an eine 2 (?) des halben huses
hieda wilent erwent ..... grundrichs har uodel an dem ... des selbe huss
Ulli heneicks von wattenwil bi worw hat uodel umb en guth..........
Also Johann Lehmann hat Rechte an einem Gut in der Gegend von Diesbach.
Jost vom Schögau (?) ist an dem selben Haus um einen zweitel beteiligt.
Kuni von Eschlen, ? vo Jffwil, Hermann von Eschlen und P. am Buchholterberg sind Bürge für Johann Lehmann.
Die Bürgen haben mit diesem Eintrag ins Udelbuch ihre Rechte an dem Gut um Diessbach gesichert - ähnlich einem Eintrag im Grundbuch. Als Vergleich kann man heute Beteiligungen an Grundstücken oder Liegenschaften im Grundbuch eintragen lassen. Eine Veräusserung kann dan nur noch mit dem Einverständnis der Beteiligten getätigt werden. Kaufverträge zu Geschäten wie Blumenläden, Metzgereien lassen sich ebenfall im Grundbuch eintragen. Es kann so weit gehen dass Glübiger ihre Guthaben bei Schuldnern in Form eines Grundbuch eintrages sichern.
So in etwa interpretiere ich diesen Auszug.
Gruss Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
Mitglied bei:
Historischer Verein des Kantons Bern
Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung
Genealogisch Heraldische Geselschaft Bern
Jahrbuchvereinigung Oberaargau
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hhg
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Abgleich
Vielen Dank, Stephan!
Es ist aus dem Udelbuch von 1389. Bitte deinen Kommentar zu dem, was ich bisher gedacht habe:
"Udel" zu haben war Voraussetzung für die Bürgerrechte (Gerichtsbarkeit, Geschäftstätigkeit usw.) und über den Udelzins wohl auch eine Art Steuergrundlage, konnte bei Verstoß gegen die Bürgerpflichten (Wehrdienst, Abgabenleistung) auch konfisziert werden.
Auf der Seite sind mehrere Häuser und Grundstücke erwähnt, vermutlich innerhalb der Stadtgrenzen. Die Titelzeile "domus Hermans von Diesbach" habe ich so interpretiert, dass der Angehörige Hermann von dem Landadel aus der gleichnamigen Ortschaft (Ober-)Diesbach (dort sind die Junker von Diesbach in den alten KBs erwähnt) mit dem Besitz des Hauses seine Rechte als Auspurger Berns gesichert hat, und Teile des Hauses sozusagen untervermietet hat, um den nachfolgend genannten ebenfalls "Udel" und Rechte zu verschaffen.
Wie gesagt, die vorletzte Zeile wäre für mich (als Gingerich) am interessantesten.
"Hieda wilent" ist also wohl kein Name, und das "ervet" eher ein "erwähnt" ale ein "erben"? Könnte der kurze Krixel der Vorname des "Gündrichs (eindeutig ein Familienname)" sein, der Udel an einem (Teil) des selben Hus hat?
Grüsse, Helmut Gingerich
Es ist aus dem Udelbuch von 1389. Bitte deinen Kommentar zu dem, was ich bisher gedacht habe:
"Udel" zu haben war Voraussetzung für die Bürgerrechte (Gerichtsbarkeit, Geschäftstätigkeit usw.) und über den Udelzins wohl auch eine Art Steuergrundlage, konnte bei Verstoß gegen die Bürgerpflichten (Wehrdienst, Abgabenleistung) auch konfisziert werden.
Auf der Seite sind mehrere Häuser und Grundstücke erwähnt, vermutlich innerhalb der Stadtgrenzen. Die Titelzeile "domus Hermans von Diesbach" habe ich so interpretiert, dass der Angehörige Hermann von dem Landadel aus der gleichnamigen Ortschaft (Ober-)Diesbach (dort sind die Junker von Diesbach in den alten KBs erwähnt) mit dem Besitz des Hauses seine Rechte als Auspurger Berns gesichert hat, und Teile des Hauses sozusagen untervermietet hat, um den nachfolgend genannten ebenfalls "Udel" und Rechte zu verschaffen.
Wie gesagt, die vorletzte Zeile wäre für mich (als Gingerich) am interessantesten.
"Hieda wilent" ist also wohl kein Name, und das "ervet" eher ein "erwähnt" ale ein "erben"? Könnte der kurze Krixel der Vorname des "Gündrichs (eindeutig ein Familienname)" sein, der Udel an einem (Teil) des selben Hus hat?
Grüsse, Helmut Gingerich
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Stephleuen
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Berner Udelbücher - bitte Lesehilfe
Grundsätzlich liegst du nicht ganz falsch.
Die Diesbach waren Bernburger und Mitglied des Rates und stellten einige Schultheissen der Stadt BErn. So viel ich weiss waren sie Inhaber der gleichnamigen Herrschaft. Der Familiensitz befindet sich heute noch auf dem Schloss Diesbach bei Oberdiessbach/ Konolfingen. Man kann dies sogar besichtigen unter der kundigen Führung des Herrn (Domicellus - der Hausherr = Dominus - Herrn, Cellus - in etwa Haus)
Die Diesbach waren vorallem erfolgreiche Handelsleute und kamen dadurch zu Vermögen. Im Dienste Berns treten sie vermehrt auch als Botschafter und Vermittler zwischen König von Frankreich und den Eidgenossen auf.
Viele Stadtburger hatten einen Landsitz (die Campagnen) den sie vorallem vom Frühjahr bis in den Herbst nutzten. Um Burger der Stadt Bern zu sein musste man in der Stadt eine Liegenschaft besitzen. Steuern in unserem heutigen Sinne gab es damals nicht. Wenn nötig erhob Bern eine Sonderabgabe. Aber auf den Liegenschaften bezog die Stadt eine jährliche Abgabe - die Udel oder Umgeld. Dafür stand der Burger unter dem Burgrecht der Stadt und erhielt Schirm und Schutz in der Not. Weiter genoss er bestimmte militärische Rechte und Verpflichtungen. Der Nachweis eine Liegenschaft in der Stadt zu Eigen zu haben war für die Aufnahme in die Stadtburgerschaft eine Voraussetzung. Das blosse Besitzverhältnis in Form einer Miete oder gar Untermiete reichte nicht aus.
Nun Ausburger sind jene Leute die nicht in der Sadt wohnen und auch keine Liegenschaft haben. Diese bezahlen einfach ein Udelgeld oder eben das Umgeld. Geniessen zollfreien Marktzugang, den Schutz und Schirm in der Not. Leisten dafür Militärdienst, Fuhrungen beim Strassen- Brückenbau usw.
Burger und Ausburger sind seit spätestens 1406, als Bern von Kyburg die endgültige Hohe Gerichtsbarkeit erwarb ohnehin Bern unterstellt. Anzurufen waren jedoch die zuständigen Landgerichte. Ebenso verhält es sich mit der niederen Gerichtsbarkeit. Waren die Diesbach auf dem Lande im Sommer war das Gericht Konolfingen zuständig. Waren sie in der Stadt waren die Stadtgerichte zuständig.
Die Stadtburgerschaft und das Patriziat sind streng vom Landadel zu unterscheiden. Meine Vorfahren gehörten zum Landadel. Waren sehr, sehr reich begütert und Innhaber von drei verschiedenen Bannmühlen und ständige Mittglieder des Offiziersstand der bernischen Miliz. Bis 1849 jeweils in Doppelmandaten als Gerichtssäss und Chorrichter tätig.
Die Satdburgerschaft und das Patriziat finanzierte zum Teil das bernische wirtschaftliche und politische Gebahren aus privaten Sack und regierten mit Gottes Gnade während das Volk auf dem Lande nur begnadiget dahin lebte.
Nun zur letzten Zeile kann ich leider nicht mehr beitragen. Es sind Zeichen vermerkt die offenbar den Wert angeben. Hast du schon die Fontes rerum bernensium konsultiert? Was noch eine Möglichkeit wäre ist mit dem Historischen Verein Bern Kontakt aufzu nehmen. Vielleicht befindet sich in deren Archiv bereits eine Arbeit zu den Udelbüchern die beim analysieren weiterhelfen könnte.
Freundliche Grüsse
Stephan Leuenberger
Die Diesbach waren Bernburger und Mitglied des Rates und stellten einige Schultheissen der Stadt BErn. So viel ich weiss waren sie Inhaber der gleichnamigen Herrschaft. Der Familiensitz befindet sich heute noch auf dem Schloss Diesbach bei Oberdiessbach/ Konolfingen. Man kann dies sogar besichtigen unter der kundigen Führung des Herrn (Domicellus - der Hausherr = Dominus - Herrn, Cellus - in etwa Haus)
Die Diesbach waren vorallem erfolgreiche Handelsleute und kamen dadurch zu Vermögen. Im Dienste Berns treten sie vermehrt auch als Botschafter und Vermittler zwischen König von Frankreich und den Eidgenossen auf.
Viele Stadtburger hatten einen Landsitz (die Campagnen) den sie vorallem vom Frühjahr bis in den Herbst nutzten. Um Burger der Stadt Bern zu sein musste man in der Stadt eine Liegenschaft besitzen. Steuern in unserem heutigen Sinne gab es damals nicht. Wenn nötig erhob Bern eine Sonderabgabe. Aber auf den Liegenschaften bezog die Stadt eine jährliche Abgabe - die Udel oder Umgeld. Dafür stand der Burger unter dem Burgrecht der Stadt und erhielt Schirm und Schutz in der Not. Weiter genoss er bestimmte militärische Rechte und Verpflichtungen. Der Nachweis eine Liegenschaft in der Stadt zu Eigen zu haben war für die Aufnahme in die Stadtburgerschaft eine Voraussetzung. Das blosse Besitzverhältnis in Form einer Miete oder gar Untermiete reichte nicht aus.
Nun Ausburger sind jene Leute die nicht in der Sadt wohnen und auch keine Liegenschaft haben. Diese bezahlen einfach ein Udelgeld oder eben das Umgeld. Geniessen zollfreien Marktzugang, den Schutz und Schirm in der Not. Leisten dafür Militärdienst, Fuhrungen beim Strassen- Brückenbau usw.
Burger und Ausburger sind seit spätestens 1406, als Bern von Kyburg die endgültige Hohe Gerichtsbarkeit erwarb ohnehin Bern unterstellt. Anzurufen waren jedoch die zuständigen Landgerichte. Ebenso verhält es sich mit der niederen Gerichtsbarkeit. Waren die Diesbach auf dem Lande im Sommer war das Gericht Konolfingen zuständig. Waren sie in der Stadt waren die Stadtgerichte zuständig.
Die Stadtburgerschaft und das Patriziat sind streng vom Landadel zu unterscheiden. Meine Vorfahren gehörten zum Landadel. Waren sehr, sehr reich begütert und Innhaber von drei verschiedenen Bannmühlen und ständige Mittglieder des Offiziersstand der bernischen Miliz. Bis 1849 jeweils in Doppelmandaten als Gerichtssäss und Chorrichter tätig.
Die Satdburgerschaft und das Patriziat finanzierte zum Teil das bernische wirtschaftliche und politische Gebahren aus privaten Sack und regierten mit Gottes Gnade während das Volk auf dem Lande nur begnadiget dahin lebte.
Nun zur letzten Zeile kann ich leider nicht mehr beitragen. Es sind Zeichen vermerkt die offenbar den Wert angeben. Hast du schon die Fontes rerum bernensium konsultiert? Was noch eine Möglichkeit wäre ist mit dem Historischen Verein Bern Kontakt aufzu nehmen. Vielleicht befindet sich in deren Archiv bereits eine Arbeit zu den Udelbüchern die beim analysieren weiterhelfen könnte.
Freundliche Grüsse
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
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