Grichtsäss
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Habchi
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Grichtsäss
Liebe Mitforscher
In letzter Zeit stosse ich in den KB von Aeschi in den Totenrodeln auf den Titel "Grichtsäss.". Es kann sich nicht um einen Vollberuf handeln, wie im angehängten Beispiel ersichtlich.
Kann mir jemand weiter helfen?
Freundliche Grüsse Habchi
In letzter Zeit stosse ich in den KB von Aeschi in den Totenrodeln auf den Titel "Grichtsäss.". Es kann sich nicht um einen Vollberuf handeln, wie im angehängten Beispiel ersichtlich.
Kann mir jemand weiter helfen?
Freundliche Grüsse Habchi
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Stephan
- Beiträge: 65
- Registriert: Sa 24. Sep 2005, 08:14
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- Wohnort: Schweiz, Solothurn
Ehrenamt bei Gericht?
Hallo Habich
Hier ein Link zum Historisches Lexikon der Schweiz. Da werden die Gerichte beschrieben.
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9634-3-4.php
Gruss
Stephan
Hier ein Link zum Historisches Lexikon der Schweiz. Da werden die Gerichte beschrieben.
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9634-3-4.php
Gruss
Stephan
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hhg
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- Beiträge: 1352
- Registriert: Di 24. Mär 2009, 14:43
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Ehrenamt bei Gericht?
Hallo Habchi,
es müsste ein Beisitzer des örtlichen Chorgerichts gewesen sein. Mein Beispiel bezieht sich auf eine hundert Jahre vorher erlassenene Gerichtsordnung in Oberdiessbach, nach der die Herrschaft einen Weibel (Vorsitzender) vorgeschlagen hat, dem aus der örtlichen Bevölkerung zwölf Sässen zur Seite gestellt wurden. Die Sitzungen erfolgten an Sonntagen und behandelten Verstöße gegen die guten Sitten, Vaterschaftsfragen etc., protokolliert vom Ortspfarrer.
Die Ämter wurden turnusmäßig neu besetzt, und eine Art Aufwandsentschädigung erhielt nach meinem Kenntnisstand nur der Weibel - also deine Auffassung vom Ehrenamt Sässe dürfte stimmen.
es müsste ein Beisitzer des örtlichen Chorgerichts gewesen sein. Mein Beispiel bezieht sich auf eine hundert Jahre vorher erlassenene Gerichtsordnung in Oberdiessbach, nach der die Herrschaft einen Weibel (Vorsitzender) vorgeschlagen hat, dem aus der örtlichen Bevölkerung zwölf Sässen zur Seite gestellt wurden. Die Sitzungen erfolgten an Sonntagen und behandelten Verstöße gegen die guten Sitten, Vaterschaftsfragen etc., protokolliert vom Ortspfarrer.
Die Ämter wurden turnusmäßig neu besetzt, und eine Art Aufwandsentschädigung erhielt nach meinem Kenntnisstand nur der Weibel - also deine Auffassung vom Ehrenamt Sässe dürfte stimmen.
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Habchi
- Beiträge: 105
- Registriert: Di 10. Jul 2007, 05:12
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- Wohnort: Schweiz, bern
Ehrenamt bei Gericht?
Herzlichen Dank für die prompten Antworten.
Das Forum ist ja schon eine fantastische Sache!!!
Liebe Grüsse
Habchi
Das Forum ist ja schon eine fantastische Sache!!!
Liebe Grüsse
Habchi
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Stephleuen
- Beiträge: 707
- Registriert: Sa 15. Dez 2007, 14:13
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schweiz, Bern
Ehrenamt bei Gericht?
Guten Morgen
Wir unterscheiden zwischen einem weltlichen Gericht und einem Sittengericht. Das weltliche Gericht ist eine Art Dorfbehörde die sich vorallem mit Zivildelikten und Zivirechtlichen Angelegenheiten befasst. Dazu gehört vorallem das Überackern, Zäune versetzen, das ganze Notariatswesen, Erbschaften, Testamente, Erb- und Eheverträge, Kaufverträge, Schuldscheine und Verlustscheine so wie das Vormundschafts- und Konkurswesen. Das ist das sogenannte niedere Gericht. Die Hohe gerichtsbarkeit beinhaltet Mord, Todschlag, schwerer Diebstahl, Brandstiftung usw. alles was offizial ist sprich Offizialdelikte. Das SIttengericht ist das Corgericht. Dessen Mitglieder heissen Chorrichter.
Ein niederes Gericht besteht aus dem Landvogt als Vorsitzender, dem Landschreiber fürs Protokoll und Schreibarbeiten, dem Dorfweibel und dem Ammann so wie aus ca. 12 Laienrichter. Diese Laienrichter werden Gerichtsässe genannt. Ist der Landvogt abwesen wird er vom Ammann vertreten. Das alles ist das Grundschema wie es in etwa im alten Bern gehandhabt wurde.
Das hohe Gericht, Landgericht, besteht aus dem Landvogt, dem Amtsweibel oder Freiweibel und 12 Landrichtern. Diese werden aus der freien Bauernschaft rekrutiert. In der alten Landvogtei Wangen a.d.A. wurde sofern über eine Hinrichtung verhandelt wurde neben dem Amtsweibel speziell der Freiweibel mit dem Auftrag betraut den Scharfrichter aufzubieten.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
Wir unterscheiden zwischen einem weltlichen Gericht und einem Sittengericht. Das weltliche Gericht ist eine Art Dorfbehörde die sich vorallem mit Zivildelikten und Zivirechtlichen Angelegenheiten befasst. Dazu gehört vorallem das Überackern, Zäune versetzen, das ganze Notariatswesen, Erbschaften, Testamente, Erb- und Eheverträge, Kaufverträge, Schuldscheine und Verlustscheine so wie das Vormundschafts- und Konkurswesen. Das ist das sogenannte niedere Gericht. Die Hohe gerichtsbarkeit beinhaltet Mord, Todschlag, schwerer Diebstahl, Brandstiftung usw. alles was offizial ist sprich Offizialdelikte. Das SIttengericht ist das Corgericht. Dessen Mitglieder heissen Chorrichter.
Ein niederes Gericht besteht aus dem Landvogt als Vorsitzender, dem Landschreiber fürs Protokoll und Schreibarbeiten, dem Dorfweibel und dem Ammann so wie aus ca. 12 Laienrichter. Diese Laienrichter werden Gerichtsässe genannt. Ist der Landvogt abwesen wird er vom Ammann vertreten. Das alles ist das Grundschema wie es in etwa im alten Bern gehandhabt wurde.
Das hohe Gericht, Landgericht, besteht aus dem Landvogt, dem Amtsweibel oder Freiweibel und 12 Landrichtern. Diese werden aus der freien Bauernschaft rekrutiert. In der alten Landvogtei Wangen a.d.A. wurde sofern über eine Hinrichtung verhandelt wurde neben dem Amtsweibel speziell der Freiweibel mit dem Auftrag betraut den Scharfrichter aufzubieten.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
Mitglied bei:
Historischer Verein des Kantons Bern
Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung
Genealogisch Heraldische Geselschaft Bern
Jahrbuchvereinigung Oberaargau
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Stephleuen
- Beiträge: 707
- Registriert: Sa 15. Dez 2007, 14:13
- Geschlecht: Männlich
- Wohnort: Schweiz, Bern
Ehrenamt bei Gericht?
Der Artikel im HLS kann als einen EInstieg in das Gerichtswesen betrachtet werden. Die niederen Gerichtsverhältnisse und die hohen Gerichtsverhältnisse können von Region zu Region grundverschieden sein.
Die Herrschaftsverhältnisse im MA sind in der Schweiz sehr diffus. Oft sind sie vielschichtig, d.h. eine Herrschaft und mehrere Besitzer. Die kirchlichen Verhältnisse komplizieren die Situation noch zusätzlich.
Im Kanton Bern gibts erst ab ca. 1406 - 1530 mehr Ordnung, als die Stadt Bern an Stelle der Grafen, als Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit, trat - sprich als Bern ihre Landeshoheit über die Landschaften errichten konnte.
Gruss
Stephan Leuenberger
Die Herrschaftsverhältnisse im MA sind in der Schweiz sehr diffus. Oft sind sie vielschichtig, d.h. eine Herrschaft und mehrere Besitzer. Die kirchlichen Verhältnisse komplizieren die Situation noch zusätzlich.
Im Kanton Bern gibts erst ab ca. 1406 - 1530 mehr Ordnung, als die Stadt Bern an Stelle der Grafen, als Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit, trat - sprich als Bern ihre Landeshoheit über die Landschaften errichten konnte.
Gruss
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
Mitglied bei:
Historischer Verein des Kantons Bern
Schweizerische Gesellschaft für Familienforschung
Genealogisch Heraldische Geselschaft Bern
Jahrbuchvereinigung Oberaargau
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Säntis
- Beiträge: 4250
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