Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

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Fran-Kie
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Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Fran-Kie » So 21. Aug 2011, 22:17

Ich habe folgendes Problem: Unser Geschlecht (Kieliger) ist zwar seit dem 15. Jh. bis heute ununterbrochen in unserem Heimatort Silenen/UR nachgewiesen. Daneben gab es uns aber auch ab ca. 1500 (bis ?) in Altdorf und seit ca. 1300 (bis ?) in Linthal und Schwanden/GL.

Kann ich davon ausgehen, dass bei der Festlegung der Heimatorte (wann war das übrigens?) die Linien Altdorf und Glarus schon erloschen waren, oder wie wurde vorgegangen, wenn Familien in mehreren Gemeinden oder gar Kantonen vollwertig (also mit Landrecht) ansässig waren?

Und kleine Zusatzfrage zu Glarus: Ich habe einige Dokumente die belegen, dass wir das Landrecht dann und dann wieder erneuert haben. War das üblich? Galt das nicht für ewig? Und was, wenn jemand "vergass" es zu erneuern?



Peter.D
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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Peter.D » Di 23. Aug 2011, 17:00

Wenn jemand ausgewandert ist, musste er das sogenannte Landrecht periodisch gegen Bezahlung erneuern. Natürlich hatte da jeder Stand seine eigenen Regelungen, meist erfolgte aber die Erneuerung für 3 bis 6 Jahre. Ohne Erneuerung verlor er das Landrecht und war bei einer eventuellen Rückkehr heimatlos.
Bis weit ins 19. Jh. gab es Fälle, bei denen ein Familienoberhaupt sein bisheriges Landrecht aufgab und dann die Bewilligung für die Einbürgerung in einem anderen Kanton verlangte. Falls er dann eine Gebühr am neuen Ort nicht bezahlen konnte, war er ebenfalls heimatlos - sozusagen zwischen Stuhl und Bank gefallen! Die Zahl der Heimatlosen wurde um 1850 aus diversen Gründen dermassen gross, dass der Bund schliesslich zwischen 1850 und 1860 die Kantone zu massenweisen Zwangseinbürgerungen zwingen musste (in gewissen Kantonen waren das mehrere Tausend aufs Mal).

Die Kieliger sind in Altdorf sowie im Kanton Glarus offensichtlich vor 1962 abgewandert oder ausgestorben. Das Familiennamenbuch enthält ja nur die Geschlechter, die noch 1962 in einer schweizerischen Gemeinde das Bürgerrecht besassen. Sie könnten daher z.B. auch erst im Jahre 1961 'verschwunden' sein. Im Kanton Uri ist die Dokumentation der Familien allerdings hervorragend. Im Urner Stammbuch lassen sich alle Familien von 1600 bis 1928 genau verfolgen, die 1840 noch verbürgert waren. Ähnliches gilt für den Kanton Glarus mit dem Genealogienwerk von Johann Jakob Kubly-Müller.

Vor 1874 legten die Kantone die Bedingungen über Erwerb und Verlust des Bürgerrechts fest. Danach erfolgte eine schrittweise eidgenössische Vereinheitlichung.

Peter



Stephleuen
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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Stephleuen » Mi 24. Aug 2011, 12:14

Guten Tag

Die Sache mit dem Heimatrecht in der Schweiz ist nicht so einfach zu erklären und die andere Sache mit den Heimatlosen noch komplexer.

Die Schweiz ist ein Vielstaatenbund und so vielfältig auch die einzelnen kulturellen Bedingungen sind, sind auch die Gesetze. Um das Schweizerbürgerecht zu erhalten muss eine Gemeinde bereit sein die betroffenen Personen in ihr Bürgerrecht aufzunehmen. Nicht die Schweizerische Eidgenossenschaft erteilt das Staatsbürgerrecht sondern eine Gemeinde.

Die Entsteheung des Schweizerischen Heimatrecht ist eine lange Entwicklung die unter verschiedenen Einflüssen sich einmal schneller und einmal langsamer entwickelte. Letztlich ist auch die Entwicklung von einem Alemannischen Dorf zur heutigen Einwohnergemeinde ein langer Weg und keine Selbstverständlichkeit.

Irgenwo in diesem Forum finden SIe einen Beitrag von Thoni Siegenthaler zum Thema über das bernische Heimatrecht. Wenn SIe diesen Beitrag lesen erhalten SIe einen EInblick wie das funktioniert mit der Sache Bürgerrecht. Das hier genau zu erklären sprengt den Rahmen dieses Threads. http://kunden.eye.ch/swissgen/kant/beheimat.pdf

Viel Spass

Stephan Leuenberger



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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Aspis » Mi 24. Aug 2011, 22:06

Hier ein Link von Wikipedia, um einen Einblick zu gewinnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Heimatort


Gruss Theo

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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Aspis » Fr 2. Sep 2011, 13:39

HIER MAL EINE EINFACHE ERKLÄRUNG: Soviel ich weiss, hat, glaube ich, Napoleon ein Gesetz erlassen, wonach die Bewohner ab einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag?) dort Bürger sein sollen, wo sie wohnen.
Heute können wir Schweizer [wir Eidgenossen], unter anderem an diesem Heimatort / Bürgerort nach unseren Ahnen suchen.
Diese Bestimmung kann wahrscheinlich regional verschieden sein, vielleicht auch, weil damals noch nicht alle heutigen Kantone dazu gehörten.
Ich verweise auf die Interpretationen von Stephleuen.


Gruss Theo

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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Fran-Kie » Fr 2. Sep 2011, 21:47

Danke allen für die wertvollen Informationen. Damit wird die Sache schon etwas klarer - wenn auch nicht einfacher. Ich wollte versuchen nachzuweisen, dass unser Geschlecht an einem bestimmten Ort (Glarus) schon lange ausgestorben sein muss, weil wir da keinen Heimatort haben. Das geht aber nicht so, das Familiennamenbuch zeigt nur wann und wo die heute (genauer: um 1962) noch existierenden Geschlechter ihren Heimatort erhielten. Die Heimatorte ausgestorbener Zweige oder Geschlechter und das Datum ihres Erlöschens lässt sich daraus offenbar nicht ableiten ...

Frankie



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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Aspis » Di 31. Jan 2012, 21:31

iIm Migros-Magazin Nr. 5 VOM 30. Januar 2012 gibt es einen Artikel SONDERFALL HEIMATORT


Darin ist zu lesen:

[Zitat]:
Das Bürgerrecht verdanken wir Napoleon

Rainer J. Schweizer ist Bürger von Glarus und Professor für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen.

Rainer Schweizer, welche Bedeutung hat der Heimatort heute?
Vor allem eine emotionale. Die meisten Privilegien von Heimatberechtigten wurden in den letzten 20 Jahren abgeschafft oder werden heute allen Einwohnern gewährt. Es gibt aber noch Burgergemeinden (siehe Erklärung Seite 14), die bedeutende Leistungen in Form von Stipendien, Sozialhilfe oder bei der Walldnutzung gewähren.

(Seite 14: * Im Gegensatz zum Bürgerrecht, das Neuzuzüger erwerben können, ist das sogenannte Burgerrecht alteinbgesessenen Familien vorbehalten und kann nur über Vererbung weitergegeben werden. Vergünstigungen und Privilegien stehen jedoch nur jenen Bürgern zu, die auch tatsächlich in ihrer Heimatgemeinde wohnen)

Also ist es eigentlich egal, wo man heimatberechtigt ist?
Im Prinzip schon, aber man darf die emotionale Beziehung nicht unterschätzen. Die besteht erstaunlicherweise oft noch nach Generationen, selbst wenn keine Familienangehörigen mehr im ursprünglichen Heimatort wohnen.

Warum orientiert sich die Schweiz nicht am Geburtsort, wie in anderen Ländern üblich?
Das Bürgerrecht wurde uns von Napoleon aufgezwungen. Es definierte in der Républic helvétique von 1789 bis 1803 den Bürger. Sein Herkunftsort war da, wo er lebte und gewisse Rechte hatte, etwa das Wahlrecht. Sein Gegenstück war der Fremde, der diese Rechte nicht hatte. An diesem geschichtlichen Erbe knabbern wir noch heute

Inwiefern?
Zu Napoleons Zeiten waren von 500 Einwohnern eines Dorfes 499 im Bürgerrecht. Durch die Bevölkerungsentwicklung und die Mobilität ist es heute eher so, dass von 5000 Einwohnern nur 250 auch dort das Bürgerrecht haben.

Im Ausland ist der Geburtsort relevant. Warum?
Im Geburtsort bestätigt ein amtliches Register eine Geburt. Jedes Kind, das geboren wird, muss mit Geburtszeitpunkt und Angabe der Eltern erfasst werden. Das ist für die Existenz wichtig und übrigens in der Kinderrechtskonvention vorgeschrieben.

Wäre es zeitgemäss, den Heimatort zugunsten des Geburtsorte abzuschaffen?
Es gab Bemühungen in dieser Richtung. Die Systeme unterscheiden sich grundlegend. Der Heimnatort orientiert sich an der Abstammung des Vaters. Der Geburtsort als Referenz ist typisch für Einwanderungsstaaten. Sie wollen die Bevölkerung möglichst schnell aufnehmen und die Leute zu eigenen Staatsbürgern machen.

Die Schweiz ist de facto auch ein Einwanderungsland.
Aber politisch wollen wir es nur in beschränktem Masse sein. Darum fände ein Systemwechsel kaum eine Mehrheit. Das Abstammungssystem, wie wir es kennen, ist auch Ausdruck eines föderalistischen Staatsverständnisses. Das ist bei uns verankert, und ich glaube nicht, dass sich in den nächsten Jahren etwas ändern wird.

Obwohl der Heimatort praktisch keine Relevanz mehr hat?
Tatsächlich lässt das Interesse an diesen Bürgerrechtsfragen nach. Ausgerechnet in den Bergkantonen und grossen Städten ist der Heimatort allerdings immer noch von grosser Wichtigkeit
[Zitat Ende]


Gruss Theo

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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Stephleuen » Do 2. Feb 2012, 13:59

Guten Tag

Ich bin mit diesem Herr Proffesor nicht mit allem einverstanden. Nicht alles was wir heute in der Schweiz als Rechtsgrundlage haben verdanken wir Herrn Napoleon Bonaparte, sondern ist auf dem langen Weg von der alemannischen Sippe zur heutigen Einwohnergemeinde entstanden. Die Einwohnergemeinden entstanden 30 Jahre nach dem Napoleon in der Schweiz war. Man müsste endlich auch einmal korrekt unterscheiden was Burger, Büger sind und was Einwohner. Grundsätzlich sind alle Menschen die in der Schweiz leben, mit Ausnahme unserer Gäste, Einwohner, egal welche Herkunft sie haben, aber sie wohnen hier in der Schweiz. Unter diesen Einwohner gibt es die Spezia rara mit einem Bürgerrecht der Schweiz, in einem Kanton und in einem Ort hier in der Schweiz. Daneben gibt es noch eine besondere und bevorzugte privilegierte Spezia rara mit einem Burgerrecht in der Schweiz, einem Kanton und in einem Ort. Was Napoleon neu schuf war, dass die Einwohner in jener Gemeinde in der sie Wohnten ein Wahl- und Stimmrecht erhielten. Die Einwohner hiessen früher Hintersäss und hatten kein Stimm- und Wahlrecht, durften aber an der Gemeindeversammlung beratend mitreden.

Dr. Fürsprech Hermann Rennefahrt schrieb 1928 das dreibändige Werk; Grundzüge der bernischen Rechtsgeschichte. Wer es liest wird schnell verstehen wie unser Rechtsgefüge auf einem langen Weg der Jahrhunderte ja sogar Jahrtausende entstanden ist. Und als die schweizerische Eidgenossenschaft 1850 die neue Bundesverfassung und 1875 das Schweizerische Zivilrecht einführte war Napoleon schon längst nur noch Geschichte.

Das was aber Herr Prof. Schweizer beschreibt hängt viel mehr mit der ab 1800 zunehmenden Mobilität der Menschen zusammen. In den KB ist die Ab- und Zuwanderung deutlich zu erkennen. Und dort wo die Industriealisierung einsetzt springt die Kurfe der Abwanderung gleich senkrecht nach oben. Das hat aber mit dem öffentlichen Recht nichts gemein, sondern mit der Sozialgeschichte. Weiter frage ich mich wie ein Prof. für öffentliches Recht dazu kommt öffentlich über Zivilrecht und Bürgerrecht zu diskutieren.

Am 27. August 1798 fand in der Schweiz eine Volkszählung statt. Das Buch "Men of Bern" von Leevi Rohrbach erschienen in der Pincton Press in den USA und bassiert 1:1 auf der Handschriftlichen Fassung im Staatsarchiv Bern. In dieser Volkszählung mussten alle Männer ihren Heimatort angeben so wie es schon immer der Fall war. Napoleon hat bloss die Burger- und Bürgerrodel eingeführt die um eine Generation rückwirkend erstellt wurden. Die Pfarrer haben ihre KB noch bis 1875 rechtsverbindlich geführt. Die Sache mit dem Heimatort bestand schon.

Mit schöne Grüess usem verschneite Bärn

Stephan Leuenberger



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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von eritro » Sa 4. Feb 2012, 17:26

Obschon ich schon einiges von Professor Dr. iur. Rainer J. Schweizer gelesen und gehört habe, er war nebenberuflich u.a. auch Präsident der Gesellschaft für schweizerische Kunstgeschichte, schliesse ich mich der Meinung von Stephleuen an. Das Bürgerrecht gab es in der alten Eidgenossenschaft bevor Napoleon sich in die helvetischen Verhältnisse einmischte.

eritro

PS. Prof. Schweizer wird am Samstag, 11. Februar 2012, um 20.15 Uhr, im Bürgersaal, Rathaus Bischofszell, einen Vortrag über die «Verfassungsgeschichte des Kantons Thurgau» halten.



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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Stephleuen » Sa 4. Feb 2012, 20:38

Aspis hat geschrieben:Hier ein Link von Wikipedia, um einen Einblick zu gewinnen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Heimatort
Guten Abend

Um den Link von Aspis zu kommentieren, muss festgehalten werden, wer in seinen Bürgerort zurückzieht wird genau von diesen Rechten als Burger/Bürger provitieren können.

Weil meine Heimatgemeinde aber historisch aus lauter Einzelhöfen besteht die keine gemeinsamen, genossenschaftlich verwalteten Güter besass, kann ich davon allerdings nicht provitieren. Es könnte nur bedeuten, dass ich günstiger zu Bauland kommen würde und einfacher zu Baubewilligungen. Mein Grossvatrer besass noch Wald, Land und Wasserrechte. Diese sind aber durch Erbschaft innerhalb der Familie weiter und durch das Einverständnis meines Vaters für mich erloschen.

Neben dem dass ich emotional mit meinem HEimatort sehr verstrickt und verbunden bin sind ja auch meine Schriften dort gelagert. Der Heimatort bedeutet also auch Identität - ohne ihn keinen Namen, keine Herkunft und keine Abstammung. Das ist wie ein Baum ohne Wurzeln.

Betse Grüsse

Stephan Leuenberger



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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Stephleuen » Sa 4. Feb 2012, 21:31

Grundsätzlich möchte ich hervorheben zwischen Burger, Bürger und Einwohner in diesem Genalforum mehr und genauer zu diferenzieren. Diese schweizerische Termini für Bürgerrechtstatus müsste eigentlich jedem der sich mit Familienforschung beschäftigt ganz klar bewusst sein. Schliesslich kennen wir ja den Unterschied zwischen VW BMW und einem Audi auch ganz genau.

Mir fällt aber auf, dass selbst hin und wieder Akademiker darüber stolpern. In einem gewissen Sinn ist es auch verständlich, denn für uns ist unser Heimatrecht etwas so selbstverständliches wie Tag und Nacht. Für viele Schweizer ist es selbstverständlich, dass wir von zwei Weltkriegen verschont blieben, das der Schweizerfranken eine der stabilsten und härtesten Währung ist und dass wir jeden Tag etwas gutes auf dem Tisch zum Essen haben und immer genügend frisches Wasser zum trinken. Diese Selbstverständlichkeit ist aber eben typisch schweizerisch. Im Grunde genommen haben wir Schweizer ein unwarscheinliches Gottvertrauen in unsere Institutionen, Sozialwerke, Versicherungen, usw. und in unser Heimatrecht. Uns geht es mittlerweile schon so gut, dass wir vergessen wie gut es uns geht.

Ich absolvierte zwei Jahre in Deutschalnd ein Studium und diskutierte nächtelang mit meinen Kolleginnen und Kollegen über Gott und die Welt. Bedingt durch zwei grosse zerstörende Kriege, die nicht nur für die jüdischen Menschen ein unbeschreibliches Schiksal darstellen, sondern das deutsche Volk auch leiden liess, haben die Deutschen ein ganz anderes Verständnis zur Selbsverständlichkeit - Selbsverständlich ist eben nicht Selbstverständlich. Für uns Schweizer ist es selbsverständlich dass wir einen Heimatort haben.

Dabei ist in der Schweiz das selbsvertändliche Heimatrecht nicht für alle selbstverständlich: Neben allen Menschen die bei uns aus allen möglichen Regionen dieser Erde Zuflucht und Schutz suchen, haben wir auch in unserem inneren Lande Personen die so etwas wie Heimatlos sind: Ich denke an die Kinder der Landstrasse, ich denke an die Fahrenden, an all die gequälten und misshandelten Verdingkinder usw. und ich denke an Institutionen wie die Projuventute wo ganz besonders in diesen Beziehungen einen gottverdammten Mist in diesem Land angerichtet haben!

Das Heimatrecht ist also auch für Schweizer nicht einfach etwas Selbstverständliches.

Ich wünsche Euch allen ein gesegnetes Wochende

Stephan Leuenberger



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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Harry » So 5. Feb 2012, 11:43

Stephleuen hat geschrieben:Grundsätzlich möchte ich hervorheben zwischen Burger, Bürger und Einwohner in diesem Genalforum mehr und genauer zu diferenzieren.
Worin ist der Unterschied zwischen den Begriffen "Burger" und "Bürger" zu sehen? - Die Abgrenzung zum "Einwohner" eines Ortes und einem "Burger" (oder "Bürger"?) ist mir verständlich. Aber wo bitte liegt der, evtl. nur kleine aber feine, Unterschied zw. Burger und Bürger? - Vielen Dank.


Gruß
Harry

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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Stephleuen » So 5. Feb 2012, 15:09

Harry hat geschrieben:
Stephleuen hat geschrieben:Grundsätzlich möchte ich hervorheben zwischen Burger, Bürger und Einwohner in diesem Genalforum mehr und genauer zu diferenzieren.
Worin ist der Unterschied zwischen den Begriffen "Burger" und "Bürger" zu sehen? - Die Abgrenzung zum "Einwohner" eines Ortes und einem "Burger" (oder "Bürger"?) ist mir verständlich. Aber wo bitte liegt der, evtl. nur kleine aber feine, Unterschied zw. Burger und Bürger? - Vielen Dank.
Der Unterschied zwischen Burger und Bürger ist folgender: Eine grosse Anzahl Gemeinden weisen Burger und Bürger aus. Das hängt mit der Entwicklung des Heimatrechtes zusammen. Im Kanton Bern sind Burger Personen die bereits vor 1823 und noch früher in einer Gemeinde ein Heimatrecht besassen. Diese gehörten der Bursami an. Im Kanton Bern wurden die Hintersassen 1823 als Bürger in der jeweiligen Gemeinde aufgenommen. Bürger waren nie in der Bursami aufgenommen. Bürger haben nicht automatisch Anteil am Burgernutzen. Je nach Gemeinde ist der Unterschied nicht so fein und klein sondern rigoros!

Wer das Heimatrecht in der Stadtbern erwerben will, wird als Bürger der Stadt Bern aufgenommen. Das kostet vieleicht in Bern ca. 10'000.- CHFr. Wer das Burgerecht der Stadt Bern erwerben will wird als Burger der Burgergemeinde aufgenommen und das kostet vielleicht 100'000.-- CHFr.

Eine Gemeinde besteht in der Regel aus der Einwohnergemeinde, der Kirchgemeinde, der Burgergemeinde und aus Personen die das Bürgerrecht dieser Gemeinde besitzen aber nicht Mitglied der Burgergemeinde sind. So wie die Kirchgemeinden immer noch liegende und stehende Güter und Liegenschaften besitzen, besitzen die Burgergemeinden ebenfalls noch liegende und stehende Güter so wie Liegenschaften. Oft sind die Burgergemeinden reicher als die Einwohnergemeinden. Der Burger nimmt Anteil an diesen Gütern und bezieht zum Teil auch den Burgernutzen. Bürger werden von diesem Privileg nicht provitieren können.

Im Kanton Bern erkennt man zum Teil an dieser Termini eben den Rechtsstatus einer Familie im Bezug auf das Bürgerrecht und wie lange eine Familie schon in der betroffenen Gemeinde Heimatberechtigt sein könnte. Im Weiteren verweise ich wie schon so oft auf den Aufsatz von Toni Siegenthaler, der hier im Genealforum im Forum Bern veröffentlicht ist.

Beste Grüsse

Stephan Leuenberger
Zuletzt geändert von Wolf am Mo 6. Feb 2012, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.



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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Peter.D » So 5. Feb 2012, 19:04

Als Ergänzung zur hervorragenden Zusammenfassung von Stephan sei noch ergänzt, dass es auch ausserhalb des Kantons Bern noch 'besondere Bürgerschaften' gibt, die teilweise auch noch erhebliche Erträge an ihre Mitglieder auszahlen, was in Bern schon lange nicht mehr erlaubt ist. Dazu gehören z.B. die Korporationen oder Genossamen in den Innerschweizer Kantonen, namentlich im Kanton Schwyz. Diese Institutionen haben wie in Bern in der Regel eine öffentlich-rechtliche Organisation, sind also meist im kantonalen Gemeindegesetz geregelt. Die Angehörigen dieser Korporationen sind immer Bürger der jeweiligen Gemeinde, aber lange nicht jeder Gemeindebürger gehört zur Korporation!

Peter



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Re: Wie wurden die Heimatorte festgelegt?

Beitrag von Harry » Mo 6. Feb 2012, 11:31

Vielen Dank für diese ausführlichen und informativen Antworten. Als "Nicht-Schweizer" macht man sich erst mal keine großen Gedanken über den Unterschied zwischen "u" und "ü" - aber wenn man erkannt hat, was dahinter steht, sieht es wieder anders aus. - Danke.


Gruß
Harry

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