Öffentliche Ämter - vom Vater auf den Sohn?

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Hortulana
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Öffentliche Ämter - vom Vater auf den Sohn?

Beitrag von Hortulana » Fr 20. Apr 2007, 02:52

Hallo

Habe eine generelle Frage bezüglich öffentlicher Ämter: War es üblich, dass das Amt eines Sigrists (oder Chorrichters, Gerichtssäss etc.) falls möglich vom Vater an den Sohn überging? Oder war das doch eher Zufall, dass ein Sohn diesbezüglich in die Fussstapfen seines Vaters trat? Dazu kurz der Bezug:

Einer meiner Vorfahren war ein Sigrist. Der Name seines Vaters ist mir bekannt, dennoch ist es schwierig, Vater und Sohn einander klar zuzuordnen, da es in dem Dorf zu der Zeit (1690) mehrere Männer mit demselben Vor-/Nachnamen gab. Einer dieser Männer war ebenfalls Sigrist und könnte vom zeitlichen Rahmen her sehr wohl der Vater meines Vorfahren sein.

Doch wie gross ist Eurer Ansicht nach die Wahrscheinlichkeit, dass er es wirklich ist?

Gruss
Silvia


Hortulana

Pili
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Öffentliche Ämter - vom Vater auf den Sohn?

Beitrag von Pili » Fr 20. Apr 2007, 06:53

Hallo Silvia
Ich kann nur von den Verhältnissen im Kt. Thurgau sprechen. Hier war es fast die Regel, dass die öffentlichen Aemter vom Vater auf den Sohn übergegangen sind, meist nach Jahrzehnte langer Amtszeit. Das Amt des Sigrists (Messmer) war hier oft gekoppelt mit dem Amt des Dorfschulmeisters. Die öffentlichen Aemter hatten meist die gleichen 2 -3 Familien eines Dorfes inne, und das oft über Generationen. Der Grund war, dass die übrigen Bürger die nötigen (schulischen) Kenntnisse dazu gar nicht hatten.

Gruss
Pia


Gruss

Pili

Thomas
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Öffentliche Ämter - vom Vater auf den Sohn?

Beitrag von Thomas » Fr 20. Apr 2007, 08:55

In der Zeit vor 1798 war es in der Tat nicht unüblich, dass Söhne öffentliche Ämter von ihren Vätern übernahmen. Viele Ämter (namentlich richterliche Ämter wie Untervogts-Stellen) wurden damals ja nicht in demokratischen Wahlen besetzt, sondern die Amtsinhaber wurden in der Regel von der Obrigkeit eingesetzt. Das Volk hatte allenfalls ein Vorschlagsrecht. Oft wurde das Vorschlagsrecht aber wiederum vor allem von den Gemeindeältesten, also den lokal ohnehin führenden Familien, wahrgenommen oder dominiert. So gab es Familien, in denen bestimte Ämter tatsächlch über Generationen quasi "vererbt" wurden.

Gruss

Thomas


Thomas Illi, Wolfhausen

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