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von Wolf » Sa 6. Apr 2024, 11:29
Es mag etwas formalistisch erscheinen - aber ich versuche immer, mich bzgl. Bürgerort an das Familiennamenbuch zu halten. Dabei ist mir durchaus bewusst, dass das für den Zeitraum vor etwa 1800 in manchen Regionen komplex ist bzw. gar kein Ortsbürgerrecht gab. Auch müssen wir uns darüber klar sein, dass in alten Kirchenbüchern oft das "von" nicht im heutigen Sinne (Bürger von ...), sondern im Sinne von "aus" verwendet wurde. Ich bin deswegen da etwas zurückhaltend und verwende eher ein "in" bei Herkunftsangaben.
Nichts desto trotz - ich habe Winkler in der gedruckten Erstausgabe des Familiennamenbuchs (von 1940) kontrolliert - und dort wird Pohlern tatsächlich noch als Bürgerort mit "a" geführt. Folglich habe ich dieses Thema mit dem existierenden Thema Winkler von (war vorher in) Pohlern zusammengeführt.
Die Linie der Winkler von Pohlern ist (wenn man dem Familiennamenbuch glaubt) zwischenzeitlich (nach 1935) also erloschen. Angesichts der nahen geographischen Lage mag es schwierig sein, die Winkler von Pohlern von den Winkler von Blumenstein abzugrenzen. Wenn hier Jemand näher geforscht hat, würde ich mich über die entsprechenden Informationen freuen.
Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher