Delaquis von Rechthalten FR

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Svenja
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Re: Delaquis von Rechthalten FR

Beitrag von Svenja » Mi 22. Apr 2020, 15:58

Hallo

Ich weiss nicht genau seit wann es das mit dem Heimatort gibt, ich weiss nur dass anfangs des 19. Jahrhunderts auch diejenigen einen erhielten, die vorher noch keinen hatten, also die nicht Sesshaften. Aber für alle anderen gibt es das schon viel länger, seit damals wurde der Heimatort immer vom Vater auf die Kinder übertragen, bei unehelichen Kindern von der Mutter auf die Kinder. Das heisst alle Kinder haben denselben Heimatort, die Söhne behalten diesen das ganze Leben lang (egal wo sie wohnen) und geben ihn an ihre Kinder weiter. Die Töchter übernehmen bei der Heirat den Heimatort ihres Ehemannes, den dieser von seinem Vater übernommen hat, und verlieren ihren eigenen Heimatort (erst seit einigen Jahrzehnten können sie beide behalten).

In deinem Beispiel hatten die Delaquis den Heimatort Rechthalten und die Stempfels den Heimatort Brünisried (beide evtl. schon seit mehreren Generationen). Eine Tochter der Stempfels mit Heimatort Brünisried hat einen Sohn der Delaquis geheiratet. Dadurch hat sie dessen Heimatort Rechthalten übernommen und ihren Heimatort Brünisried verloren. Die ehelich geborenen Kinder dieses Ehepaares haben den Heimatort des Vaters erhalten, also ebenfalls Rechthalten. Der Heimatort war damals zuständig, wenn jemand armengenössig wurde, das heisst er musste für solche Leute sorgen, auch wenn diese schon lange an einem ganz anderen Ort wohnten.

Ich weiss nicht wie das im Kanton Fribourg war und was dort an Bürgerbüchern noch vorhanden ist und welche Angaben diese enthalten. Hier in der Zentralschweiz sind Bürgerbücher oder Stammbücher eine wichtige genealogische Quelle, weil ganze Familien über mehrere Generationen enthalten sind. Im Kanton Bern sollte man immer auch in den Heimatgemeinden in den Kirchenbüchern nachschauen, meistens findet man auch dort Einträge unter den Auswärtigen, manchmal sogar nur dort.

Gruss
Svenja


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Peter.D
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Re: Delaquis von Rechthalten FR

Beitrag von Peter.D » Mi 22. Apr 2020, 16:31

Grundsätzlich wurden nach 1803 in der ganzen Schweiz die Bürgerrechtsverhältnisse von vor der Helvetik wiederhergestellt, d.h. Ansässen ohne Bürgerrecht vor 1798 oder gar blosse Aufenthalter blieben im besten Fall geduldet. Das Helvetische (nationale) Bürgerrecht war nur von kurzer Dauer; wer es vom Direktorium erhalten hatte, musste sich nach 1803 trotzdem wieder in einer Gemeinde einkaufen, so er denn das Einzugsgeld bezahlen konnte.
Dadurch entstanden Zigtausende Heimatlose, die erst nach und nach ein Bürgerrecht erwerben konnten. Einige Kantone waren schneller, andere weniger. Die verbliebenen Heimatlosen mussten dann vom Bund nach 1850 auf die Kantone verteilt und zwangseingebürgert werden. In Graubünden waren das etwa 6000 Personen, wenn ich es noch recht im Kopf habe. In vielen Kantonen blieb auch das Bürgerrecht bei der historischen Dorfgemeinde (Bürgergemeinden, Zivilgemeinden, etc.) und wurde erst viel später auf die neu geschaffenen Einwohnergemeinden übertragen. Man war also z.B. Bürger der Zivilgemeinde Unterhittnau und nicht von der Einwohnergemeinde Hittnau in Zürich. In einigen Kantonen konnte man auch das Landrecht (heute Kantonsbürgerrecht) besitzen, ohne Bürger einer Gemeinde zu sein, so z.B. in Bern. Umgekehrt gab es im Kanton Graubünden Gemeindebürger, die kein Landrecht besassen.

Im Kanton Freiburg mussten grundsätzlich alle Gemeinden nach 1813 Register der Bürger und der Niedergelassenen führen. Falls sie dies wirklich befolgten (in Solothurn hat sich z.B. kaum eine Gemeinde an die gesetzliche Vorschrift von 1831 gehalten), befinden sich diese Bürgerbücher meist noch in den Gemeindearchiven, ganz wenige im Staatsarchiv.

Peter



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Re: Delaquis von Rechthalten FR

Beitrag von Fenrir » Mi 22. Apr 2020, 16:58

Laut Verwandten solle diesbezüglich früher eine Kaufurkunde des Bürgerrechts (in Folge der Einwanderung aus Savoyen, aber unklar ob damit effektiv das Bürgerrecht im vorliegenden Sinn gemeint war) im Staatsarchiv einsehbar gewesen sein, wo sogar der Betrag in Gulden notiert war.

Als das Staatsarchiv umgezogen ist und ich diese vor langer Zeit einsehen wollte hiess es, dass für die Bestände in Folge des Umzugs kein Inventar bestehe und daher nicht gefunden werden können.

Am besten werde ich mich daher wohl bei der Gemeinde Rechthalten direkt erkundigen. Das wäre vermutlich einfacher.



Säntis
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Re: Delaquis von Rechthalten FR

Beitrag von Säntis » Fr 8. Mai 2020, 19:51

Grüezi Fenrir

zum Beitrag vom 30.03.2020.
Famille Delaquis : de Sallanches à Fribourg auf einer Webseite von Jean-Claude Romanens, Généalogiste-historien Président de la Chambre des Généalogistes Professionnels de Suisse Romande (CGPSR).
Cette ancienne famille est originaire de Sallanches en Savoie. Plusieurs de ses membres s'établirent dans le canton de Fribourg.
Möglicherweise ist Jean-Claude Romanens selber der Autor dieses noch nicht erschienenen Buches.

Bochtella



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Re: Delaquis von Rechthalten FR

Beitrag von Fenrir » So 10. Mai 2020, 15:13

Hallo Bochtella,

Genau dies wäre eine von zwei bekannten Chroniken.

Leider funktionieren aber offenbar die Kontaktdaten zu JC Romanens nicht mehr



Säntis
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Re: Delaquis von Rechthalten FR

Beitrag von Säntis » So 10. Mai 2020, 16:03

Grüezi Fenrir

Auf der Website von Jean-Claude Romanens findet sich eine Mailadresse.
Sollte diese nicht mehr aktuell sein, könnte sicher ein anderes Mitglied der Chambre des Généalogistes Professionnels de Suisse Romande (CGPSR) weiterhelfen.

Bochtella



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Re: Delaquis von Rechthalten FR

Beitrag von Wolf » So 10. Mai 2020, 16:10

Auf Seiten wie http://www.genealogiesuisse.com/auvergne.htm findest Du noch eine andere Mailadresse, die ich absichtlich hier nicht kopiere, weil Mailadressen im Klartext nur eine Einladung für Spam sind.


Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher

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