Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
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MarkMu
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Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Hier habe ich ein Rätsel:
Warum ist die Familie Rüeger nicht als Bürger von Trüllikon im Familiennahmensbuch der Schweiz aufgeführt? Diese Familie ist seit 1485 in Rudolfingen (Teil der politischen Gemeinde und Pfarrgemeinde Trüllikon) sesshaft. Urkunftort ist leider nicht bekannt. Komischerweise bekamen 4 Gemeinden in den Jahren 1898, 1914,1915,1934 und 1950 Rüeger, die von Trüllikon stammten, als neue Bürger . Wenn die von Trüllikon stammten, müsste es doch in Trüllikon auch eingebürgerte Rüeger haben.
Ein aehnliches problem habe ich mit der Familie Herrmann gefunden. Diese Familie ist seit dem ersten Urbars von Rudolfingen (ThUB IV Nr.1486) um 1331 sesshaft. Obwohl diese Familie in allen folgenden Urbars und anderen Bevölkerungsregistern, Kirchenbüchern etc ununterbrochen in Rudolfingen zu finden ist, sind die Herrmanns nur als im Jahre 1880 einverbürgerte (von Waltalingen) im Familienbuch zu finden.
Nach meiner Ansicht sind dies Fehler im Familiennahmensbuch. Oder hat es eine andere Möglichkeit, dass dies erkläheren würde?
Warum ist die Familie Rüeger nicht als Bürger von Trüllikon im Familiennahmensbuch der Schweiz aufgeführt? Diese Familie ist seit 1485 in Rudolfingen (Teil der politischen Gemeinde und Pfarrgemeinde Trüllikon) sesshaft. Urkunftort ist leider nicht bekannt. Komischerweise bekamen 4 Gemeinden in den Jahren 1898, 1914,1915,1934 und 1950 Rüeger, die von Trüllikon stammten, als neue Bürger . Wenn die von Trüllikon stammten, müsste es doch in Trüllikon auch eingebürgerte Rüeger haben.
Ein aehnliches problem habe ich mit der Familie Herrmann gefunden. Diese Familie ist seit dem ersten Urbars von Rudolfingen (ThUB IV Nr.1486) um 1331 sesshaft. Obwohl diese Familie in allen folgenden Urbars und anderen Bevölkerungsregistern, Kirchenbüchern etc ununterbrochen in Rudolfingen zu finden ist, sind die Herrmanns nur als im Jahre 1880 einverbürgerte (von Waltalingen) im Familienbuch zu finden.
Nach meiner Ansicht sind dies Fehler im Familiennahmensbuch. Oder hat es eine andere Möglichkeit, dass dies erkläheren würde?
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Wolf
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Natürlich kommen in einem umfangreichen Werk wie dem Familiennamenbuch auch Fehler vor - aber in diesem Fall dürfte es eine plausible Erklärung geben:MarkMu hat geschrieben: Mi 6. Jun 2018, 23:40Nach meiner Ansicht sind dies Fehler im Familiennamenbuch. Oder hat es eine andere Möglichkeit, die dies erklären würde?
Dass Trüllikon als Herkunftsort genannt wird, beweist, dass es einmal Bürgerort war - aber die Linie war vor der Erfassung 1962 erloschen. In der Ausgabe von 1940 (Erfassung 1935) wird Trüllikon übrigens noch mit "a" geführt.http://www.lexhist.ch/famn/index.php hat geschrieben:Das Familiennamenbuch verzeichnet alphabetisch alle Familien, die 1962 in einer schweizerischen Gemeinde das Bürgerrecht besassen.
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Die allgemeine Diskussion zu mehreren Familien wurde verschoben in das Thema Alte Geschlechter von Trüllikon (Rudolfingen).
Wolf Seelentag, St.Gallen
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MarkMu
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Ich habe gerade Nachricht von meiner Cousine bekommen das die Rüeger Bürger von Trüllikon sind. Nun muss ich noch abklären ob das vor 1962 auch so war.
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MarkMu
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Der Ehemann meiner cousine, hat mir also gesagt (so viel er weiss) dass auch sein Vater und Grossvater Bürger von Trüllikon waren. Ich habe jetzt die Gemeinde kontaktiert und hoffe etwas mehr darüber zu erfahren. Bin mir zwar nicht ganz sicher ob man hier mit der Gemeinde Trüllikon reden muss oder mit dem Zivilstandsamt in Andelfingen.
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Wolf
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Dass Rüeger früher Bürger von Trüllikon waren steht ja nicht zur Diskussion - in der Ausgabe 1940 des Familienbuches werden sie ja noch als "alte" Bürger von Trüllikon geführt (siehe oben).MarkMu hat geschrieben: Mo 22. Apr 2019, 13:18Der Ehemann meiner Cousine, hat mir also gesagt (so viel er weiss) dass auch sein Vater und Grossvater Bürger von Trüllikon waren.
Die Frage ist: gab es Rüeger als Bürger von Trüllikon noch 1962 (Stichjahr "heutiges" Familiennamenbuch) - und zwar mehr als nur eine Einzelperson?
Hinweise für die Benützung
1. Das Familiennamenbuch enthält in der amtlichen Schreibweise die Namen der Geschlechter, die 1962 in einer schweizerischen Gemeinde das Bürgerrecht besassen. Einzelpersonen sind nicht aufgenommen worden, da diese zufolge Tod, Verheiratung usw. oft nur kurze Zeit im Familienregister figurieren.
2. ....
Wolf Seelentag, St.Gallen
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MarkMu
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Wolf, wuerde das heissen, dass wenn es jetzt hypotetisch keine Mueller mehr in Trullikon gäbe, das Buergerecht der Mueller in Trullikon verloren gehen wuerde? Wir sind ja meherer Mueller hier in Kanada die das Buergerecht von Trullikon haben. Das selbe gilt ja auch fuer meine Muller Cousins und Cousinen die nicht in Trullikon (Ruddolfingen) leben. Wuerde das heissen dass wir alle das Trullikoner Buergerecht verlieren wuerden?
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Wolf
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Wir müssen zuerst einmal ganz strikt unterscheiden zwischen Trüllikon (bzw. jedem beliebigen Ort in der Schweiz) als Wohnort und als Bürgerort (Heimatort) ... die beiden können identisch sein, müssen es aber nicht. Ob noch Müller (um beim Beispiel zu bleiben) in Trüllikon leben oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob heute noch Müller das Bürgerrecht von Trüllikon haben. Eine kurze Zusammenfassung des Prinzips findest Du unter http://kunden.eye.ch/swissgen/CH-burger-e.html. Müller ist aber jetzt nicht der Punkt: im Familiennamenbuch werden Müller ja als "alte" Bürger von Trüllikon geführt.
Hier ging die Diskussion um Rüeger: leben heute (bzw. lebten 1962) noch Nachkommen (Namensträger) der Rüeger von Trüllikon in Kanada - und sind die Familienmitglieder nach der Auswanderung Schweizer geblieben? Wenn ja, sollten Alle einen entsprechenden Nachweis haben (Pass, Heimatschein, ...): bitte dort nachschauen, ob Trüllikon als Heimatort eingetragen ist. Wenn das bei mehreren "Kanadiern" der Fall sein sollte, dürfte wirklich ein Fehler im Familiennamenbuch vorliegen.
Hier ging die Diskussion um Rüeger: leben heute (bzw. lebten 1962) noch Nachkommen (Namensträger) der Rüeger von Trüllikon in Kanada - und sind die Familienmitglieder nach der Auswanderung Schweizer geblieben? Wenn ja, sollten Alle einen entsprechenden Nachweis haben (Pass, Heimatschein, ...): bitte dort nachschauen, ob Trüllikon als Heimatort eingetragen ist. Wenn das bei mehreren "Kanadiern" der Fall sein sollte, dürfte wirklich ein Fehler im Familiennamenbuch vorliegen.
Wolf Seelentag, St.Gallen
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Peter.D
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Viele Auswanderer haben ihr Schweizer Bürgerrecht verloren, entweder beim Erwerb der neuen Staatsbürgerschaft durch Verzicht oder oft durch Desinteresse, d.h. weil sich die Nachkommen nicht mehr bei der Schweizer Vertretung im Ausland gemeldet haben. Wichtig war auch immer die Militärdienstpflicht oder die Bezahlung des Militärpflicht-Ersatzes.
Hier der aktuelle Gesetzestext dazu.
Peter
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MarkMu
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Danke, dies sollte somit zum Glueck nicht bei mir oder meinen Kindern der Fall sein.
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MarkMu
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Ich bin mir nicht sicher ob ich richtig verstanden habe. Aber sowie ich es verstanden habe, muss es mindestens einige Rüeger mit Burgerort Trullikon (geboren vor 1962 und um 1962 noch lebten) geben, damit die Ruegers im Namenbuch von 1962 under Trullikon erscheinen sollte. Ich nehme an dass es nicht darauf ankommt wo sie wohnen (ie Schweiz oder Ausland solange sie um 1962 den Schweizer Pass mit Buegerort Trullikon hatten). So wenn ich jetzt einige Rueger finde die schon vor 1962 den Buergerort Trullikon hatten und heute noch leben koennte dies ein Hinweiss sein dass vielleicht doch ein Fehler im Namenbuch unterlaufen ist. Ich hoffe Sie verstehen, was ich meine (mein Deutsch ist leider nicht immer so gut). Und waere das korrekt?
Wolf hat geschrieben: Mo 22. Apr 2019, 15:57 Wir müssen zuerst einmal ganz strikt unterscheiden zwischen Trüllikon (bzw. jedem beliebigen Ort in der Schweiz) als Wohnort und als Bürgerort (Heimatort) ... die beiden können identisch sein, müssen es aber nicht. Ob noch Müller (um beim Beispiel zu bleiben) in Trüllikon leben oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob heute noch Müller das Bürgerrecht von Trüllikon haben. Eine kurze Zusammenfassung des Prinzips findest Du unter http://kunden.eye.ch/swissgen/CH-burger-e.html. Müller ist aber jetzt nicht der Punkt: im Familiennamenbuch werden Müller ja als "alte" Bürger von Trüllikon geführt.
Hier ging die Diskussion um Rüeger: leben heute (bzw. lebten 1962) noch Nachkommen (Namensträger) der Rüeger von Trüllikon in Kanada - und sind die Familienmitglieder nach der Auswanderung Schweizer geblieben? Wenn ja, sollten Alle einen entsprechenden Nachweis haben (Pass, Heimatschein, ...): bitte dort nachschauen, ob Trüllikon als Heimatort eingetragen ist. Wenn das bei mehreren "Kanadiern" der Fall sein sollte, dürfte wirklich ein Fehler im Familiennamenbuch vorliegen.
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Völlig korrekt - WolfMarkMu hat geschrieben: Mo 22. Apr 2019, 18:09 Ich bin mir nicht sicher ob ich richtig verstanden habe. ... Ich hoffe Sie verstehen, was ich meine und waere das korrekt?
Wolf Seelentag, St.Gallen
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Re: Rüeger von Trüllikon (Rudolfingen) ZH
Ich habe endlich dem Zivilstandesamt von Andelfingen geschrieben um herauszufinden wie das mit den Rüeger in Trüllikon steht.
Hier meine Frage an das Zivilstandamt:
Gruezi,
Ich bin ein in Kanada lebender Müller, der Bürger in Trüllikon ist. Ich hoffe dass Sie mir eine allgemeine Frage zu der Trüllikon Bürgerschaft beantworten können.
Ich habe viele Verwandte, auch noch heute, die Rüeger heissen. Die, die noch heute leben, sagen mir dass Sie auch Bürger von Trüllikon sind und zwar schon seit Generationen.
Nun zum Problem: Das Schweizer Familiennamenbuch hat aber keine Rüeger als Bürger von Trüllikon. Könnten Sie mir sagen ob die Rüeger wirklich immer noch Bürger von Trüllikon sind und das auch im Jahre 1962, als das Familienbuch zum letzten mal überarbeitet wurde so war?
Diese Frage würde es dann abklären ob das ein Fehler im Familiennamenbuch ist und eine Korrektur gerechtfertigt ist.
Ich bedanke mich schon im vorause für jegliche Hilfe
mit freundlichen Grüßen,
Markus Müller
Hier Ihre Antwort:
Sehr geehrter Herr Müller
Der Familienname Rüeger ist ein «typischer» Trülliker-Familienname und es gibt bis heute mehrere Familien die diesen Namen tragen und Bürger von Trüllikon ZH sind.
Ob es auch noch Rüeger gibt die Bürger anderer Gemeinden sind, können wir Ihnen nicht sagen.
Ich glaube mit dieser Antwort kann man annehmen dass dieser Name wirklich im Familiennamenbuch under Trüllikon fehlte.
Hier meine Frage an das Zivilstandamt:
Gruezi,
Ich bin ein in Kanada lebender Müller, der Bürger in Trüllikon ist. Ich hoffe dass Sie mir eine allgemeine Frage zu der Trüllikon Bürgerschaft beantworten können.
Ich habe viele Verwandte, auch noch heute, die Rüeger heissen. Die, die noch heute leben, sagen mir dass Sie auch Bürger von Trüllikon sind und zwar schon seit Generationen.
Nun zum Problem: Das Schweizer Familiennamenbuch hat aber keine Rüeger als Bürger von Trüllikon. Könnten Sie mir sagen ob die Rüeger wirklich immer noch Bürger von Trüllikon sind und das auch im Jahre 1962, als das Familienbuch zum letzten mal überarbeitet wurde so war?
Diese Frage würde es dann abklären ob das ein Fehler im Familiennamenbuch ist und eine Korrektur gerechtfertigt ist.
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mit freundlichen Grüßen,
Markus Müller
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Sehr geehrter Herr Müller
Der Familienname Rüeger ist ein «typischer» Trülliker-Familienname und es gibt bis heute mehrere Familien die diesen Namen tragen und Bürger von Trüllikon ZH sind.
Ob es auch noch Rüeger gibt die Bürger anderer Gemeinden sind, können wir Ihnen nicht sagen.
Ich glaube mit dieser Antwort kann man annehmen dass dieser Name wirklich im Familiennamenbuch under Trüllikon fehlte.
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