Der Artikel über die
Sittengerichte im HLS bringt leider die Bezeichnungen der unteren und oberen Instanzen der Sittengerichte durcheinander: im Kanton
Bern war das Obere Ehegericht, auch Ober-Chorgericht genannt, in der Stadt Bern die obere Instanz. Die Chorgerichte der Kirchgemeinden dienten als Kontroll- und Untersuchungsinstanz für das Obere Ehegericht und waren ausserdem für die lokale Sittenüberwachung zuständig. Im Kanton
Zürich war das Ehegericht in Zürich die obere Instanz mit den Stillständen in den einzelnen Kirchgemeinden, in
Basel wiederum das Ehegericht mit dem Bann bzw. Consistoire in den Kirchgemeinden.
Bei der Revision der Basler Ehegerichtsordnung in den 1830er-Jahren wurde die Abschaffung des Ehegerichts zwar geprüft, da es aber angeblich in der Bevölkerung sehr geschätzt war, noch bis 1875 beibehalten! Wie beliebt es jedenfalls auf der Landschaft war, zeigt Baselland: bereits der provisorische Halbkanton ersetzte 1832 das Ehegericht durch die jeweiligen rein weltlichen Bezirksgerichte.
Peter