Mindestalter für Paten
Für nicht kantonsspezifische Fragen. Vos messages ne concernant pas spédifiquement un canton. For your non canton specific questions.
Moderator: Wolf
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Quarki
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Mindestalter für Paten
Hallo zusammen...
Gab es ein Mindestalter für Personen, damit sie Paten und auch als solche in den Kirchenbüchern bei der Taufe eingetragen werden konnten ?
War dieses Mindestalter über die ganze Zeit der Taufen in den Kirchenbücher (ca.1550 - 1875) immer gleich oder änderte es sich bei oder nach
der Helvetischen Republik...?
Besten Dank und äs schöns Tägli...
Markus Woodtli
Gab es ein Mindestalter für Personen, damit sie Paten und auch als solche in den Kirchenbüchern bei der Taufe eingetragen werden konnten ?
War dieses Mindestalter über die ganze Zeit der Taufen in den Kirchenbücher (ca.1550 - 1875) immer gleich oder änderte es sich bei oder nach
der Helvetischen Republik...?
Besten Dank und äs schöns Tägli...
Markus Woodtli
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hhg
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Re: Mindestalter für Paten
die genaue Fundstelle muss ich schuldig bleiben, es müsste aber ein relativ früherTaufeintrag in der Ecke von Oberdiessbach/Steffisburg, Kanton Bern gewesen sein, mit dem Vermerk, dass die eigentliche Patin wegen ihrer Jugend durch ihre Mutter vertreten wurde. Aber es gibt ja Experten im Forum, die vermutlich eine konkretere Antwort bezüglich Mindestalter haben ...
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Peter.D
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Re: Mindestalter für Paten
So allgemein kann man das nicht beantworten.
Für die Katholiken galt und gilt das Kanonische Recht. Nach Art. 874 in der heutigen Fassung beträgt das Mindestalter 16 Jahre, wobei der zuständige Bischof Ausnahmen machen darf. Ob das Mindestalter früher anders war, müsste man aufwändig abklären.
Bei den Reformierten waren die jeweiligen Kantonal- bzw. Landeskirchen massgebend. In vielen Kirchenordnungen nach der Reformation musste ein Taufpate konfirmiert sein, was natürlich kein festes Alter war.
Im französischen Code Civil in den frühen Fassungen mussten die Zeugen für alle Zivilstandsbeurkundungen männlich und mindestens 21 Jahre alt sein. Der CC galt auf dem Gebiet der heutigen Schweiz jedoch nur an wenigen Orten. In der Helvetik wurden m.W. die rein kirchlichen Bestimmungen nicht angetastet. Ein einheitliches helvetisches Zivilrecht wurde zwar ausgearbeitet, trat aber nie in Kraft.
Peter
Für die Katholiken galt und gilt das Kanonische Recht. Nach Art. 874 in der heutigen Fassung beträgt das Mindestalter 16 Jahre, wobei der zuständige Bischof Ausnahmen machen darf. Ob das Mindestalter früher anders war, müsste man aufwändig abklären.
Bei den Reformierten waren die jeweiligen Kantonal- bzw. Landeskirchen massgebend. In vielen Kirchenordnungen nach der Reformation musste ein Taufpate konfirmiert sein, was natürlich kein festes Alter war.
Im französischen Code Civil in den frühen Fassungen mussten die Zeugen für alle Zivilstandsbeurkundungen männlich und mindestens 21 Jahre alt sein. Der CC galt auf dem Gebiet der heutigen Schweiz jedoch nur an wenigen Orten. In der Helvetik wurden m.W. die rein kirchlichen Bestimmungen nicht angetastet. Ein einheitliches helvetisches Zivilrecht wurde zwar ausgearbeitet, trat aber nie in Kraft.
Peter
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Quarki
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Re: Mindestalter für Paten
Ich denke mit dem Ansatz, dass die Paten konfirmiert sein mussten, kann man schon etwas anfangen.
Die jeweiligen Paten mussten also bei der Taufe schon ca.14 bis 18Jahre alt sein, was in gewissen Fällen
bereits einige mögliche Personen bei den Nachforschungen ausschliessen lässt.
Besten Dank
Markus Woodtli
Die jeweiligen Paten mussten also bei der Taufe schon ca.14 bis 18Jahre alt sein, was in gewissen Fällen
bereits einige mögliche Personen bei den Nachforschungen ausschliessen lässt.
Besten Dank
Markus Woodtli
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Chrissel
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Re: Mindestalter für Paten
Kanton Schwyz, Bezirk Schwyz:
Meine Mutter war Jahrgang 1936, ihre Patin Jahrgang 1919. Zur Taufe musste eine Stellvertreterin her, da die Patin mit 17 Jahren zu jung war.
Meine Mutter war Jahrgang 1936, ihre Patin Jahrgang 1919. Zur Taufe musste eine Stellvertreterin her, da die Patin mit 17 Jahren zu jung war.
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Peter.D
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Re: Mindestalter für Paten
Hallo Chrissel
Das ist eigenartig: damals galt noch das Kanonische Recht (CIC) von 1917, in dem das Mindestalter für die Taufpaten sogar nur 14 Jahre betrug (CIC 1917 Art. 766). Allerdings sind sowohl in der Fassung von 1917 wie auch in der jetzt noch geltenden von 1983 weitere Voraussetzungen enthalten. Aktuell muss ein Pate z.B. auch gefirmt sein; 1917 musste er lediglich die Fundamente des Glaubens verstehen (Fidei rudimenta noverit).
Ob die lokalen Bischöfe die Bestimmungen des CIC noch verschärfen durften, ist mir nicht bekannt.
Peter
Das ist eigenartig: damals galt noch das Kanonische Recht (CIC) von 1917, in dem das Mindestalter für die Taufpaten sogar nur 14 Jahre betrug (CIC 1917 Art. 766). Allerdings sind sowohl in der Fassung von 1917 wie auch in der jetzt noch geltenden von 1983 weitere Voraussetzungen enthalten. Aktuell muss ein Pate z.B. auch gefirmt sein; 1917 musste er lediglich die Fundamente des Glaubens verstehen (Fidei rudimenta noverit).
Ob die lokalen Bischöfe die Bestimmungen des CIC noch verschärfen durften, ist mir nicht bekannt.
Peter
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elias
- Moderator
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Re: Mindestalter für Paten
Ist das in Deutschland anders als in der Schweiz geregelt
Meine Mutter wurde schon mit 10 Jahren Patin, 1 Jahr nach ihrer hl. Kommunion
Meine Mutter wurde schon mit 10 Jahren Patin, 1 Jahr nach ihrer hl. Kommunion
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Gruß Volker
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Peter.D
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Re: Mindestalter für Paten
Hallo Volker
Nein, das Kanonische Recht galt grundsätzlich universal. Eine 10-jährige Patin scheint mir nun doch etwas ungewöhnlich, vor allem wenn sie nicht durch eine Stellvertreterin vertreten war. Allerdings konnte der taufende Pfarrer sowohl unter dem CIC 1917 wie auch unter dem von 1983 im Einzelfall aus wichtigem oder triftigem Grund vom Mindestalter abweichen. Aus dem Eintrag im Taufbuch müsste hervorgehen, was damals genau bestimmt worden war.
Die Neuerung im CIC 1983 war neben dem höheren Mindestalter auch die Möglichkeit, dass der lokale Bischof für seine Diözese generell ein anderes Mindestalter anordnen durfte.
Hier die beiden Varianten im lateinischen Wortlaut:
CIC 1917: Can. 766. Ut autem quis licite patrinus admittatur, oportet:
1° Decimum quartum suae aetatis annum attigerit, nisi aliud iusta de causa ministro videatur;
CIC 1983: Can. 874 . ...
2° decimum sextum aetatis annum expleverit, nisi alia aetas ab Episcopo dioecesano statuta fuerit vel exceptio iusta de causa parocho aut ministro admittenda videatur;
Peter
Nein, das Kanonische Recht galt grundsätzlich universal. Eine 10-jährige Patin scheint mir nun doch etwas ungewöhnlich, vor allem wenn sie nicht durch eine Stellvertreterin vertreten war. Allerdings konnte der taufende Pfarrer sowohl unter dem CIC 1917 wie auch unter dem von 1983 im Einzelfall aus wichtigem oder triftigem Grund vom Mindestalter abweichen. Aus dem Eintrag im Taufbuch müsste hervorgehen, was damals genau bestimmt worden war.
Die Neuerung im CIC 1983 war neben dem höheren Mindestalter auch die Möglichkeit, dass der lokale Bischof für seine Diözese generell ein anderes Mindestalter anordnen durfte.
Hier die beiden Varianten im lateinischen Wortlaut:
CIC 1917: Can. 766. Ut autem quis licite patrinus admittatur, oportet:
1° Decimum quartum suae aetatis annum attigerit, nisi aliud iusta de causa ministro videatur;
CIC 1983: Can. 874 . ...
2° decimum sextum aetatis annum expleverit, nisi alia aetas ab Episcopo dioecesano statuta fuerit vel exceptio iusta de causa parocho aut ministro admittenda videatur;
Peter
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elias
- Moderator
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Re: Mindestalter für Paten
Danke für die Erklärung Peter
Da hat der Pfarrer scheinbar eine Ausnahme gemacht
Kenne auch sonst niemanden der so früh Pate bzw Patin wurde
Da hat der Pfarrer scheinbar eine Ausnahme gemacht
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