Hallo zusammen
Eine Vorfahrin von mir ist Maria Rudolf von Prilly VD:
~06.03.1767 Grafenried
oo 10.10.1794 Johannes Studer von Grafenried
+ 29.11.1821
Die mir bekannten Geschwister sind:
- Anna, ~05.08.1759 Schüpfen
- Anna Barbara, ~25.04.1762 Grafenried
- Elisabeth, ~27.01.1765 Grafenried
- Maria, ~06.03.1767 Grafenried
- Johann Samuel, ~21.01.1770 Grafenried
Die Eltern sind:
Hans Jakob Rudolf, Kessler + Barbara Müller von Affeltrangen
Der Vater Hans Jakob Rudolf wurde am 10.06.1731 in Hindelbank getauft. Seine Eltern waren Peter Rudolf und Anna Magdalena Bucher von Gurbrü, wohnhaft zu Altavilla (Altenfüllen)
Hierzu noch der Eintrag im Taufrodel von Hindelbank, der nicht so einfach zu finden ist:
https://www.query.sta.be.ch/Dateien/19/D95129.pdf
K Hindelbank 3 Taufrodel, p. 201
- Weiss jemand, wo die Eltern Rudolf-Müller geheiratet haben und ob sie noch weitere Kinder hatten?
- Woher kommen die Rudolf? Laut Famliliennamenbuch aus Deutschland, eingebürgert in Prilly um 1737. Wieso sind sie aber dann schon um 1731 als von Prilly bezeichnet?
- Wieso haben sie sich in Prilly einbürgern lassen, offenbar haben sie da gar nicht gelebt?
Gruss Thomas
Rudolf von Prilly VD
Moderator: Svenja
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thomas.merz
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Peter.D
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Re: Rudolf von Prilly VD
Hallo Thomas
Vor 1877 war die Einbürgerung rein kantonal geregelt. Einige Kantone liessen den Gemeinden ziemlich viele Freiheiten bei der Einbürgerung von Fremden. Ärmere Gemeinden bürgerten daher gegen entsprechend hohe Summen auch Personen ein, die nie in der betreffenden Gemeinde wohnten. Ab 1878 galt dann für Ausländer lange das bundesrechtliche Minimum von 2 Jahren Wohnsitz irgendwo in der Schweiz (siehe z.B. im FNB bei Vendlincourt). Die strengeren kantonalen Vorschriften wurden oft umgangen. In Graubünden gab es auch bis weit ins 19. Jh. Einbürgerungen in Gemeinden, ohne dass ein Kantonsbürgerrecht erlangt wurde.
Wie das in der Waadt zur Zeit der Berner Herrschaft war, ist mir nicht bekannt. Musste da mit dem Gemeindebürgerrecht auch das Berner Landrecht erworben werden? Das StABE kann dir das vermutlich beantworten. Dann wären jedenfalls entsprechende Register vorhanden. Möglicherweise kann dir auch das Gemeindearchiv von Prilly dazu etwas sagen.
Die Zivilstandsereignisse der Rudolf (Rodolph, Roudolf) von Prilly scheinen jedenfalls immer ausserhalb der Gemeinde stattgefunden zu haben, wurden aber in den Kirchenbüchern teilweise nachträglich eingetragen (s. z.B. hier auf PDF-Seite 249).
Die gesuchte Heirat Rudolf-Müller könnte wegen Altavilla in Murten eingetragen sein. Dazu gibt es m.W. aber nur Mikrofilme im StAFR.
Peter
Vor 1877 war die Einbürgerung rein kantonal geregelt. Einige Kantone liessen den Gemeinden ziemlich viele Freiheiten bei der Einbürgerung von Fremden. Ärmere Gemeinden bürgerten daher gegen entsprechend hohe Summen auch Personen ein, die nie in der betreffenden Gemeinde wohnten. Ab 1878 galt dann für Ausländer lange das bundesrechtliche Minimum von 2 Jahren Wohnsitz irgendwo in der Schweiz (siehe z.B. im FNB bei Vendlincourt). Die strengeren kantonalen Vorschriften wurden oft umgangen. In Graubünden gab es auch bis weit ins 19. Jh. Einbürgerungen in Gemeinden, ohne dass ein Kantonsbürgerrecht erlangt wurde.
Wie das in der Waadt zur Zeit der Berner Herrschaft war, ist mir nicht bekannt. Musste da mit dem Gemeindebürgerrecht auch das Berner Landrecht erworben werden? Das StABE kann dir das vermutlich beantworten. Dann wären jedenfalls entsprechende Register vorhanden. Möglicherweise kann dir auch das Gemeindearchiv von Prilly dazu etwas sagen.
Die Zivilstandsereignisse der Rudolf (Rodolph, Roudolf) von Prilly scheinen jedenfalls immer ausserhalb der Gemeinde stattgefunden zu haben, wurden aber in den Kirchenbüchern teilweise nachträglich eingetragen (s. z.B. hier auf PDF-Seite 249).
Die gesuchte Heirat Rudolf-Müller könnte wegen Altavilla in Murten eingetragen sein. Dazu gibt es m.W. aber nur Mikrofilme im StAFR.
Peter
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thomas.merz
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Re: Rudolf von Prilly VD
Hallo Peter
Die Einbürgerung von Peter Rudolf ist tatsächlich in einem Register im Staatsarchiv verzeichnet:
B XIII 428 Naturalisations- und Annehmungsrodel für das ganze Staatsgebiet, Band I, 1681-1754 (Archiveinheit)
https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?id=236597 Hier bezeichnet als Peter Rodolf zu Prilly Amts Lausanne, naturalisiert am 27.11.1736. Leider findet sich dabei keine Angabe zur Herkunft.
Betreffend die Ehe von Hans Jakob Rudolf + Barbara Müller von Affeltrangen hätte ich jetzt eher ein Ort des Ereignisses im Kanton Bern vermutet. Vielleicht kann das jemand im Besitz der Ehen-CD bestätigen oder ausschliessen (Der Nachname kann dabei durchaus auch in anderer Schreibweise auftreten: Rodolf, Roudolph, Rudolph, etc.)?
Da die Familie ziemlich mobil war, lohnt sich eine Suche in den nicht digital vorliegenden Kirchenbüchern wohl kaum. Die Ehe könnte ja sogar im Thurgau (Heimatkanton der Barbara Müller) geschlossen worden sein.
Gruss Thomas
Die Einbürgerung von Peter Rudolf ist tatsächlich in einem Register im Staatsarchiv verzeichnet:
B XIII 428 Naturalisations- und Annehmungsrodel für das ganze Staatsgebiet, Band I, 1681-1754 (Archiveinheit)
https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?id=236597 Hier bezeichnet als Peter Rodolf zu Prilly Amts Lausanne, naturalisiert am 27.11.1736. Leider findet sich dabei keine Angabe zur Herkunft.
Betreffend die Ehe von Hans Jakob Rudolf + Barbara Müller von Affeltrangen hätte ich jetzt eher ein Ort des Ereignisses im Kanton Bern vermutet. Vielleicht kann das jemand im Besitz der Ehen-CD bestätigen oder ausschliessen (Der Nachname kann dabei durchaus auch in anderer Schreibweise auftreten: Rodolf, Roudolph, Rudolph, etc.)?
Da die Familie ziemlich mobil war, lohnt sich eine Suche in den nicht digital vorliegenden Kirchenbüchern wohl kaum. Die Ehe könnte ja sogar im Thurgau (Heimatkanton der Barbara Müller) geschlossen worden sein.
Gruss Thomas
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Peter.D
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Re: Rudolf von Prilly VD
Hallo Thomas
Das Landrecht des Staates Bern wurde also formell erteilt, vermutlich bevor die Gemeinde das Ortsbürgerrecht bewilligen durfte. Ob es dazu im StABE auch noch andere Dokumente oder Protokolle gibt? Hast du in Prilly auch schon nachgefragt? Die Gemeinden in der Waadt haben oft noch weit zurückreichende Archive.
Wenn du bei den Geburten der Fremden im Taufbuch von Hindelbank etwas zurückblätterst, findest du auf PDF-Seite 100 die Geburt 1720 eines Kindes von Michel Rudolph, heimatloser Kessler. Unten steht der Hinweis, dass die Eltern erst 1722 in Pieterlen geheiratet haben. Und im Ehebuch Pieterlen sind auf PDF-Seite 165 am selben Tag gleich die Heiraten von drei heimatlosen Rudolph eingetragen, eventuell Brüdern, mit dem Hinweis, dass sie aufgrund des guten Leumunds eine obrigkeitliche Bewilligung zur Heirat erhalten hatten. Peter Rudolph ist auch dabei, aber offensichtlich noch mit einer ersten Frau aus der KG Zofingen. Ob die Bewilligung vom Oberen Ehegericht oder vom Rat erteilt wurde, musst du im Staatsarchiv fragen (in Basel z.B. erteilte immer der Kleine Rat solche Bewilligungen, nicht das Ehegericht).
Peter
Das Landrecht des Staates Bern wurde also formell erteilt, vermutlich bevor die Gemeinde das Ortsbürgerrecht bewilligen durfte. Ob es dazu im StABE auch noch andere Dokumente oder Protokolle gibt? Hast du in Prilly auch schon nachgefragt? Die Gemeinden in der Waadt haben oft noch weit zurückreichende Archive.
Wenn du bei den Geburten der Fremden im Taufbuch von Hindelbank etwas zurückblätterst, findest du auf PDF-Seite 100 die Geburt 1720 eines Kindes von Michel Rudolph, heimatloser Kessler. Unten steht der Hinweis, dass die Eltern erst 1722 in Pieterlen geheiratet haben. Und im Ehebuch Pieterlen sind auf PDF-Seite 165 am selben Tag gleich die Heiraten von drei heimatlosen Rudolph eingetragen, eventuell Brüdern, mit dem Hinweis, dass sie aufgrund des guten Leumunds eine obrigkeitliche Bewilligung zur Heirat erhalten hatten. Peter Rudolph ist auch dabei, aber offensichtlich noch mit einer ersten Frau aus der KG Zofingen. Ob die Bewilligung vom Oberen Ehegericht oder vom Rat erteilt wurde, musst du im Staatsarchiv fragen (in Basel z.B. erteilte immer der Kleine Rat solche Bewilligungen, nicht das Ehegericht).
Peter
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Säntis
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- Wohnort: Schaffhausen, Schweiz
Re: Rudolf von Prilly VD
Grüezi Thomas,
zur offensichtlich ursprünglich heimatlosen Familie Rudolf/Rudolff/Rodolph/Roudolf:
Dokument Nr. 12: Amtliche Verfolgung einer fahrenden Kessler-Familie in Bern, 31.05.1735.
Mitteilung eines Ratsbeschlusses an die Almosenkammer zum amtlichen Vorgehen gegen die fahrende Kessler-Familie Rudolf:
• Christen Rudolff, 70 Jahre alt.
• Sein Sohn Christen Rudolff, 26 Jahren alt, und dessen Frau von Rynfelden.
• Hanß Rudolff, 70 oder mehr Jahre alt.
Quelle: Manual der Ausburger- und Almosenkammer Bern, Staatsarchiv Bern, Signatur BXII.26, S. 80/81
Hinweis auf einer Webseite von thata.net des Thomas Huonker.
Ernst Weingart, Verzeichnis der bernischen Landsassen und Heimatlosen eingebürgert 1861 : mit einer Einleitung und Erläuterungen versehen [Schluss], in Der Schweizer Familienforscher = Le généalogiste suisse, Band 9, 1942, Heft 9-10.
Seite 115: Rudolf AH Amsoldingen 5 - Bäriswil 1 †- Beatenberg 6 - Bern 4 †- Boltigen 1 †- Brienz 1 †- Büren zum Hof 4 - Därstetten 1 - Diemtigen 2 †- Diessbach b. B. 2 †- Epsach 4 †- Hindelbank 5 - Kallnach 3 - Krattigen 4 - Leissigen 5 - Matten b. I. 2 †- Mühlethurnen 7 - Oberwichtrach 8 †- St. Stephan 1 †- Spiez 12 - Thunstetten 1 †- Uetendorf 4 †- Wohlen 3 †- abwesend 1 : 82.
Digitalisat auf einer Webseite von E-Periodica, einer Plattform der ETH-Bibliothek Zürich.
Bochtella
zur offensichtlich ursprünglich heimatlosen Familie Rudolf/Rudolff/Rodolph/Roudolf:
Dokument Nr. 12: Amtliche Verfolgung einer fahrenden Kessler-Familie in Bern, 31.05.1735.
Mitteilung eines Ratsbeschlusses an die Almosenkammer zum amtlichen Vorgehen gegen die fahrende Kessler-Familie Rudolf:
• Christen Rudolff, 70 Jahre alt.
• Sein Sohn Christen Rudolff, 26 Jahren alt, und dessen Frau von Rynfelden.
• Hanß Rudolff, 70 oder mehr Jahre alt.
Quelle: Manual der Ausburger- und Almosenkammer Bern, Staatsarchiv Bern, Signatur BXII.26, S. 80/81
Hinweis auf einer Webseite von thata.net des Thomas Huonker.
Ernst Weingart, Verzeichnis der bernischen Landsassen und Heimatlosen eingebürgert 1861 : mit einer Einleitung und Erläuterungen versehen [Schluss], in Der Schweizer Familienforscher = Le généalogiste suisse, Band 9, 1942, Heft 9-10.
Seite 115: Rudolf AH Amsoldingen 5 - Bäriswil 1 †- Beatenberg 6 - Bern 4 †- Boltigen 1 †- Brienz 1 †- Büren zum Hof 4 - Därstetten 1 - Diemtigen 2 †- Diessbach b. B. 2 †- Epsach 4 †- Hindelbank 5 - Kallnach 3 - Krattigen 4 - Leissigen 5 - Matten b. I. 2 †- Mühlethurnen 7 - Oberwichtrach 8 †- St. Stephan 1 †- Spiez 12 - Thunstetten 1 †- Uetendorf 4 †- Wohlen 3 †- abwesend 1 : 82.
Digitalisat auf einer Webseite von E-Periodica, einer Plattform der ETH-Bibliothek Zürich.
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