Attiswill, 1823 ? Je recherche des informations sur mon arrière arrière arrière grand mère : nommée Marie Elise Leiser, née à Attiswill vers 1823, peut être aussi nommée Elisabeth ou Elise, elle est arrivée à Morteau Doubs, en 1851 pour avoir son fils Alfred Auguste, elle a refusé l’inscription à l'état civil à la naissance, c'est son fils qui a fait la demande au TGI de grande instance de Pontarlier qui en a fait la demande, le tribunal a déterminé l'orthographe du nom par Leiser, mais dans le texte on dit Leysser, Lisser, ayant en accent prononcé allemand on comprend que les habitant de Morteau aient entendu diverses forme de noms, nous n'avons pas trouvé jusqu'à présent le moindre texte sur sa naissance. LesBerne sont assez flou et il semble qu'il y est eu un trou dans la prise de photo des actes
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Leisi / Lysser von Attiswil BE
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Marcy JF
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Leisi / Lysser von Attiswil BE
Zuletzt geändert von Wolf am Mo 21. Sep 2020, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: urspr. Titel: Naissance Marie Elise Leiser
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JF M
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Wolf
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Re: Leisi / Lysser von Attiswil BE
Laut Le Répertoire des noms de famille suisses sind Familien mit den (heutigen) Schreibweisen Leisi und Lysser in Attiswil seit vor 1800 verbürgerrt. Es ist deshalb zu empfehlen, bei der Durchsicht der Kirchenbücher auch auf diese Schreibweisen zu achten.
Siehe auch das Thema Leisi von Attiswil BE.
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Wolf Seelentag, St.Gallen
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Peter.D
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Re: Leisi / Lysser von Attiswil BE
Bonsoir Marcy,
Pourquoi n'aurait-elle pas enregistré son fils ? Ne devrait-il pas devenir français ?
En tout état de cause, le fils est également absent des registres des baptêmes de la paroisse d'Oberbipp, qui était également responsable d'Attiswil.
La mère pourrait être Elisabeth Lysser, née le 19.4.1824, fille illégitime de Barbara, elle-même fille de Urs Lysser et Maria Haas (Baptêmes p.176). Elisabeth a fait baptiser le 22.3.1855 à Oberbipp une fille illégitime Elisabeth, qui était déjà née en juillet 1852. La mère était enregistrée comme "Vagabonde" (Baptêmes p.67).
Cette famille Lysser devrait être inscrite au registre des bourgeois (Ortsbürgerregister) d'Attiswil, qui devrait se trouver à l'office régional de l'état civil à Langenthal.
Peter
Pourquoi n'aurait-elle pas enregistré son fils ? Ne devrait-il pas devenir français ?
En tout état de cause, le fils est également absent des registres des baptêmes de la paroisse d'Oberbipp, qui était également responsable d'Attiswil.
La mère pourrait être Elisabeth Lysser, née le 19.4.1824, fille illégitime de Barbara, elle-même fille de Urs Lysser et Maria Haas (Baptêmes p.176). Elisabeth a fait baptiser le 22.3.1855 à Oberbipp une fille illégitime Elisabeth, qui était déjà née en juillet 1852. La mère était enregistrée comme "Vagabonde" (Baptêmes p.67).
Cette famille Lysser devrait être inscrite au registre des bourgeois (Ortsbürgerregister) d'Attiswil, qui devrait se trouver à l'office régional de l'état civil à Langenthal.
Peter
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Marcy JF
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Re: Leisi / Lysser von Attiswil BE
Bonjour,
Barbara semble plus jeune, née vers 1855, je pencherai plutôt sur Elizabeth 19/4/1824, nous serions dans les normes. Je vais essayer de consulter les registre des bourgeois d'Attiswill.
Merci de cette réponse
Barbara semble plus jeune, née vers 1855, je pencherai plutôt sur Elizabeth 19/4/1824, nous serions dans les normes. Je vais essayer de consulter les registre des bourgeois d'Attiswill.
Merci de cette réponse
JF M
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Peter.D
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Re: Leisi / Lysser von Attiswil BE
Je soupçonne qu'Elisabeth II, née en juillet 1852, est la sœur d'Alfred Auguste, né en 1851, et que tous deux sont les enfants d'Elisabeth I, née en 1824, et les petits-enfants de Barbara. Dans ce cas, Alfred Auguste devrait être né dans la première moitié de 1851.
Dans l'acte de baptême d'Elisabeth II en 1855, il y a également des références à une décision de justice de 1858.
Peter
Dans l'acte de baptême d'Elisabeth II en 1855, il y a également des références à une décision de justice de 1858.
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Peter.D
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Re: Leisi / Lysser von Attiswil BE
Ich habe nun endlich die Dokumente und anderen Angaben, die ich von verschiedenen Nachkommen der Familie Lysser seit Ende 2022 erhalten habe, durchsehen, teilweise überprüfen und ergänzen können. Im Folgenden fasse ich die ungewöhnlichen Abläufe und Fakten zusammen:
1. Barbara Lysser (geboren 20.4.1803), Tochter von Urs Lysser (1772-1832) und Maria Haas (ebenfalls 1772-1832) von Attiswil (Kirchgemeinde Oberbipp), bringt am 19.3.1824 ihre Tochter Elisabeth zur Welt. Da sie ihre Schwangerschaft bis zur Geburt verschweigt, wird ihre Klage auf Unterhalt gegen den angeblichen Vater Jakob Ryff vom Oberen Ehegericht abgewiesen und Elisabeth als uneheliches Kind der Mutter Barbara zugewiesen. Die Familie Lysser war im Welschenmoos an der Grenze zu Solothurn zuhause.
2. Elisabeth Lysser wird 1846 wegen einer "bösartigen Krankheit" von der Gemeinde ins Inselspital Bern eingewiesen, wo sie jedoch nach Auskunft des Staatsarchivs Bern nicht verzeichnet ist. Danach hat die Gemeinde mehrere Jahre keine Kenntnisse mehr über ihren Verbleib, bis sie am 17.7.1852 mit ihrem 9 oder 10 Monate alten Kind Maria beim Gemeindepräsidenten von Attiswil erscheint. Sie habe das Kind in Morteau (F 25) geboren und es sei noch nicht getauft. Weitere Auskünfte gibt sie nicht und als sie vom Kirchenvorstand von Oberbipp zu einer Anhörung aufgeboten wird, verschwindet sie mit dem Kind.
3. Am 18. und 19.7.1852 hält sie sich im Gasthof zum Pflug in Solothurn auf. Am 19.7.1852 verlässt sie Solothurn und lässt das Kind im Gasthof zurück. Sie hat dem Kind einen Brief auf die Brust gelegt, indem sie die Behörden bittet, ihr Kind Maria in die Heimatgemeinde Attiswil zurückzubringen. Sie würde nach Le Locle zurückkehren, da sie Geld verdienen müsse.
4. Am 22.7.1852 führt ein Beamter der Stadtpolizei Solothurn das Kind nach Attiswil. Die Gemeinde bringt das Kind vorläufig unter, unterrichtet den Regierungsstatthalter in Wangen und bittet ihn, die weiteren Massnahmen einzuleiten. Die Gemeinde will das Kind nicht als Bürger von Attiswil anerkennen und lässt es daher zunächst auch nicht taufen.
5. Die Polizeidirektion in Bern versucht darauf, den Aufenthalt der Elisabeth Lysser zu ermitteln. Nachdem auch der Kanton Neuenburg nichts über sie in Erfahrung bringen kann, wird sie erfolglos zur Fahndung im Allgemeinen Polizeiblatt ausgeschrieben. Der Berner Regierungsrat will keinesfalls, dass das Kind als Heimatlose anerkannt wird, und verlangt vom Statthalter und der Gemeinde weitere Abklärungen und Einleitung der notwendigen gerichtlichen Schritte.
6. Das Kind wird schliesslich am 22.3.1855 in Oberbipp getauft, jedoch auf den Namen Elisabeth und nicht auf den von der Mutter gewählten Vornamen Maria. Als Geburtsdatum wird (ohne Tag) Juli 1852 eingetragen, was eindeutig falsch ist. Das Kind muss im September oder Oktober 1851 geboren worden sein (s. oben Nr. 2).
Die Gemeinde tut sich weiter schwer mit der Heimatanerkennung und übermittelt die notwendigen Dokumente nach mehreren Mahnungen erst 1858 über den Kirchenvorstand an das Amtsgericht Wangen, das am 7.6.1858 entscheidet. Die Urteilsprotokolle in Konsistorialangelegenheiten sind für die Jahre 1857-1862 nicht mehr erhalten, jedoch befinden sich die Akten dazu im Staatsarchiv Bern. Aufgrund der späteren Eintragungen muss Elisabeth (vorher Maria) Lysser jedoch mit Namen und Heimat der abwesenden Mutter, also der Gemeinde Attiswil zugeteilt worden sein. Sie wird an Ostern 1868 in Oberbipp konfirmiert und heiratet am 23.8.1872 in Wynigen Rudolf Kuert von und in Langenthal.
7. Auf Klage von Alfred-Auguste Leïser (auch Leiser), Uhrmacher in Morteau (F 25), bestätigt das Bezirksgericht (tribunal d'instance) in Pontarlier am 14.3.1872 nach Aussage seiner Mutter Marie Elise Leïser und zweier Nachbarn als Zeugen, dass Alfred-Auguste am 5.10.1851 in Morteau geboren worden sei, ohne dass damals die Einschreibung im Zivilstandsregister erfolgt sei. Das Gericht ordnet die nachträgliche Eintragung in beiden Geburtsregistern an, was jedoch erst Ende März 1882 erfolgt - vermutlich, weil Alfred-Auguste dann den Nachweis benötigt für seine Heirat am 31.3.1882 in Morteau mit Anna Chopard-Lallier (1861-1943). Alfred-Auguste stirbt am 23.11.1902 in Morteau, seine Mutter bereits am 4.6.1889 ebenfalls in Morteau. In ihrem Sterbeeintrag steht "agée de soixante huit ans" und "née à Attisville (Berne)", ausdrücklich ohne Angabe der Eltern. In der Volkszählung in Morteau von 1872 hat sie dem Zähler ihr Alter mit 48 Jahren angegeben, was genau dem korrekten Geburtsjahr 1824 entspricht. Sie und ihr Sohn sind im Zählbogen als "Suisse, né(e) dans le canton de Berne" bezeichnet. Damit scheint mir sicher, dass es sich bei Elisabeth Lysser und Marie Elise Leiser um die gleiche Person handeln muss, zumal im Taufregister von Oberbipp keine zweite Elisabeth Lysser, Leisi oder Leiser im fraglichen Zeitraum eingetragen ist.
8. Da Elisabeths Tochter Maria (später Elisabeth) aber nachweislich im September oder Oktober 1851 geboren wurde (s. oben Nr. 2), müsste Elisabeths Sohn Alfred-Auguste mit dem erst 20 Jahre später festgelegten Geburtsdatum vom 5.10.1851 entweder ihr Zwillingsbruder sein oder aber er wurde in Wirklichkeit früher oder später geboren. Aber wieso hätte sie nur die Tochter und nicht auch den Sohn nach Attiswil gebracht?
Tatsächlich begaben sich im 19. Jh. viele ledige Mütter zur Geburt nach Frankreich, wo es auch Hebammen gab, die den Aufenthalt und die Betreuung gegen Bezahlung ermöglichten. Allerdings waren Hebammen oder andere Zeugen der Geburt zur Anmeldung beim Zivilstandsbeamten verpflichtet - was hier offensichtlich beide Male nicht erfolgte. Hingegen meldeten die französischen Behörden damals auch eine eingetragene Geburt nicht in die Schweiz.
Peter
1. Barbara Lysser (geboren 20.4.1803), Tochter von Urs Lysser (1772-1832) und Maria Haas (ebenfalls 1772-1832) von Attiswil (Kirchgemeinde Oberbipp), bringt am 19.3.1824 ihre Tochter Elisabeth zur Welt. Da sie ihre Schwangerschaft bis zur Geburt verschweigt, wird ihre Klage auf Unterhalt gegen den angeblichen Vater Jakob Ryff vom Oberen Ehegericht abgewiesen und Elisabeth als uneheliches Kind der Mutter Barbara zugewiesen. Die Familie Lysser war im Welschenmoos an der Grenze zu Solothurn zuhause.
2. Elisabeth Lysser wird 1846 wegen einer "bösartigen Krankheit" von der Gemeinde ins Inselspital Bern eingewiesen, wo sie jedoch nach Auskunft des Staatsarchivs Bern nicht verzeichnet ist. Danach hat die Gemeinde mehrere Jahre keine Kenntnisse mehr über ihren Verbleib, bis sie am 17.7.1852 mit ihrem 9 oder 10 Monate alten Kind Maria beim Gemeindepräsidenten von Attiswil erscheint. Sie habe das Kind in Morteau (F 25) geboren und es sei noch nicht getauft. Weitere Auskünfte gibt sie nicht und als sie vom Kirchenvorstand von Oberbipp zu einer Anhörung aufgeboten wird, verschwindet sie mit dem Kind.
3. Am 18. und 19.7.1852 hält sie sich im Gasthof zum Pflug in Solothurn auf. Am 19.7.1852 verlässt sie Solothurn und lässt das Kind im Gasthof zurück. Sie hat dem Kind einen Brief auf die Brust gelegt, indem sie die Behörden bittet, ihr Kind Maria in die Heimatgemeinde Attiswil zurückzubringen. Sie würde nach Le Locle zurückkehren, da sie Geld verdienen müsse.
4. Am 22.7.1852 führt ein Beamter der Stadtpolizei Solothurn das Kind nach Attiswil. Die Gemeinde bringt das Kind vorläufig unter, unterrichtet den Regierungsstatthalter in Wangen und bittet ihn, die weiteren Massnahmen einzuleiten. Die Gemeinde will das Kind nicht als Bürger von Attiswil anerkennen und lässt es daher zunächst auch nicht taufen.
5. Die Polizeidirektion in Bern versucht darauf, den Aufenthalt der Elisabeth Lysser zu ermitteln. Nachdem auch der Kanton Neuenburg nichts über sie in Erfahrung bringen kann, wird sie erfolglos zur Fahndung im Allgemeinen Polizeiblatt ausgeschrieben. Der Berner Regierungsrat will keinesfalls, dass das Kind als Heimatlose anerkannt wird, und verlangt vom Statthalter und der Gemeinde weitere Abklärungen und Einleitung der notwendigen gerichtlichen Schritte.
6. Das Kind wird schliesslich am 22.3.1855 in Oberbipp getauft, jedoch auf den Namen Elisabeth und nicht auf den von der Mutter gewählten Vornamen Maria. Als Geburtsdatum wird (ohne Tag) Juli 1852 eingetragen, was eindeutig falsch ist. Das Kind muss im September oder Oktober 1851 geboren worden sein (s. oben Nr. 2).
Die Gemeinde tut sich weiter schwer mit der Heimatanerkennung und übermittelt die notwendigen Dokumente nach mehreren Mahnungen erst 1858 über den Kirchenvorstand an das Amtsgericht Wangen, das am 7.6.1858 entscheidet. Die Urteilsprotokolle in Konsistorialangelegenheiten sind für die Jahre 1857-1862 nicht mehr erhalten, jedoch befinden sich die Akten dazu im Staatsarchiv Bern. Aufgrund der späteren Eintragungen muss Elisabeth (vorher Maria) Lysser jedoch mit Namen und Heimat der abwesenden Mutter, also der Gemeinde Attiswil zugeteilt worden sein. Sie wird an Ostern 1868 in Oberbipp konfirmiert und heiratet am 23.8.1872 in Wynigen Rudolf Kuert von und in Langenthal.
7. Auf Klage von Alfred-Auguste Leïser (auch Leiser), Uhrmacher in Morteau (F 25), bestätigt das Bezirksgericht (tribunal d'instance) in Pontarlier am 14.3.1872 nach Aussage seiner Mutter Marie Elise Leïser und zweier Nachbarn als Zeugen, dass Alfred-Auguste am 5.10.1851 in Morteau geboren worden sei, ohne dass damals die Einschreibung im Zivilstandsregister erfolgt sei. Das Gericht ordnet die nachträgliche Eintragung in beiden Geburtsregistern an, was jedoch erst Ende März 1882 erfolgt - vermutlich, weil Alfred-Auguste dann den Nachweis benötigt für seine Heirat am 31.3.1882 in Morteau mit Anna Chopard-Lallier (1861-1943). Alfred-Auguste stirbt am 23.11.1902 in Morteau, seine Mutter bereits am 4.6.1889 ebenfalls in Morteau. In ihrem Sterbeeintrag steht "agée de soixante huit ans" und "née à Attisville (Berne)", ausdrücklich ohne Angabe der Eltern. In der Volkszählung in Morteau von 1872 hat sie dem Zähler ihr Alter mit 48 Jahren angegeben, was genau dem korrekten Geburtsjahr 1824 entspricht. Sie und ihr Sohn sind im Zählbogen als "Suisse, né(e) dans le canton de Berne" bezeichnet. Damit scheint mir sicher, dass es sich bei Elisabeth Lysser und Marie Elise Leiser um die gleiche Person handeln muss, zumal im Taufregister von Oberbipp keine zweite Elisabeth Lysser, Leisi oder Leiser im fraglichen Zeitraum eingetragen ist.
8. Da Elisabeths Tochter Maria (später Elisabeth) aber nachweislich im September oder Oktober 1851 geboren wurde (s. oben Nr. 2), müsste Elisabeths Sohn Alfred-Auguste mit dem erst 20 Jahre später festgelegten Geburtsdatum vom 5.10.1851 entweder ihr Zwillingsbruder sein oder aber er wurde in Wirklichkeit früher oder später geboren. Aber wieso hätte sie nur die Tochter und nicht auch den Sohn nach Attiswil gebracht?
Tatsächlich begaben sich im 19. Jh. viele ledige Mütter zur Geburt nach Frankreich, wo es auch Hebammen gab, die den Aufenthalt und die Betreuung gegen Bezahlung ermöglichten. Allerdings waren Hebammen oder andere Zeugen der Geburt zur Anmeldung beim Zivilstandsbeamten verpflichtet - was hier offensichtlich beide Male nicht erfolgte. Hingegen meldeten die französischen Behörden damals auch eine eingetragene Geburt nicht in die Schweiz.
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