Hallo zusammen
Mir ist aufgefallen, dass ich in den älteren Kirchenbüchern (ab 1577) nicht alle Sterbedaten von Frauen finde. Hat das vielleicht damit zu tun, dass sie, wenn sie geheiratet haben, den anderen Heimatort übernommen haben und im alten nicht mehr verzeichnet sind? Es ist ein bisschen auffällig. Ich finde in den Sterberegistern nur die, die den Heimatort / Wohnort beibehalten haben.
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urspr. Titel: Frauen Kirchenbücher
Sterbedaten von Frauen in frühen Kirchenbüchern
Für nicht kantonsspezifische Fragen. Vos messages ne concernant pas spédifiquement un canton. For your non canton specific questions.
Moderator: Wolf
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Ruhn
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Wolf
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Re: Sterbedaten von Frauen in frühen Kirchenbüchern
Hallo Ruhn,
wichtigste Rückfrage vorneweg: in welchem Kanton hast Du das beobachtet?
Du schreibst von Kirchenbüchern, nicht frühen Bürgerregistern / Bevölkerungsverzeichnissen etc - korrekt?
Wenn Frauen nach auswärts geheiratet haben und in die Pfarrei des Ehemannes gezogen sind, wurden evtl. Sterbedaten aus dem neuen Wohnort nicht an die urspr. Heimatpfarrei gemeldet und sind deswegen eben dort nicht zu finden. Mit einem Heimatort (einen solchen im heutigen Sinne gab es im 16./17. Jhdt. mit Ausnahme einiger Städte ja noch nicht) hat das vmtl. weniger zu tun.
wichtigste Rückfrage vorneweg: in welchem Kanton hast Du das beobachtet?
Du schreibst von Kirchenbüchern, nicht frühen Bürgerregistern / Bevölkerungsverzeichnissen etc - korrekt?
Wenn Frauen nach auswärts geheiratet haben und in die Pfarrei des Ehemannes gezogen sind, wurden evtl. Sterbedaten aus dem neuen Wohnort nicht an die urspr. Heimatpfarrei gemeldet und sind deswegen eben dort nicht zu finden. Mit einem Heimatort (einen solchen im heutigen Sinne gab es im 16./17. Jhdt. mit Ausnahme einiger Städte ja noch nicht) hat das vmtl. weniger zu tun.
Wolf Seelentag, St.Gallen
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Ruhn
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Re: Sterbedaten von Frauen in frühen Kirchenbüchern
Hallo Wolf
Tut mir leid für die späte Antwort. Ja es geht mir um die Kirchenbücher aus Holderbank Aargau. Ich habe zu fast allen männlichen Personen ein Sterbedatum, jedoch bei den meisten weiblichen keines. Habe jetzt zum Teil die Suche auch aufgegeben, da ich die Dokumente sicher bereits vier Mal durchgegangen bin.
Tut mir leid für die späte Antwort. Ja es geht mir um die Kirchenbücher aus Holderbank Aargau. Ich habe zu fast allen männlichen Personen ein Sterbedatum, jedoch bei den meisten weiblichen keines. Habe jetzt zum Teil die Suche auch aufgegeben, da ich die Dokumente sicher bereits vier Mal durchgegangen bin.
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Walter
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Re: Sterbedaten von Frauen in frühen Kirchenbüchern
Aus meiner Erfahrung (Kanton Bern) kann ich das bestätigen, die Bestattungen wurden in der Regel nur am aktuellen Wohnort notiert, wenn überhauptWolf hat geschrieben: Fr 9. Aug 2024, 23:03 Wenn Frauen nach auswärts geheiratet haben und in die Pfarrei des Ehemannes gezogen sind, wurden evtl. Sterbedaten aus dem neuen Wohnort nicht an die urspr. Heimatpfarrei gemeldet und sind deswegen eben dort nicht zu finden.
LG, Walter
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Peter.D
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Re: Sterbedaten von Frauen in frühen Kirchenbüchern
Wie Ruhn bereits vermutet hat, verlor die Frau mit der Heirat ihr angestammtes Heimatrecht und bekam dafür dasjenige des Mannes. Damit erloschen auch alle gegenseitigen Rechte und Pflichten gegenüber der alten Heimatgemeinde, insbesondere war diese nicht mehr für die Unterstützung im Armutsfalle zuständig. Eine Meldung des Todes an die alte Heimatgemeinde war damit ohnehin nicht mehr erforderlich; die verheiratete Frau verlor also jeden amtlichen Kontakt zur alten Heimatgemeinde. Das blieb auch unter dem Zivilstandsgesetz von 1874 und sogar unter dem ZGB von 1911 noch so. Erst seit 1988 behielt die Ehefrau ihr angestammtes Bürgerrecht.
Allerdings funktionierte auch die Meldung an den Heimatort des Mannes beim Tod in einem anderen Kanton - ja teilweise auch in einer anderen Gemeinde eines Kantons sehr schlecht. Auf Anregung des Bundesrats schlossen daher 20 Kantone Ende 1854 ein Konkordat ab, in dem sie sich zur Meldung aller Zivilstandsereignisse an die Heimatgemeinde verpflichteten. Ab 1876 wurde das dann für alle Kantone obligatorisch - aber auch dann nur an die Heimatgemeinde des Mannes bzw. derjenigen der ledigen Frau.
Peter
Allerdings funktionierte auch die Meldung an den Heimatort des Mannes beim Tod in einem anderen Kanton - ja teilweise auch in einer anderen Gemeinde eines Kantons sehr schlecht. Auf Anregung des Bundesrats schlossen daher 20 Kantone Ende 1854 ein Konkordat ab, in dem sie sich zur Meldung aller Zivilstandsereignisse an die Heimatgemeinde verpflichteten. Ab 1876 wurde das dann für alle Kantone obligatorisch - aber auch dann nur an die Heimatgemeinde des Mannes bzw. derjenigen der ledigen Frau.
Peter
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