Bigamie - Erlaubnis in Deutschland 1650-1660

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Petra
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Bigamie-Erlaubnis in Deutschland 1650-1660

Beitrag von Petra » Fr 29. Feb 2008, 06:47

Liebe Listenfreunde,

nachfolgendes erhielt ich heute über eine Mailingliste. Ich habe noch nie davon gehört :O , aber es könnte für Forschungen sehr interessant sein.

> in der Chronik der Stadt Arnstadt in Thüringen
> heisst es:
> "Nach dem 30-jährigen Krieg (1618-1648) waren von den 17 Millionen
> Bewohnern Deutschlands nur noch 4 Millionen, meist Frauen und Mädchen übrig. Aus diesem Grunde wurde am 14.2.1650 auf dem fränkischen Kreistag in Nürnberg folgender Beschluß gefaßt und für ganz Deutschland zum Gesetz erhoben:
> Demnach auch die unumgängliche Nothdurfft des heylichen römischen
> Reiches erfordert, die in diesem 30 jerig blutigen Kriege gantz abgenommene, durch das Schwerdt, Krankheyt und Hunger verzehrte Mannschafft wiederum zu ersetzen, so willen hinfüro innert nächsten 10 Jahren jedem Mannsperson erlaubt und gestattet seyn, zween Weiber zu heurathen. -
> So sich aber in Städten oder auff Dörffern jungGesellen finden laßen, so ihr 50tes Daseinsjahr noch nicht überschritten, starken Leibes und guter Gesundheyt auch mit Geld und Gut gesegnet sind, und solche betroffen würden, daß sie bishero keyn Weib genommen, solche
> sollen ernstlich vermahnet und bey Nichtfolgen am Leibe und am Vermögen gestraffet werden; diese jungGesellen sollen alsobald in den heylichen Ehestand tretten, sey es mit eyner oder zween Frauen und wir von ihnen allen Ernstes erhoffen, daß sie noch eine halbe oder, je nach ihren Kräfften eine gantze Mandul Knaben erzeugen und also dem Vatterlande mit allem Eyffer wiederum zu Bürgern verhelfen mögen.
> In einer anderen Quelle findet sich hierzu folgender ergänzender Text:
> Es soll hinfüro jedem Mannßperson 2 Weyber zu heyrathen erlaubt seyn:
> dabei doch alle und Jede Mannßperson ernstlich erinnert, auch auf den Kanzeln öfters ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, daß er sich völlig und gebürender Discretion und versorg befleiße, damit Er als ein Ehrlicher Mann, der sich 2 Weyber zu nehmen getraut, beyde Ehefrauen nicht allein notwendig versorge, sondern auch unter ihnen allen Unfrieden verhüte.
> Dieses Gesetz galt bis 1660, also 10 Jahre lang.".


Viele Grüße aus Stuttgart
Petra (Thal)

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Bigamie-Erlaubnis in Deutschland 1650-1660

Beitrag von Mark » Fr 29. Feb 2008, 07:52

Hallo Petra,

vielen Dank für diesen recht interessanten Fund aus einer notvollen Epoche. Ob man allerdings, wie hier geschehen, sagen kann, der Beschluß sei "für ganz Deutschland zum Gesetz erhoben" worden, scheint mir äußerst zweifelhaft. Damals gab es kein "Deutschland", und es wäre durchaus sinnvoll, zusammenzutragen, aus welchem einstigen Territorium solche Fälle überhaupt bekannt wurden.
Danke und Gruß, Mark



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Bigamie-Erlaubnis in Deutschland 1650-1660

Beitrag von Petra » Fr 29. Feb 2008, 13:44

Von Irene erhielt ich die Nachricht, dass

auch in Arnstadt dieses Gesetz 1660 wieder aufgehoben wurde

Bigamie in Arnstadt ,


Viele Grüße aus Stuttgart
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Bigamie-Erlaubnis in Deutschland 1650-1660

Beitrag von Thomas » Fr 29. Feb 2008, 17:50

Ich frage mich: Wie erging es wohl jenen, die diese kurze Gelegenheit zur Bigamie tatsächlich wahrnahmen, nach 1660, denn zweifellos wurde die Vielehe danach wieder geächtet und bestraft. Gab es Zwangsscheidungen, Diskriminierungen? Kennt jemand konkrete Beispiele? Bisher war mir nur die kurze Bigamietoleranz der Wiedertäufer in Münster 100 Jahre zuvor bekannt.

Gruss

Thomas


Thomas Illi, Wolfhausen

Irene

Bigamie-Erlaubnis in Deutschland 1650-1660

Beitrag von Irene » Fr 29. Feb 2008, 22:36

Das wüßte ich auch gerne ...............
und das ganze mit Zustimmung der Kirche,


In dieser äußersten Not kam man hier und da, um die entvölkerten Städte und Dörfer möglichst rasch wieder mit mehr Menschen zu versehen, zu dem drastischen Mittel, einem Manne ausnahmsweise zwei Frauen zu erlauben. Die Männer hatten die Kriege vernichtet, aber Frauen gab es in Überzahl. So faßte am 14. Februar 1650 der Fränkische Kreistag zu Nürnberg den Beschluß, |111| "daß Männer unter 60 Jahren nicht in Klöster aufgenommen werden durften"; des weiteren befahl er, "denen Jenigen Priestern, Pfarrherrn, so nicht ordensleuth, oder auff den Stifftern Canonikaten, sich Ehelich zu verheyrathen". "Darzu sollte jeder Mannßperson zwey Weyber zu heyrathen erlaubt sein: dabey doch alle und jede Mannßperson erinnert, auch auff den Kanzeln öffters ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, daß er sich völlig und gebürender Discretion und vorsorg befleißige, damit Er als Ehelicher Mann, der ihm zwei Weyber zu nemmen getraut, beide Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhuette."

Es wurde also sogar die Kanzel benutzt, um die Doppelehe zu propagieren und den Ehemännern Verhaltungsmaßregeln zu geben
http://www.mlwerke.de/beb/beaa/beaa_104.htm



Petra
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Beitrag von Petra » Sa 1. Mär 2008, 13:58

Liebe Listenmitglieder,

das mit der Bigamie ist Quatsch, ich habe es zwar in die Liste gestellt, aber richtig daran glauben konnte ich nicht.
Nachfolgend zitiere ich einen Forscherkollegen, der es sehr klar ausdrückte:

1. Mail

per Weiterleitung kursiert auf einigen Listen die Nachricht aus einer \"Chronik
der Stadt Arnstadt\", es sei von 1650 bis 1660 in Deutschland die Bigamie für
Männer erlaubt gewesen. Dazu erlaube ich mir Stellung zu nehmen:

Zitiert wird offenbar aus der Datei
http://www.arnstadt.de/content/chronik/teil5.pdf .
Weder Verfasser noch Quellen werden genannt.

Dort heißt es:

>> \"Nach dem 30-jährigen Krieg (1618-1648) waren von den 17 Millionen
>> Bewohnern Deutschlands nur
>> noch 4 Millionen, meist Frauen und Mädchen übrig.

Abgesehen davon, dass Schätzungen zur Bevölkerungszahl Deutschlands im 17. Jh.
generell schwierig sind, so sind diese Angaben sicher falsch. Gängige
Schätzungen sprechen von einem Rückgang der Bevölkerung von 16 auf 10 Mio. oder
auch von 20 auf 15 Mio. Dass meist nur noch \"Frauen und Mädchen\" gelebt hätten,
ist ebenso Unsinn.

>> Aus diesem Grunde wurde am 14.2.1650 auf
>> dem fränkischen Kreistag in Nürnberg folgender Beschluß gefaßt und
>> für ganz Deutschland zum Gesetz erhoben:

Hieran ist zumindest grundfalsch, dass der \"fränkische Kreistag in Nürnberg\"
kein Gesetz für ganz Deutschland beschließen konnte. Der Fränkische Kreistag war
zuständig für den Fränkischen Reichskreis, etwa das heutige Franken.

Für das Reich insgesamt gab es einen Reichstag; allerdings oblag die
Gesetzgebung weitgehend den einzelnen Ländern im damaligen Reich.

Schließlich kannte man im 17. Jh. noch keine Zivilehe. Die katholische Kirche
untersagte Bigamie und verfolgte Fälle von Bigamie. Vereinzelt findet man
Hinweise auf Bigamie in Generalvikariatsprotokollen und ähnlichen Akten der
bischöflichen Verwaltung. Die Vertreter der Katholischen Kirche auf dem
Fränkischen Reichstag, nämlich die Hochstifte Bamberg, Würzburg und Eichstätt
sowie die Ballei Franken des Deutschen Ordens hätten einen solchen Beschluss nie
mitgetragen!

Insofern habe ich ganz massive Zweifel an dieser angeblichen Bigamie-ERlaubnis -
sowohl wegen der dubiosen Veröffentlichung als auch aus inhaltlichen Gründen.

2. Mail:


noch eine Ergänzung zum angeblichen Bigamie-Gesetz von 1650:

Wie Christoph Fitzek auf der Adels-Liste schreibt, gibt es eine Veröffentlichung
zu diesem Thema:

Leonhard Theobald: Der angebliche Bigamiebeschluß des fränkischen
Kreistages. In: Beiträge zur Bayerischen Kirchengeschichte 23 (1916/17), S. 199-200.

Darin stellt Theobald klar, dass der Fränkische Kreistag zwischen 1645 und 1664
gar nicht getagt hat, folglich auch 1650 kein Gesetz o.ä. verabschiedet haben
kann, und dass es keine Archivüberlieferung mit einem solchen Gesetz gibt in den
Archiven von Nürnberg, Ansbach und Bamberg.

Die Herausgeber des \"Fränkischen Archivs\", wo dieser Bigamiebeschluss
veröffentlicht sein soll, müssen also etwas vollkommen falsch verstanden haben
oder aber sind einer Fälschung aufgesessen.

- Zitat Ende-


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Bigamie-Erlaubnis in Deutschland 1650-1660

Beitrag von Thomas » Sa 1. Mär 2008, 16:39

Die Geschichte findet sich allerdings sogar in der englischen Ausgabe von Wikipedia , mit zahlreichen Literaturangaben (inklusive die kritische Publikation von Leonhard Theobald).

Gruss

Thomas


Thomas Illi, Wolfhausen

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