Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Moderator: Wolf

Antworten
Loxiran
Beiträge: 224
Registriert: Do 24. Nov 2016, 14:56
Geschlecht: Männlich

Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Loxiran » Di 24. Mär 2026, 19:38

Weiss jemand ob für das Jahr 1859 in Herzogenbuchsee und in Lotzwil noch Chorgerichtsmanuale zu finden sind?
Oder wo wurden bei unehelichen Geburten mögliche Väter eingetragen?

In Herzogenbuchsee ist das
Sittengericht 1832 - 1848
Sittengericht 1839 - 1857
Sittengericht 1874 - 1881
aufgeführt.

In Lotzwil das
Chorgerichtsmanual 1849 - 1852

Das Jahr 1859 fehlt an beiden Orten.



Wolf
Moderator
Beiträge: 10582
Registriert: Sa 21. Mai 2005, 17:05
Geschlecht: Männlich
Wohnort: St.Gallen, Schweiz

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Wolf » Di 24. Mär 2026, 19:52

Mehr wird auf https://ghgb.ch/angebot-chorgerichtsmanuale.html auch nicht genannt ... vielleicht einmal bei der GHGB nachfragen, ob man mehr weiss.


Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher

Willi
Beiträge: 60
Registriert: So 12. Feb 2006, 08:56
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schweiz, St. Gallen/Luzern

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Willi » Mi 25. Mär 2026, 16:00

Von den Chorgerichtsmanualen der Kirchgemeinde Lotzwil, Zeitraum 1640-1859, wurde von dem leider verstorbenen Alfred Imhof, er war Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern, eine CD erstellt. Ich war ihm bei dieser Arbeit behilflich, weil ich zur damaligen Zeit eine in Lotzwil alt verbürgerte Familie erforschte. Gemäss meinen Unterlagen ist das Buch 1849-1852 (Rodel 09) darin enthalten. Die CD kann über den "Berner-Verein" (www.ghgb.ch) bezogen bzw. gekauft werden. Ich bin aber auch bereit «Loxiran» die CD auszuleihen.
Willi



Loxiran
Beiträge: 224
Registriert: Do 24. Nov 2016, 14:56
Geschlecht: Männlich

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Loxiran » Mi 25. Mär 2026, 19:09

Willi vielen Dank.

Wäre es möglich nachzusehen ob ein Eintrag im Chorgerichtsmanual von Lotzwil vorhanden ist?

Johann Ulrich Kopp wurde am 17. Februar 1859 unehelich geboren.
Sein Heimatort war Ochlenberg.

Getauft wurde er in Lotzwil am 10. März 1859. K Lotzwil 11, Seite 14, Eintrag 53
siehe Foto.
Bildschirmfoto 2025-10-14 um 20.58.jpg
Es stellt sich die Frage ob das Chorgericht in Lotzwil oder in Herzogenbuchsee (da Heimatort Ochlenberg) zuständig war?

Wobei die Mutter wohnte in Obersteckholz, Langenthal, allenfalls müsste auch in den Chorgerichtsmanualen von Langenthal nachgesehen werden?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.



Willi
Beiträge: 60
Registriert: So 12. Feb 2006, 08:56
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schweiz, St. Gallen/Luzern

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Willi » Do 26. Mär 2026, 17:04

Grüezi Loxiran
Leider ist mein CD-Laufwerk defekt. Ich werde mich um Ersatz bemühen und die ersuchte Nachforschung vornehmen. Über mögliche Hinweise werde ich so bald wie möglich berichten. Ich bitte um etwas Geduld!
Obersteckholz ist seit jeher nach Lotzwil kirchenpflichtig. Untersteckholz hingegen nach Langenthal. Die Durchsicht der Chorgerichtsmanuale von Langenthal erübrigt sich demnach.
Willi



Loxiran
Beiträge: 224
Registriert: Do 24. Nov 2016, 14:56
Geschlecht: Männlich

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Loxiran » Do 26. Mär 2026, 18:56

Willi, vielen Dank!

Es ist nicht notwendig so einen grossen Aufwand zu betreiben. Ich werde beim GHGB nachfragen und wenn die "fehlenden" Seiten doch vorhanden sind, das Chorgerichtsmanual dort kaufen.

Beat



Loxiran
Beiträge: 224
Registriert: Do 24. Nov 2016, 14:56
Geschlecht: Männlich

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Loxiran » Sa 28. Mär 2026, 10:58

Willi hat geschrieben: Mi 25. Mär 2026, 16:00 Von den Chorgerichtsmanualen der Kirchgemeinde Lotzwil, Zeitraum 1640-1859, wurde von dem leider verstorbenen Alfred Imhof, er war Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Bern, eine CD erstellt. Ich war ihm bei dieser Arbeit behilflich, weil ich zur damaligen Zeit eine in Lotzwil alt verbürgerte Familie erforschte. Gemäss meinen Unterlagen ist das Buch 1849-1852 (Rodel 09) darin enthalten. Die CD kann über den "Berner-Verein" (www.ghgb.ch) bezogen bzw. gekauft werden. Ich bin aber auch bereit «Loxiran» die CD auszuleihen.
Willi

Guten Morgen Willi

Ich konnte nun über den GHGB den Band von Lotzwil kontrollieren.

Tatsächlich sind darin nur die Jahre 1849 bis 1852 abgebildet.

Das Jahr 1859 fehlt.

Besten Dank und gute Grüsse



Willi
Beiträge: 60
Registriert: So 12. Feb 2006, 08:56
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schweiz, St. Gallen/Luzern

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Willi » So 29. Mär 2026, 16:02

Grüezi Beat
Inzwischen konnte ich die CD über die Chorgerichtsmanuale von Lotzwil durchschauen. Es ist richtig, der Rodel 09 beinhaltet lediglich die Jahre von 1849 bis 1852. Der erste Eintrag erfolgte nach einer Sitzung des Gremiums am 24.5.1849. Der Letzte datiert vom 19.3.1852. Danach erfolgt die alphabetische Aufzählung der vom Chorgericht angehörten und/oder bestraften Personen. Der Name «Kopp» ist nicht aufgelistet.
Gemäss meinem Kenntnisstand wurden die Chorgerichte im Kanton Bern nach 1831 schrittweise abgeschafft bzw. durch andere Institutionen ersetzt. Aufgrund dieser Sachlage gehe ich davon aus, dass das Chorgericht Lotzwil im März 1852 aufgehoben wurde. Leider lässt sich diese Annahme nicht dokumentieren!
Willi



Loxiran
Beiträge: 224
Registriert: Do 24. Nov 2016, 14:56
Geschlecht: Männlich

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Loxiran » So 29. Mär 2026, 16:31

Vielen Dank Willi, gut das wir es klären konnten.

Beste Grüsse



Peter.D
Beiträge: 2662
Registriert: Sa 27. Feb 2010, 17:53
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schweiz, Zürich

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Peter.D » So 29. Mär 2026, 18:29

Willi hat geschrieben: So 29. Mär 2026, 16:02 Gemäss meinem Kenntnisstand wurden die Chorgerichte im Kanton Bern nach 1831 schrittweise abgeschafft bzw. durch andere Institutionen ersetzt. Aufgrund dieser Sachlage gehe ich davon aus, dass das Chorgericht Lotzwil im März 1852 aufgehoben wurde. Leider lässt sich diese Annahme nicht dokumentieren!
Mit dem Gesetz von 1831 traten die Sittengerichte in den Kirchgemeinden an die Stelle der Chorgerichte und die Amtsgerichte an die Stelle des Ehegerichts. 1852 übernahm der Kirchenvorstand der jeweiligen Kirchgemeinde die Rolle der Sittengerichte. 1874 wurde der Kirchenvorstand in Kirchgemeinderat umbenannt. Bei all diesen Änderungen wurden aber primär Bezeichnungen angepasst, die Rollen und Kompetenzen aber grundsätzlich belassen. In vielen Kirchgemeinden wurde das Protokoll auch weiterhin als Chorgerichtsmanual bezeichnet.
Erst mit dem Dekret von 1881 gab es einen grundsätzlichen Wechsel von den Kirchen- zu den Einwohnergemeinden. Nun war der Präsident der Einwohnergemeinde zuständig für die Entgegennahme von Schwangerschaftsanzeigen und mit den einleitenden Verhandlungen zu den Vaterschaftsklagen sowie der Vermittlung vor Scheidungsklagen. Das blieb grundsätzlich so bis zum Inkrafttreten des ZGB 1912.

Zu prüfen wäre im vorliegenden Fall, ob die Paternitätsfälle im allgemeinen Protokoll der Kirchgemeinde statt in einem besonderen Chorgerichtsmanual festgehalten wurden. Nicht ausgeschlossen ist aber leider auch, dass einige Protokolle irgendwann in die Papiermühle verkauft wurden. In einigen Gemeinden sind die Chorgerichtsmanuale bzw. ihre Nachfolgeprotokolle bis etwa 1880 erhalten geblieben, so z.B. in Lützelflüh von 1604 lückenlos bis 1885.

Unglücklicherweise fehlen Ende der 1850er-Jahre auch die Matrimonialprotokolle der hier betroffenen beiden Amtsgerichte Wangen und Aarwangen für ein paar Jahre - oder sie wurden in einem anderen Gerichtsband "versteckt".
Das uneheliche Kind musste im Kanton Bern noch bis zum ZGB in jedem Fall durch ein Amtsgericht der Mutter oder in seltenen Fällen dem Vater zugeteilt werden. Das Amtsgericht verurteilte den Vater auch zu Unterhaltszahlungen für das Kind (sogenannte Zahlvaterschaft) und eine Entschädigung an die Mutter. Nur wenn die Mutter den Namen des Vaters verschwieg - weil sie z.B. von ihm ein "Schweigegeld" erhalten hatte oder der Vater gar unbekannt blieb - erscheint der Name des Vaters nicht im Matrimonialprotokoll des Gerichts.

Peter



Loxiran
Beiträge: 224
Registriert: Do 24. Nov 2016, 14:56
Geschlecht: Männlich

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Loxiran » So 29. Mär 2026, 20:43

Vielen Dank Peter, für die Erläuterungen.



Peter.D
Beiträge: 2662
Registriert: Sa 27. Feb 2010, 17:53
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schweiz, Zürich

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Peter.D » Mo 30. Mär 2026, 18:34

Falls die Protokolle von 1859 sowohl bei der Kirchgemeinde wie auch in den Büchern des Amtsgerichts im StABE nicht mehr auffindbar sind, könnten eventuell die Protokolle der Vormundschaftsbehörde weiterhelfen. Mindestens bis 1862 musste für das aussereheliche Kind von der Heimatgemeinde ein Vormund bestellt werden.
Später war die Gemeinde am Wohnort zuständig, falls auch die Armenpflege bei der Wohngemeinde und nicht mehr bei der Heimatgemeinde lag. Es gab in Bern beide Modelle. Die Burgergemeinde der Stadt Bern hat das alte Modell für ihre Burger bis heute beibehalten, obwohl sonst heute das Wohnortsprinzip gilt (s. ZGB 442 Abs. 4).

Peter



Loxiran
Beiträge: 224
Registriert: Do 24. Nov 2016, 14:56
Geschlecht: Männlich

Re: Chorgerichsmanuale im Kanton Bern

Beitrag von Loxiran » Mo 30. Mär 2026, 18:41

vielen Dank Peter



Antworten

Zurück zu „Bern (BE)“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: Walter und 3 Gäste