Hegi von Pfaffnau LU

Moderator: Wolf

Antworten
microtherion
Beiträge: 10
Registriert: Fr 28. Mär 2025, 18:11
Geschlecht: Männlich

Hegi von Pfaffnau LU

Beitrag von microtherion » Mo 11. Mai 2026, 02:23

Am 29. Januar 1848 taucht im Taufbuch Pfaffnau als Vater der unehelich geborenen Franziska Lang ein gewisser "Gotthart Hegi" auf. Ich habe grösste Mühe, diesen anderweitig zu dokumentieren — in den Taufbüchern ist er nirgends zu finden. Ich könnte mir vorstellen, dass er reformiert sein könnte (Franziska war katholisch getauft, aber hat später einen reformierten Mann geheiratet), oder aus einer Nachbarsgemeinde.

Für sachdienliche Hinweise wäre ich dankbar.



Peter.D
Beiträge: 2662
Registriert: Sa 27. Feb 2010, 17:53
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schweiz, Zürich

Re: Hegi von Pfaffnau LU

Beitrag von Peter.D » Mo 11. Mai 2026, 18:18

Die Hegi waren ja neben Pfaffnau selbst insbesondere in der benachbarten Berner Gemeinde Roggwil beheimatet. Hast du an beiden Orten keinen Gotthard Hegi gefunden?

Luzern kannte 1848 noch das Paternitätsprinzip, d.h. das Kind wäre grundsätzlich mit Namen und Heimatrecht dem Vater zugesprochen worden. Das ist hier offensichtlich nicht geschehen, z.B. weil der Vater Berner, Aargauer oder Zürcher war (alle damals bereits mit Maternitätsprinzip) oder weil eine Ausnahme gemäss Luzerner Zivilrecht vorlag (z.B. Vater schon verheiratet, Mutter wiederholt unehelich schwanger etc.).
Der Zuspruch des unehelichen Kindes an den Vater oder wie hier an die Mutter musste in Luzern zwingend durch das zuständige Zivilgericht erfolgen. M.W. war das damals das Bezirksgericht Reiden, musst du aber im StALU nachfragen. Ebenso musste die Gemeinde einen Vormund oder Beistand für das Kind ernennen - diese Akten wären im Archiv von Pfaffnau zu suchen, falls noch vorhanden.

Peter



microtherion
Beiträge: 10
Registriert: Fr 28. Mär 2025, 18:11
Geschlecht: Männlich

Re: Hegi von Pfaffnau LU

Beitrag von microtherion » Di 12. Mai 2026, 15:32

Vielen Dank für die wertvollen Tipps!

Ich hatte in Roggwil schon nachgeschaut, aber zunächst gar keine Hegis im Index gefunden. Nach Deinem Hinweis habe ich nochmals nachgeschaut und endlich gesehen, dass es so viele Hegis gab, dass die separat geführt wurden. Trotzdem leider habe ich mehrere Gottfrieds und Gottliebs gesehen, aber keinen einzigen Gotthart oder Gotthard.

Die Gerichtsprotokolle scheinen eine sehr vielversprechende Spur zu sein, es gibt im Staatsarchiv sogar gesondert Akten von Paternitätsverhören.



microtherion
Beiträge: 10
Registriert: Fr 28. Mär 2025, 18:11
Geschlecht: Männlich

Re: Hegi von Pfaffnau LU

Beitrag von microtherion » Do 18. Jun 2026, 09:59

Der Akten-Tipp war tatsächlich Gold wert. Im Staatsarchiv waren sowohl Verhör- als auch Prozessakten zu finden (Den Besuch kann ich wärmstens empfehlen, das Personal war außerordentlich freundlich).

Beide Eltern waren tatsächlich von Pfaffnau. Der angebliche “Gotthard” hat sich als “Bernard” entpuppt. Er hat die Vaterschaft vehement geleugnet. Die Mutter (selbst ein uneheliches Kind eines vorgeburtlich verstorbenen Manns) ist am gleichen Tag zu einem zweiten Vaterschaftsprozess für eine jüngere Schwester von Franziska angetreten, deren Vater aber geständig war. Insgesamt scheint sie mindestens 3-4 uneheliche Kinder von diversen Vätern gehabt zu haben.



Peter.D
Beiträge: 2662
Registriert: Sa 27. Feb 2010, 17:53
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Schweiz, Zürich

Re: Hegi von Pfaffnau LU

Beitrag von Peter.D » Do 18. Jun 2026, 17:54

Wenn der angebliche Vater nicht geständig war, sah das damalige Luzerner Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass die Mutter den Namen des Vaters während der Geburt nennen musste und dann später vor Gericht mit einem Eid bekräftigen konnte. Dann wurde das Kind dem Vater zuerkannt. Anders als in anderen Kantonen stand dem Vater aber kein gegenteiliger, sogenannter Reinigungseid zu. Falls die Mutter aber einen "unsittlichen Lebenswandel" geführt hatte, insbesondere wenn sie schon früher - wie offenbar in deinem Fall - ein uneheliches Kind geboren hatte, durfte sie diesen Eid nicht leisten und das Kind wurde der Mutter zugesprochen.

Luzern wechselte dann in den 1860er-Jahren in zwei Schritten zum Maternitätsprinzip, wie es später auch das ZGB 1912 für die ganze Schweiz einführte. Unmittelbar vor dem ZGB kannten nur noch zwei Kantone das Paternitätsprinzip.

Peter



Antworten

Zurück zu „Luzern (LU)“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste