Fährlin von Schaffhausen SH

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Fährlin von Schaffhausen SH

Beitrag von Wolf » Di 28. Jul 2026, 15:59

Es ist dieses ein Altes, aber sehr confuses Geschlecht, und wegen mangel der Gewißheit in keine gewisse ordnung zu bringen, dahero setze hieher wie ich solches funden.

Conrad Färlin oo 1555. 8 Apr. mit Tina Schärer.
Kinder:
Heinrich, nat. 1556. 25 Mertz, vide pag 2
Magdalena, nat. 1558. 27 Febr.
Salomea, nat. 1560. 16 Aug.
Magdalena, nat. 1566. 28 Juni
Margaretha, nat. 1569. 4 7br.

Quelle: Bürgerregister nach Johann Ludwig Bartenschlager (Vorwort)


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Johannes Fährlin oo 1800 Magdalena Bollinger

Beitrag von Wolf » Di 28. Jul 2026, 16:10

Fährlin Johannes, ≈ Schaffhausen 11.02.1768, Sohn von Johann Jacob Fährlin und Anna Margaretha Lämmlin, Bäcker, "War blind - und gab sich mit [Wayestechen?] ab", + 19.10.1838.
oo Schaffhausen (Münster) 12.05.1800
Bollinger Magdalena, * Okt.1769, von Beringen, + 21.05.1838.

Sie brachte ihm eine untrülich erzeügte Tochter zu, welche er A(nno) 1819 an Kindesstatt adoptierte:
Maria Elisabetha, * 07.02.1797 [§], oo Strasbourg 06.09.1820 [#] Emmanuel Weidel v(on) Mühlhausen [§§]

Nachkommen von Johannes Fährlin und Magdalena Bollinger:
● 17.06.1800 Johann Conrad
● 12.11.1803 Elisabetha
● 21.05.1805 Maria Magdalena, vor ihrer Heirat mit Johann Heinrich Bringolf (er + 01.06.1846) hat sie zwei uneheliche Töchter:
--- 08.06.1827 Maria Magdalena, oo 1874 J. Heinrich Huber of Dielsdorf (Zürich) nach drei unehelichen Töchtern:
--- --- 22.05.1858 Maria Elisabetha
--- --- 03.03.1863 Maria Carolina, + 19.10.1863
--- --- 09.01.1864 Maria Verena
--- 16.04.1833 Carolina (Vater Caspar Schlatter), oo 1866 Georg Pfister, Bürodiener
--- weiter hat sie zwei Kinder mit ihrem Ehemann:
--- 28.09.1836 Johann Conrad
--- 10.03.1842 Luise
● 30.11.1809 Anna Catharina, hat eine unehelicher Tochter (Vater = Ferdinand Oechslin) vor ihrer Ehe mit Johann Conrad Oechslin, Schumacher:
--- 09.01.1834 Carl Ferdinand, Hafner in Amerika
● 09.10.1813 Johann Jacob

[§] Im Bürgerregister steht 1796 als Geburtsjahr, mit Bleistift "13. Jenner" später nachgetragen. Das steht im Widerspruch zum Geburtsdatum im Heiratsregister 1820 [#] in Strasbourg - Letzteres kann als gesichert angenommen werden.

[§§] Emmanuel Weidel wird am 22.04.1873 in Basel (St.Theodor) getauft als Sohn des Schreiners Johann Gottfried Weidel und der Anna Dorothea Muster; Heimatort der Eltern ist Dresden (Sachsen). Als Witwe war seine Mutter nach Mühlhausen gezogen, vmtl. hat Emmanuel vor seiner Heirat bei ihr gewohnt - daher die Angabe "von Mühlhausen" im Bürgerregister.
Weidel&Muster-HiPeBa.jpg

Quellen: Bürgerregister nach Johann Ludwig Bartenschlager (Seiten 20/21) mit Ergänzungen (verlinkt) / Historische Personendatenbank Basel

[#] Wenn der Link nicht funktioniert:
https://archives67.alsace.eu/archive/re ... =etatcivil
> Strasbourg / registre de mariages / 1820-1820 > Rechercher
> rotes Icon mit Büroklammer bei "4 septembre (acte 239)-2 novembre (acte 315)"
> auf Seite 2 gehen
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Lesehilfe: Welche Tätigkeiten kann ein blinder Bäcker in der Backstube übernehmen ?

Beitrag von Wolf » Di 28. Jul 2026, 16:25

Fährlin-Johannes-war-blind.jpg
Komplette Seite siehe Bürgerregister nach Johann Ludwig Bartenschlager (Seite 20)
Wolf hat geschrieben: Di 28. Jul 2026, 16:10 Ein Bek. War blind - und gab sich mit [Wayestechen?] ab.
Ich gehe davon aus, dass der zweite Teil des Satzes beschreibt, welche Tätigkeit Johannes Fährlin in der Backstube übernommen hat - kann das aber nicht sicher lesen. Geht es um das Zuschneiden von Wähen - ist dieser Begriff in Schaffhausen gebräuchlich?
Wer kann helfen?
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Re: Lesehilfe: Welche Tätigkeiten kann ein blinder Bäcker in der Backstube übernehmen ?

Beitrag von Peter.D » Di 28. Jul 2026, 17:26

Hallo Wolf, ich lese eher Wahrsagen, so wie der Autor das h sonst schrieb. War das in Schaffhausen damals erlaubt?

Peter



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Re: Lesehilfe: Welche Tätigkeiten kann ein blinder Bäcker in der Backstube übernehmen ?

Beitrag von Wolf » Di 28. Jul 2026, 19:18

Gute Idee, Peter - passt zumindest eher zu einer blinden Person als eine handwerkliche Tätigkeit. Ob das erlaubt war, kann ich nicht sagen. Es muss wohl zwischen erlaubt und nicht verboten unterschieden werden. Weisst Du, wo man allenfalls entsprechende Bestimmungen finden könnte?

Das mit dem Bek bezieht sich dann wohl eher darauf, dass er zu einer Bäcker-Familie gehörte.

Auf jeden Fall: Danke und beste Grüsse - Wolf


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Re: Fährlin von Schaffhausen SH

Beitrag von Peter.D » Mi 29. Jul 2026, 18:30

Wolf hat geschrieben: Di 28. Jul 2026, 19:18 Weisst Du, wo man allenfalls entsprechende Bestimmungen finden könnte?
Die historische Gesetzessammlung von Schaffhausen ist ja m.W. nicht online verfügbar, evtl. hat aber Säntis da einen neueren Stand.

1834 hat Schaffhausen das Strafgesetz von Basel-Stadt übernommen. Ich habe daher die Regelung in Basel angesehen:
Im Correctionellen Gesetz von 1824 fällt wohl die Wahrsagerei noch unter "abergläubische Künste". download/file.php?mode=view&id=30134
Im neueren Gesetz von 1846 ist dann die Wahrsagerei explizit erwähnt. download/file.php?mode=view&id=30135

Falls Schaffhausen eine ähnliche Regelung nach 1803 kannte, gibt es vielleicht im Staatsarchiv noch Quellen zu einer allfälligen Untersuchung oder Bestrafung des blinden Bäckers - wahrscheinlicher als im Stadtarchiv, da ja die Verwaltung der Stadt erst 1831 vom Kanton getrennt wurde.

Interessant ist auch noch die Adoption der unehelichen Tochter der Ehefrau 1819. Ich vermute, dass es sich um eine Einkindschaft handelte, die sonst nur noch Basel kannte. Im Bürgerlichen Gesetzbuch von Schaffhausen von 1861 kommt dann die Adoption wie in den meisten anderen deutschschweizer Kantonen nicht mehr vor. Zu diesem Vorgang gibt es ziemlich sicher auch noch Dokumente im StASH.

Ich vermute, dass der Bäcker erst im Alter blind wurde und daher den Beruf zunächst schon noch ausführen konnte.

Peter
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