Verschiedene Daten Familienbücher und Gemeindeurkunde

Hier posten, was nicht einem bestimmten Bundesland zugeordnet werden kann.
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viv
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Verschiedene Daten Familienbücher und Gemeindeurkunde

Beitrag von viv » Mo 13. Sep 2010, 15:10

Hallo

Ich hab eine allgemeine Frage betreffend die Eintragungen in den Familiebüchern.
Wenn sich herausstellt dass die Daten in den Familienbüchern nicht korrekt sind und in den Kirchenbüchern keine Altersangaben oder Geburtsdaten stehen, wie soll man da vorgehen?
In meiner Stammeslinie gibt es zwei Brüder fast gleichen Namens
einmal Joes (Johannes) Siebenborn * 5/8/1778
und Johann Siebenborn * 1/8/1784
standesamtliche heiratete am 5/1/1810 ein Jean(Johann(es))Siebenborn 31 Jahre folglich * 1778 aus Dittlingen die Maria Christ 26 Jahre aus Südlingen
im Familiebuch Merzkirchen steht aber dass es Johann Siebenborn * 1784 aus Dittlingen war der die Maria Christ aus Südlingen am 9/1/1810 heiratete
Das Datum der kirchlichen Hochzeit 9/1/1810 sowie die Herkunft der Brautleute wurde mir vom Bistum Trier bestätigt jedoch ohne Altersangaben der beiden Brautleute n.a.
Besteht die Möglichkeit solch einen Fehler korrigieren zu lassen und wie kann ich vorgehen?

Schöne Grüsse aus Luxemburg


Viv

pfalzteufel

Verschiedene Daten Familienbücher und Gemeindeurkunde

Beitrag von pfalzteufel » Mo 13. Sep 2010, 15:31

Familienbücher gab es vor 1958 nicht.
Da kann der Fehleintrag also nicht stehen.
Du meinst sicher die Personenstandsbücher oder Zivilstandsregister
also Geburtenbuch , Heiratsbuch und Sterbebuch.

Bei mir auf dem Standesamt läuft das wie folgt.

Schreib das zuständige Standesamt an.
Schildere deinen Fall und bitte um Berichtigung.
Dieser Vorgang ist immer kostenlos.
Laß dich nicht einfach abwimmeln. Vielen Standesamtskollegen ist das zuviel arbeit
(ist es übrigens wirklich , denn da müßen oftmals in mehreren Büchern beglaubigte Berichtigungen
handschriftlich als Randvermerke geschrieben werden)
Danach überprüft das Standesamt diese Daten und veranlasst gegebenenfalls ne beglaubigte Berichtigung
als Randvermerk.

Gruß
Oli



viv
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Verschiedene Daten Familienbücher und Gemeindeurkunde

Beitrag von viv » Mi 15. Sep 2010, 08:25

Danke Oli

Werde mich dann mal an die Vereinsgemeinde Saarburg wenden ,vorher muss aber aber noch die Originale im Bistum einsehen.

Gruss


Viv

hotzenwald1
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Verschiedene Daten Familienbücher und Gemeindeurkunde

Beitrag von hotzenwald1 » So 26. Sep 2010, 12:47

Familienbücher (allerdings bei den Kirchengemeinden) gab es sehr wohl auch schon früher, ich habe welche von 1840 und 1889 eingesehen. Das Anschreiben von Standesämtern in Deutschland macht hier absolut keinen Sinn, weil es diese erst seit 1870/71 gibt. Alle Ereignisse, die voher statt fanden, sind nur in den Kirchenbüchern festgehalten bzw. in den Kirchenbuch-Doubletten (= Standesbücher), die von den Kirchen bei den örtlichen Amtsgerichten abgeliefert werden mußten.



Ulrich
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Beitrag von Ulrich » So 26. Sep 2010, 12:53

Hallo andiwaag,

Das Anschreiben von Standesämtern in Deutschland macht hier absolut keinen Sinn, weil es diese erst seit 1870/71 gibt

Das stimmt so nicht ganz, linksrheinisch gab es sehr wohl schon vorher Standesämter. Diese wurden hier schon etwa ab 1800 (1798)eingeführt.


gruss

Uli

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hotzenwald1
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Beitrag von hotzenwald1 » So 26. Sep 2010, 12:56

PS.: mein Posting gilt natürich nur, wenn die genannten Orte in Deutschland liegen, was mir momentan nicht bekannt ist. In Luxembourg gibt es die zivilrechtliche Trauung etc. sicher schon früher.



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Beitrag von Petra » So 26. Sep 2010, 15:49

Hallo zusammen,

bereits 1798 waren in den linksrheinischen, damals zu Frankreich gehörenden Gebieten Zivilstandsregister nach den Bestimmungen des Code Civil bzw. seinen vorausgehenden Gesetzen geführt worden.

Ausführliches hierzu bei GenWiki


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Verschiedene Daten Familienbücher und Gemeindeurkunde

Beitrag von hotzenwald1 » So 26. Sep 2010, 16:50

Hallo, bei uns in Baden passierte das ab 1810, ebenfalls nach dem Code Napoleon. Es wurde aber kein neues Amt eingeführt, als kein Standesamt. Die hiesigen Pfarrer wurde per "Großherzoglichem Erlaß" dazu verpflichtet, von den Kirchenbuch- Einträgen Kopien azufertigen und bei den Amtsgerichten abzuliefern. Diese Standesbücher sind aber bloße Kopien, also abgeschrieben. Zu einem Zivilstandregister wurden sie per Definition. Inhaltlich hatte das keine Auswirkungen

Meines Wissens war das zumindest auch in Württemberg und Bayern so.

Möglicherweise war das in der Pfalz, Saarland etc anders. Es würde mich mal interessieren, wo das eigentliche Standesamt als Institution dort schon früher eingeführt wurde.

Es geht mir also nicht primär um die Standesbücher an sich, sondern um das Amt. Bei uns wurde ja keine Institution Standesamt geschaffen, sondern die Pfarrer wurden kurzerhand zu Standesbeamten erklärt, ob sie wollten oder nicht.



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Beitrag von Petra » So 26. Sep 2010, 17:11

Am 12. Floreal VI (1. Mai 1798) wurden sie z.B. auch in den vier neu errichteten Départements des linken Rheinufers - Roer, Saar, Rhein und Mosel, sowie Donnersberg - offiziell eingeführt.

Die Register enthalten Eintragungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle. Sie mussten in doppelter Ausführung geführt werden. Zuständig für die Führung war der oder einer der Bürgermeister des jeweiligen Ortes. Eine Besonderheit bildete dabei Westfalen: dort wurden die Register in französischer Zeit nach Konfessionen getrennt von den ortsansässigen Pfarrern und Rabbinern der jeweiligen Gemeinden geführt.

Die einzelnen Einträge werden als Urkunden bezeichnet. Zunächst waren die Eintragungen komplett handschriftlich, später wurde die Führung der Register durch Vordrucke erleichtert. Spätestens seit der Benutzung der Vordrucke wurden die Eintragungen dann auch in nach der Art der Eintragungen getrennten Büchern vorgenommen. Sie erhielten jahrweise alphabetische Register, die später zu Zehnjahresregistern, den Dezennaltabellen, zusammengefasst wurden. Für die Aufgebote, die allgemein Ehe- oder Heiratsverkündigungen genannt wurden, wurden ebenfalls Register angelegt, diese aber nur in einfacher Ausfertigung.

Quelle: GenWiki

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Beitrag von viv » So 26. Sep 2010, 17:23

Hallo alle miteinander

Ich bin erst durch die Urkunde, die ich vom Standesamt der Verbandsgemeinde Saarburg erhalten habe auf den Fehler aufmerksam geworden .
Also habe ich das Bistum Trier angeschrieben und über diesen Fehler informiert .
Ich habe ebenso gebeten im Familienbuch eine Notiz zu hinterlegen
Da der Autor des Familienbuches von Merzkirchen verstorben ist, hat man mir bestätigt diese Notiz dem Familienbuch hinzugefügt zu haben .
Also ist diese Eintragung somit korrigiert.
Ich danke euch allen trotzdem für eure sehr nützlichen Antworten .

Mit freundlichen Grüssen aus Luxemburg


Viv

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Beitrag von hotzenwald1 » So 26. Sep 2010, 17:36

Das ist allerdings wichtig zu wissen. Es ging also wohl um Gebiete, die von Napoleon annektiert wurden.
Original von Petra
Am 12. Floreal VI (1. Mai 1798) wurden sie z.B. auch in den vier neu errichteten Départements des linken Rheinufers - Roer, Saar, Rhein und Mosel, sowie Donnersberg - offiziell eingeführt.

Die Register enthalten Eintragungen über Geburten, Heiraten und Sterbefälle. Sie mussten in doppelter Ausführung geführt werden. Zuständig für die Führung war der oder einer der Bürgermeister des jeweiligen Ortes. Eine Besonderheit bildete dabei Westfalen: dort wurden die Register in französischer Zeit nach Konfessionen getrennt von den ortsansässigen Pfarrern und Rabbinern der jeweiligen Gemeinden geführt.

Quelle: GenWiki

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Beitrag von Petra » So 26. Sep 2010, 18:12

Original von viv
Hallo alle miteinander

Ich bin erst durch die Urkunde, die ich vom Standesamt der Verbandsgemeinde Saarburg erhalten habe auf den Fehler aufmerksam geworden .
Also habe ich das Bistum Trier angeschrieben und über diesen Fehler informiert .
Ich habe ebenso gebeten im Familienbuch eine Notiz zu hinterlegen
Da der Autor des Familienbuches von Merzkirchen verstorben ist, hat man mir bestätigt diese Notiz dem Familienbuch hinzugefügt zu haben .
Also ist diese Eintragung somit korrigiert.
Ich danke euch allen trotzdem für eure sehr nützlichen Antworten .

Mit freundlichen Grüssen aus Luxemburg
Hallo Viv,

dann haben wir Dich alle falsch verstanden! Du meintest also mit Familienbuch ein Ortsfamilienbuch! Bin erst jetzt darauf aufmerksam geworden,
also Du den Autor erwähnt hast. Vermute mal Du meinst Heinrich Wagner +, der das OFB Merzkirchen erstellt hat.

Deine Angabe war deshalb verwirrend, da es in Deutschland sogenannte Familienbücher beim Standesamt gibt und in den Familien auch noch
Familienstammbücher (in denen werden die beglaubigten Urkunden oo, *, + etc. abgelegt)


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Beitrag von viv » So 26. Sep 2010, 22:13

Hallo Petra und alle die mir so nett geantwortet haben

Ich möchte mich für das Missverständnis entschuldigen, aber ich habe somit auch was dazugelernt.
So lange beschäftigen ich mich noch nicht mit der Ahnenforschung ,aber jetzt weiss ich ja dass es in Deutschland mehrere Eintagsmöglichkeiten gibt .

Nochmals Danke an alle.

Mit freundlichen Grüssen


Viv

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