Grichtsäss

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Habchi
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Grichtsäss

Beitrag von Habchi » So 26. Dez 2010, 07:44

Liebe Mitforscher

In letzter Zeit stosse ich in den KB von Aeschi in den Totenrodeln auf den Titel "Grichtsäss.". Es kann sich nicht um einen Vollberuf handeln, wie im angehängten Beispiel ersichtlich.

Kann mir jemand weiter helfen?

Freundliche Grüsse Habchi
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Stephan
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Ehrenamt bei Gericht?

Beitrag von Stephan » So 26. Dez 2010, 07:59

Hallo Habich
Hier ein Link zum Historisches Lexikon der Schweiz. Da werden die Gerichte beschrieben.
http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D9634-3-4.php

Gruss
Stephan



hhg
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Ehrenamt bei Gericht?

Beitrag von hhg » So 26. Dez 2010, 08:22

Hallo Habchi,

es müsste ein Beisitzer des örtlichen Chorgerichts gewesen sein. Mein Beispiel bezieht sich auf eine hundert Jahre vorher erlassenene Gerichtsordnung in Oberdiessbach, nach der die Herrschaft einen Weibel (Vorsitzender) vorgeschlagen hat, dem aus der örtlichen Bevölkerung zwölf Sässen zur Seite gestellt wurden. Die Sitzungen erfolgten an Sonntagen und behandelten Verstöße gegen die guten Sitten, Vaterschaftsfragen etc., protokolliert vom Ortspfarrer.

Die Ämter wurden turnusmäßig neu besetzt, und eine Art Aufwandsentschädigung erhielt nach meinem Kenntnisstand nur der Weibel - also deine Auffassung vom Ehrenamt Sässe dürfte stimmen.



Habchi
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Ehrenamt bei Gericht?

Beitrag von Habchi » So 26. Dez 2010, 08:44

Herzlichen Dank für die prompten Antworten.

Das Forum ist ja schon eine fantastische Sache!!!

Liebe Grüsse

Habchi



Stephleuen
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Ehrenamt bei Gericht?

Beitrag von Stephleuen » So 26. Dez 2010, 11:09

Guten Morgen

Wir unterscheiden zwischen einem weltlichen Gericht und einem Sittengericht. Das weltliche Gericht ist eine Art Dorfbehörde die sich vorallem mit Zivildelikten und Zivirechtlichen Angelegenheiten befasst. Dazu gehört vorallem das Überackern, Zäune versetzen, das ganze Notariatswesen, Erbschaften, Testamente, Erb- und Eheverträge, Kaufverträge, Schuldscheine und Verlustscheine so wie das Vormundschafts- und Konkurswesen. Das ist das sogenannte niedere Gericht. Die Hohe gerichtsbarkeit beinhaltet Mord, Todschlag, schwerer Diebstahl, Brandstiftung usw. alles was offizial ist sprich Offizialdelikte. Das SIttengericht ist das Corgericht. Dessen Mitglieder heissen Chorrichter.

Ein niederes Gericht besteht aus dem Landvogt als Vorsitzender, dem Landschreiber fürs Protokoll und Schreibarbeiten, dem Dorfweibel und dem Ammann so wie aus ca. 12 Laienrichter. Diese Laienrichter werden Gerichtsässe genannt. Ist der Landvogt abwesen wird er vom Ammann vertreten. Das alles ist das Grundschema wie es in etwa im alten Bern gehandhabt wurde.

Das hohe Gericht, Landgericht, besteht aus dem Landvogt, dem Amtsweibel oder Freiweibel und 12 Landrichtern. Diese werden aus der freien Bauernschaft rekrutiert. In der alten Landvogtei Wangen a.d.A. wurde sofern über eine Hinrichtung verhandelt wurde neben dem Amtsweibel speziell der Freiweibel mit dem Auftrag betraut den Scharfrichter aufzubieten.


Beste Grüsse

Stephan Leuenberger



Stephan Leuenberger
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Stephleuen
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Ehrenamt bei Gericht?

Beitrag von Stephleuen » So 26. Dez 2010, 11:18

Der Artikel im HLS kann als einen EInstieg in das Gerichtswesen betrachtet werden. Die niederen Gerichtsverhältnisse und die hohen Gerichtsverhältnisse können von Region zu Region grundverschieden sein.

Die Herrschaftsverhältnisse im MA sind in der Schweiz sehr diffus. Oft sind sie vielschichtig, d.h. eine Herrschaft und mehrere Besitzer. Die kirchlichen Verhältnisse komplizieren die Situation noch zusätzlich.

Im Kanton Bern gibts erst ab ca. 1406 - 1530 mehr Ordnung, als die Stadt Bern an Stelle der Grafen, als Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit, trat - sprich als Bern ihre Landeshoheit über die Landschaften errichten konnte.

Gruss

Stephan Leuenberger



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Re: Grichtsäss

Beitrag von Säntis » Mo 18. Aug 2014, 11:29

Grüezi Lesende,

als Ergänzung der Thread KURT von Roggwil /BE

Bochtella



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