Gemeindefusionen - Heimatort
Für nicht kantonsspezifische Fragen. Vos messages ne concernant pas spédifiquement un canton. For your non canton specific questions.
Moderator: Wolf
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WOP
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Gemeindefusionen - Heimatort
Welchen Heimatort haben meine Kinder, wenn die Gemeinden fusionieren. Am Beispiel der politischen Gemeinde le Mouret FR, die am 1.1.2003 entstanden ist. Dazu gehören die Orte Heimatorte Essert und Montévraz, nebst anderen.
Wiess jemand Bescheid wie man das richtig handhabt.
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Gruss WOP
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Wolf
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Offiziell (Pass etc) scheint da in der Regel der "neue" Bürgerort angegeben zu werden - jedenfalls beschweren sich Viele über diese Praxis.
In der Familienforschung würde ich (meine persönliche Meinung!) weiter den alten Bürgerort angeben (den neuen allenfalls in Klammern): es gibt ja durchaus Beispiele bei grösseren Gemeindefusionen, wo ein Name in mehreren der alten Bürgerorte vorkam - diese Linien sind ja nicht plötzlich verwandt, nur weil eine Gemeindefusion stattgefunden hat.
In der Familienforschung würde ich (meine persönliche Meinung!) weiter den alten Bürgerort angeben (den neuen allenfalls in Klammern): es gibt ja durchaus Beispiele bei grösseren Gemeindefusionen, wo ein Name in mehreren der alten Bürgerorte vorkam - diese Linien sind ja nicht plötzlich verwandt, nur weil eine Gemeindefusion stattgefunden hat.
Wolf Seelentag, St.Gallen
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WOP
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Danke für den Input. So wie das aussieht, existiert offensichtlich keine einheitliche gesetzliche Regelung, was in der Schweiz doch erstaunt. Der Vorschlag von Wolf erscheint deshalb als gute Lösung.Wolf hat geschrieben:Offiziell (Pass etc) scheint da in der Regel der "neue" Bürgerort angegeben zu werden - jedenfalls beschweren sich Viele über diese Praxis.
In der Familienforschung würde ich (meine persönliche Meinung!) weiter den alten Bürgerort angeben (den neuen allenfalls in Klammern): es gibt ja durchaus Beispiele bei grösseren Gemeindefusionen, wo ein Name in mehreren der alten Bürgerorte vorkam - diese Linien sind ja nicht plötzlich verwandt, nur weil eine Gemeindefusion stattgefunden hat.
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Peter.D
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Die Zivilstandsverordnung legt fest:
Art. 26 Ortsnamen
Als Ereignisort wird beurkundet:
a. der Name der schweizerischen Gemeinde nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz;
Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen hat diese Frage in seiner Weisung vom 1.6.2011 für die Eintragung im elektronischen Personenstandregister wie folgt geregelt:
1.10 Gemeindebürgerrecht
Das Gemeindebürgerrecht einer Person wird mit dem im Zeitpunkt der Rückerfassung gültigen und im Beurkundungssystem hinterlegten aktuellen Namen der Heimatgemeinde erfasst.
In den alten Registern auf Papier werden solche Namensänderungen von Heimatgemeinden nicht mehr erfasst. Da zur Zeit aber auch eine vorsorgliche Rückerfassung aller in den alten Familienregistern als lebend geführten Personen ins Infostar erfolgt, sind die alten Namen ohnehin bald nicht mehr relevant. Neue Ausweise und Bescheinigungen dürfen zudem nur noch aus dem Infostar erstellt werden und nicht mehr aus den Registern auf Papier.
Peter
Art. 26 Ortsnamen
Als Ereignisort wird beurkundet:
a. der Name der schweizerischen Gemeinde nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz;
Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen hat diese Frage in seiner Weisung vom 1.6.2011 für die Eintragung im elektronischen Personenstandregister wie folgt geregelt:
1.10 Gemeindebürgerrecht
Das Gemeindebürgerrecht einer Person wird mit dem im Zeitpunkt der Rückerfassung gültigen und im Beurkundungssystem hinterlegten aktuellen Namen der Heimatgemeinde erfasst.
In den alten Registern auf Papier werden solche Namensänderungen von Heimatgemeinden nicht mehr erfasst. Da zur Zeit aber auch eine vorsorgliche Rückerfassung aller in den alten Familienregistern als lebend geführten Personen ins Infostar erfolgt, sind die alten Namen ohnehin bald nicht mehr relevant. Neue Ausweise und Bescheinigungen dürfen zudem nur noch aus dem Infostar erstellt werden und nicht mehr aus den Registern auf Papier.
Peter
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Stephleuen
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Liebe Leute
Auch meine Heimatgemeinde hat auf den 1.1.2011 mit zwei anderen Gemeinden fusioniert.
Ich habe mich bei meiner Heimatgemeinde erkundigt was das für uns Bürger bedeuten wird. Im Grunde ändert für mich nichts.
Mein Bruder bestellte für sich und seine Familie einen Pass und ihm wurde die neue Gemeinde als Heimatort eingetragen. Als mein Vater ein halbes Jahr später verstarb wurde zuerst die neue Gemeinde als sein Heimatort vermerkt. Auf meine Intervention hin wurde korrigiert und auf allen amtlichen Dokumenten wieder unser angestammter Ort als Bürgerort eingetragen. Mein Bruder hat übrigens neue Pässe erhalten. Mein Sohn erhielt das Aufgebot zur militärischen Aushebung und auch darin ist unser angestamter Bürgerort korrekt festgehalten.
Grundsätzlich gilt die Regel solange in den fussionierten Gemeinden die Bürgerregister geführt werden, elektronisch oder auf Papier, gilt der angestamte Heimatort! Weiter ist nach wie vor zwischen Burger-, Bürger-, Einwohner- Kirchgemeinde strikte zu unterscheiden. Alle Gemeindearten haben massive Rechtsunterschiede. Und es ist zu unterscheiden ob die Einwohnergemeinden mit der Bürgergemeinde zusammen mit einer anderen Gemeinde fussioniert oder ob nur die Einwohnergemeinde mit einer anderen Einwohnergemeinde fussioniert.
Wo und wie letztendlich der Staat und der Bund die Daten sammelt und verwaltet ist nur verwaltungstechnisch relevant nicht aber für uns Bürger. Das Bürgerrecht ist durch die Bundesverfassung und die Staatsverfassungen geschützt. Eine Änderung im Bürgerrecht bedeutet eine Änderung in der Bundesverfassung und muss vom Volk entschieden werden.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
Auch meine Heimatgemeinde hat auf den 1.1.2011 mit zwei anderen Gemeinden fusioniert.
Ich habe mich bei meiner Heimatgemeinde erkundigt was das für uns Bürger bedeuten wird. Im Grunde ändert für mich nichts.
Mein Bruder bestellte für sich und seine Familie einen Pass und ihm wurde die neue Gemeinde als Heimatort eingetragen. Als mein Vater ein halbes Jahr später verstarb wurde zuerst die neue Gemeinde als sein Heimatort vermerkt. Auf meine Intervention hin wurde korrigiert und auf allen amtlichen Dokumenten wieder unser angestammter Ort als Bürgerort eingetragen. Mein Bruder hat übrigens neue Pässe erhalten. Mein Sohn erhielt das Aufgebot zur militärischen Aushebung und auch darin ist unser angestamter Bürgerort korrekt festgehalten.
Grundsätzlich gilt die Regel solange in den fussionierten Gemeinden die Bürgerregister geführt werden, elektronisch oder auf Papier, gilt der angestamte Heimatort! Weiter ist nach wie vor zwischen Burger-, Bürger-, Einwohner- Kirchgemeinde strikte zu unterscheiden. Alle Gemeindearten haben massive Rechtsunterschiede. Und es ist zu unterscheiden ob die Einwohnergemeinden mit der Bürgergemeinde zusammen mit einer anderen Gemeinde fussioniert oder ob nur die Einwohnergemeinde mit einer anderen Einwohnergemeinde fussioniert.
Wo und wie letztendlich der Staat und der Bund die Daten sammelt und verwaltet ist nur verwaltungstechnisch relevant nicht aber für uns Bürger. Das Bürgerrecht ist durch die Bundesverfassung und die Staatsverfassungen geschützt. Eine Änderung im Bürgerrecht bedeutet eine Änderung in der Bundesverfassung und muss vom Volk entschieden werden.
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Stephan Leuenberger
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WOP
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Vielen Dank. Es gibt also doch etwas Schriftliches. Was bedeutet "Infostar" genau?Peter.D hat geschrieben:Die Zivilstandsverordnung legt fest:
Art. 26 Ortsnamen
Als Ereignisort wird beurkundet:
a. der Name der schweizerischen Gemeinde nach dem amtlichen Gemeindeverzeichnis der Schweiz;
Das Eidgenössische Amt für das Zivilstandswesen hat diese Frage in seiner Weisung vom 1.6.2011 für die Eintragung im elektronischen Personenstandregister wie folgt geregelt:
1.10 Gemeindebürgerrecht
Das Gemeindebürgerrecht einer Person wird mit dem im Zeitpunkt der Rückerfassung gültigen und im Beurkundungssystem hinterlegten aktuellen Namen der Heimatgemeinde erfasst.
In den alten Registern auf Papier werden solche Namensänderungen von Heimatgemeinden nicht mehr erfasst. Da zur Zeit aber auch eine vorsorgliche Rückerfassung aller in den alten Familienregistern als lebend geführten Personen ins Infostar erfolgt, sind die alten Namen ohnehin bald nicht mehr relevant. Neue Ausweise und Bescheinigungen dürfen zudem nur noch aus dem Infostar erstellt werden und nicht mehr aus den Registern auf Papier.
Peter
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WOP
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Vielen Dank. So einfach scheint es nicht zu sein wie man denkt. Aus meiner (nicht massgeblichen Sicht) verliert damit der Heimatort zukünftig an Bedeutung, was nicht unbedingt Sinn macht.Stephleuen hat geschrieben:Liebe Leute
Auch meine Heimatgemeinde hat auf den 1.1.2011 mit zwei anderen Gemeinden fusioniert.
Ich habe mich bei meiner Heimatgemeinde erkundigt was das für uns Bürger bedeuten wird. Im Grunde ändert für mich nichts.
Mein Bruder bestellte für sich und seine Familie einen Pass und ihm wurde die neue Gemeinde als Heimatort eingetragen. Als mein Vater ein halbes Jahr später verstarb wurde zuerst die neue Gemeinde als sein Heimatort vermerkt. Auf meine Intervention hin wurde korrigiert und auf allen amtlichen Dokumenten wieder unser angestammter Ort als Bürgerort eingetragen. Mein Bruder hat übrigens neue Pässe erhalten. Mein Sohn erhielt das Aufgebot zur militärischen Aushebung und auch darin ist unser angestamter Bürgerort korrekt festgehalten.
Grundsätzlich gilt die Regel solange in den fussionierten Gemeinden die Bürgerregister geführt werden, elektronisch oder auf Papier, gilt der angestamte Heimatort! Weiter ist nach wie vor zwischen Burger-, Bürger-, Einwohner- Kirchgemeinde strikte zu unterscheiden. Alle Gemeindearten haben massive Rechtsunterschiede. Und es ist zu unterscheiden ob die Einwohnergemeinden mit der Bürgergemeinde zusammen mit einer anderen Gemeinde fussioniert oder ob nur die Einwohnergemeinde mit einer anderen Einwohnergemeinde fussioniert.
Wo und wie letztendlich der Staat und der Bund die Daten sammelt und verwaltet ist nur verwaltungstechnisch relevant nicht aber für uns Bürger. Das Bürgerrecht ist durch die Bundesverfassung und die Staatsverfassungen geschützt. Eine Änderung im Bürgerrecht bedeutet eine Änderung in der Bundesverfassung und muss vom Volk entschieden werden.
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Stephan Leuenberger
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Stephleuen
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Das ist in der Tat so. SO wie ich die Schilderung von Peter verstehe legt aber die eidg. Zivilstandsverodnung nur die Handhabung fest - stellt damit aber nicht das Heimatrecht in Frage.
Entscheidend ist dabei nur wie die Gemeinden fusionieren. Sind die Bürgergemeinden von einer Fussion nicht betroffen muss das eidgenössische Amt die Bürgergemeinde in ihren elektronischen Datenerfassungen erfassen ob sie wollen oder nicht.
Wäre das nicht so, würden die eidg. Ämter unser Bürgergrundrechte massiv untergraben und missachten. Wäre dies tatsächlich der Fall müsste das Parlament und das Bundesgericht als Kontrollbehörde aktiv werden.
Ich rate allen betroffenen Personen deshalb genau zu überprüfen was bei solchen Fusionen genau fusioniert und nötigenfalls zu intervenieren.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
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Entscheidend ist dabei nur wie die Gemeinden fusionieren. Sind die Bürgergemeinden von einer Fussion nicht betroffen muss das eidgenössische Amt die Bürgergemeinde in ihren elektronischen Datenerfassungen erfassen ob sie wollen oder nicht.
Wäre das nicht so, würden die eidg. Ämter unser Bürgergrundrechte massiv untergraben und missachten. Wäre dies tatsächlich der Fall müsste das Parlament und das Bundesgericht als Kontrollbehörde aktiv werden.
Ich rate allen betroffenen Personen deshalb genau zu überprüfen was bei solchen Fusionen genau fusioniert und nötigenfalls zu intervenieren.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
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Stephleuen
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
"Infostar" verstehe ich als ein elektronisches Zentralregister das massgebend ist zur Ausstellung von Personenstandausweisen, Pässen und ID.
Ich gehe davon aus, dass die Handhabung dieses Systems davon abhängig ist wie die Bürgergemeinden die Daten zum erfassen weiterreichen. Das amtliche Gemeindeverzeichnis kann dabei nicht allein als massgebendes und rechtsverbindliches Instrument dienen, denn in diesem Verzeichnis sind nur die Einwohnergemeinden festgehalten - Burger- und Bürgergemeinden sind darin nicht existent.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
Ich gehe davon aus, dass die Handhabung dieses Systems davon abhängig ist wie die Bürgergemeinden die Daten zum erfassen weiterreichen. Das amtliche Gemeindeverzeichnis kann dabei nicht allein als massgebendes und rechtsverbindliches Instrument dienen, denn in diesem Verzeichnis sind nur die Einwohnergemeinden festgehalten - Burger- und Bürgergemeinden sind darin nicht existent.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
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Peter.D
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Hallo WOP
Seit 2003 haben die Zivilstandsämter der Schweiz schrittweise das elektronische Personenstandsregister Infostar (Informatisiertes Standesregister) eingeführt. Heute werden daher alle Zivilstandsereignisse von der Geburt bis zum Tod ausschliesslich im Infostar erfasst und nicht mehr auf Papier. Die Familienregister werden nicht mehr weitergeführt, da nun alle möglichen Konstellationen mit dem Infostar abgefragt werden können.
Stephan und seine Familie hatten offensichtlich besonders liebe Behörden ... Aber das ist natürlich nur eine Frage der Zeit, bis sich alle Behörden an die neuen Regeln halten. Die Bürgergemeinde darf seit der Einführung von Infostar auch keine Heimatscheine mehr erstellen, das steht nun einzig dem zuständigen Zivilstandsamt zu. Die Bürgergemeinden haben im Übrigen keinen Zugriff auf Infostar.
Für die Passausstellung gilt eine analoge Regelung wie bei den Einträgen des Zivilstandsamts.
Da die Armee die Daten für ihre Ausweisschriften von der Einwohnergemeinde erhält - und diese wiederum vom Zivilstandsamt - wird auch in diesem Bereich früher oder später die neue Regelung gelten. Auf den militärischen Identitätskarten wird der Heimatort ohnehin nicht mehr eingetragen.
Deine Schlussfolgerung über die Bedeutung der Heimatgemeinde in der Zukunft ist also sachlich sicher richtig. Emotional ist das Thema aber immer noch heikel.
Peter
Seit 2003 haben die Zivilstandsämter der Schweiz schrittweise das elektronische Personenstandsregister Infostar (Informatisiertes Standesregister) eingeführt. Heute werden daher alle Zivilstandsereignisse von der Geburt bis zum Tod ausschliesslich im Infostar erfasst und nicht mehr auf Papier. Die Familienregister werden nicht mehr weitergeführt, da nun alle möglichen Konstellationen mit dem Infostar abgefragt werden können.
Stephan und seine Familie hatten offensichtlich besonders liebe Behörden ... Aber das ist natürlich nur eine Frage der Zeit, bis sich alle Behörden an die neuen Regeln halten. Die Bürgergemeinde darf seit der Einführung von Infostar auch keine Heimatscheine mehr erstellen, das steht nun einzig dem zuständigen Zivilstandsamt zu. Die Bürgergemeinden haben im Übrigen keinen Zugriff auf Infostar.
Für die Passausstellung gilt eine analoge Regelung wie bei den Einträgen des Zivilstandsamts.
Da die Armee die Daten für ihre Ausweisschriften von der Einwohnergemeinde erhält - und diese wiederum vom Zivilstandsamt - wird auch in diesem Bereich früher oder später die neue Regelung gelten. Auf den militärischen Identitätskarten wird der Heimatort ohnehin nicht mehr eingetragen.
Deine Schlussfolgerung über die Bedeutung der Heimatgemeinde in der Zukunft ist also sachlich sicher richtig. Emotional ist das Thema aber immer noch heikel.
Peter
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Stephleuen
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Nur zur Klarstellung: Ich habe nicht gesagt wer schlussendlich die Dokumente korrigiert hat, Tatsache ist, dass es korrigiert wurde und nicht korrekt ausgestellt wurde!
Wer letztlich die Papiere ausstellt ist für mich nicht relevant, sondern dass der Bürgerort korrekt eingetragen ist, ist für mich massgebend. Dabei ist es nicht sachlich ob die Behörden lieb waren oder nicht.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
Wer letztlich die Papiere ausstellt ist für mich nicht relevant, sondern dass der Bürgerort korrekt eingetragen ist, ist für mich massgebend. Dabei ist es nicht sachlich ob die Behörden lieb waren oder nicht.
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Stephleuen
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Nun war mein Sohn an der militärischen Aushebung und im Dienstbüchlein steht weiterhin und trotz Fussion unseres Bürgerortes mit zwei weiteren Gemeinden, unser angestammter Heimatort: Also wiedersprüchlich zu dem was Sie hier kommuniziert haben. Die Bürgergemeinden meines Heimatortes haben nicht fussioniert und folge dessen bleiben diese, wenn auch nur in den von Ihnen zitierten Registern, bestehen.Peter.D hat geschrieben:Hallo WOP
Seit 2003 haben die Zivilstandsämter der Schweiz schrittweise das elektronische Personenstandsregister Infostar (Informatisiertes Standesregister) eingeführt. Heute werden daher alle Zivilstandsereignisse von der Geburt bis zum Tod ausschliesslich im Infostar erfasst und nicht mehr auf Papier. Die Familienregister werden nicht mehr weitergeführt, da nun alle möglichen Konstellationen mit dem Infostar abgefragt werden können.
Stephan und seine Familie hatten offensichtlich besonders liebe Behörden ... Aber das ist natürlich nur eine Frage der Zeit, bis sich alle Behörden an die neuen Regeln halten. Die Bürgergemeinde darf seit der Einführung von Infostar auch keine Heimatscheine mehr erstellen, das steht nun einzig dem zuständigen Zivilstandsamt zu. Die Bürgergemeinden haben im Übrigen keinen Zugriff auf Infostar.
Für die Passausstellung gilt eine analoge Regelung wie bei den Einträgen des Zivilstandsamts.
Da die Armee die Daten für ihre Ausweisschriften von der Einwohnergemeinde erhält - und diese wiederum vom Zivilstandsamt - wird auch in diesem Bereich früher oder später die neue Regelung gelten. Auf den militärischen Identitätskarten wird der Heimatort ohnehin nicht mehr eingetragen.
Deine Schlussfolgerung über die Bedeutung der Heimatgemeinde in der Zukunft ist also sachlich sicher richtig. Emotional ist das Thema aber immer noch heikel.
Peter
Ich denke die Sache mit den Bürgerorten und Fussionen wird nicht so einfach und ohne Weiteres auf dem Verwaltungsweg hinter dem Rücken der Bürger umgekrämpelt werden.
Sachlich ist diese Frage letzlich auch eine Verfassungsfrage und um diese zu ändern bedarf es der Mehrheit des Volkes.
Beste Grüsse
Stephan Leuenberger
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Peter.D
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Nein, da musst du dir keine Sorgen machen. Das amtliche Gemeindeverzeichnis wird nicht eigenmächtig von irgendeiner eidgenössischen Verwaltungsbehörde erstellt, sondern entsteht durch einen recht komplexen Mitwirkungs- und Meldeprozess über die Gemeinden und Kantone (siehe Anhang). Wenn das Verzeichnis aber einmal angepasst ist, müssen sich alle Verwaltungsstellen auch daran halten.
Den Sonderfall besonderer Bürgergemeinden (wie z.B. in Bern oder Schwyz) regelt im Übrigen die Zivilstandsverordnung ebenfalls in Art. 49a Absatz 2:
Besitzt eine Person an ihrem Heimatort ein Burger- oder Korporationsrecht und verlangt es ihr Heimatkanton, so teilt das für die Beurkundung zuständige Zivilstandsamt dem Zivilstandsamt des Heimatortes der betroffenen Person mit:
a. die Geburt und den Tod;
b. jede Änderung von Name, Zivilstand oder Bürgerrecht;
c. die Bereinigung von Personenstandsdaten.
Zu anderen Spezialfällen kann ich gerne Stellung nehmen, müsste dazu aber die Gemeindenamen kennen. Und wie gesagt: neue Bestimmungen und neue Gemeindenamen brauchen immer eine gewisse Zeit, bis sich alle auskennen ...
Peter
Den Sonderfall besonderer Bürgergemeinden (wie z.B. in Bern oder Schwyz) regelt im Übrigen die Zivilstandsverordnung ebenfalls in Art. 49a Absatz 2:
Besitzt eine Person an ihrem Heimatort ein Burger- oder Korporationsrecht und verlangt es ihr Heimatkanton, so teilt das für die Beurkundung zuständige Zivilstandsamt dem Zivilstandsamt des Heimatortes der betroffenen Person mit:
a. die Geburt und den Tod;
b. jede Änderung von Name, Zivilstand oder Bürgerrecht;
c. die Bereinigung von Personenstandsdaten.
Zu anderen Spezialfällen kann ich gerne Stellung nehmen, müsste dazu aber die Gemeindenamen kennen. Und wie gesagt: neue Bestimmungen und neue Gemeindenamen brauchen immer eine gewisse Zeit, bis sich alle auskennen ...
Peter
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Stephleuen
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Guten Abend Peter D.
Besten Dank für die sehr kompetenten Auskünfte. Nun ist hier eine rege Diskussion entstanden und das ist ja auch interessant. Emotional hänge ich halt an meinem Heimatort sehr. Ich bin mit dieser Ortschaft sehr verbunden, Mein Vater wuchs noch dort auf und verbrachte mit meiner Mutter dort die ersten Ehejahren. Da meine Grosseltern noch dort wohnten waren wir als Kinder viel dort. Durch meine Genealogie lernte ich nun halt die Landschaft kennen und die Menschen. So bin ich heute doch mit einigen sehr befreundet.
Also mein Bürgerort ist Leimiswil. Leimiswil fussionierte mit Kleindietwil, wo meine Mutter aufgewachsen ist, mein Grossvater und meine Grossmutter geboren wurde und meine beiden Urgrosseltern mütterlicherseits lebten, zusammen mit Madiswil. Historisch war Leimiswil im niederen Gerichtsbezirk Madiswil. Also ist nun durch die Fussion Leimiswil sozusagen nach Hause gekehrt. Das ist das was mich daran freut das zwei Gemeinden die die gleiche historische Vergangenheit haben wieder zueinander gefunden haben.
Nur hat mir bei meinenen Erkundigungen die Gemeindeschreiberin von Leimiswil gesagt dass nur die EInwohnergemeinde von der Fussion betroffen währe und der Heimatort weiter geführt würde. Das heisst auf dem zuständigen Zivilstandesamt Langenthal werden die Bürgerregister weiter geführt - in welcher Form dies nun heute auch immer geschieht - elektronisch vermutlich. Ausgedeutscht sagte sie mir das in meine Papieren weiterhin Leimiswil als Heimatort eingetragen sei.
Als nun mein Vater verstarb stand im Totenschein zuerst Madiswil. Als ich nun intervenierte stand in der Erbenverfügung des Regierungsstatthalters Leimiswil als Heimatort.
Als mein Bruder für sich und seine Familie neue Pässe brauchte war das Chaos perfekt. In den Unterlagen stand zuerst die Kirchgemeinde Rohrbach als Bürgerort und auf seine Reklamation dann Madiswil und als er mir dies erzählte und schliesslich nocheinmal reklamiert wurde Leimiswil eingetragen.
Wenn die Jugendlichen in der Gemeinde Köniz 18 Jahre alt werden müssen sie eine Niederlassungsbewilligung haben. Dazu ist ein Heimatschein nötig. In Köniz können wir entscheiden ob die Gemeinde den Heimatschein selber bestellt oder ob wir das selbst machen wollen. Mein Sohn übertrug dies der Einwohnergemeinde Köniz. Diese bestellte den Heimatschein beim zuständigen Zivilstandesamt in Langenthal und dabei war wiederum Leimiswil als Heimatort eingetragen.
Ich habe für so kleine Gemeinden wie Leimiswil mit knappen 430 Einwohnern oder wie Guggisberg oder Rüschegg unsw. grosses Verstzändnis dass sie sich mit anderen Gemeinden zusammenlegen. Das sind finanzielle Aspekte die nicht unbedingt unbedeutend sind. Doch stelle ich fest dass das ganze eine ausgeprochen komplizierte Angelegenheit ist in Bezug auf das Heimatrecht.
Beste GRüsse
Stephan Leuenberger
Besten Dank für die sehr kompetenten Auskünfte. Nun ist hier eine rege Diskussion entstanden und das ist ja auch interessant. Emotional hänge ich halt an meinem Heimatort sehr. Ich bin mit dieser Ortschaft sehr verbunden, Mein Vater wuchs noch dort auf und verbrachte mit meiner Mutter dort die ersten Ehejahren. Da meine Grosseltern noch dort wohnten waren wir als Kinder viel dort. Durch meine Genealogie lernte ich nun halt die Landschaft kennen und die Menschen. So bin ich heute doch mit einigen sehr befreundet.
Also mein Bürgerort ist Leimiswil. Leimiswil fussionierte mit Kleindietwil, wo meine Mutter aufgewachsen ist, mein Grossvater und meine Grossmutter geboren wurde und meine beiden Urgrosseltern mütterlicherseits lebten, zusammen mit Madiswil. Historisch war Leimiswil im niederen Gerichtsbezirk Madiswil. Also ist nun durch die Fussion Leimiswil sozusagen nach Hause gekehrt. Das ist das was mich daran freut das zwei Gemeinden die die gleiche historische Vergangenheit haben wieder zueinander gefunden haben.
Nur hat mir bei meinenen Erkundigungen die Gemeindeschreiberin von Leimiswil gesagt dass nur die EInwohnergemeinde von der Fussion betroffen währe und der Heimatort weiter geführt würde. Das heisst auf dem zuständigen Zivilstandesamt Langenthal werden die Bürgerregister weiter geführt - in welcher Form dies nun heute auch immer geschieht - elektronisch vermutlich. Ausgedeutscht sagte sie mir das in meine Papieren weiterhin Leimiswil als Heimatort eingetragen sei.
Als nun mein Vater verstarb stand im Totenschein zuerst Madiswil. Als ich nun intervenierte stand in der Erbenverfügung des Regierungsstatthalters Leimiswil als Heimatort.
Als mein Bruder für sich und seine Familie neue Pässe brauchte war das Chaos perfekt. In den Unterlagen stand zuerst die Kirchgemeinde Rohrbach als Bürgerort und auf seine Reklamation dann Madiswil und als er mir dies erzählte und schliesslich nocheinmal reklamiert wurde Leimiswil eingetragen.
Wenn die Jugendlichen in der Gemeinde Köniz 18 Jahre alt werden müssen sie eine Niederlassungsbewilligung haben. Dazu ist ein Heimatschein nötig. In Köniz können wir entscheiden ob die Gemeinde den Heimatschein selber bestellt oder ob wir das selbst machen wollen. Mein Sohn übertrug dies der Einwohnergemeinde Köniz. Diese bestellte den Heimatschein beim zuständigen Zivilstandesamt in Langenthal und dabei war wiederum Leimiswil als Heimatort eingetragen.
Ich habe für so kleine Gemeinden wie Leimiswil mit knappen 430 Einwohnern oder wie Guggisberg oder Rüschegg unsw. grosses Verstzändnis dass sie sich mit anderen Gemeinden zusammenlegen. Das sind finanzielle Aspekte die nicht unbedingt unbedeutend sind. Doch stelle ich fest dass das ganze eine ausgeprochen komplizierte Angelegenheit ist in Bezug auf das Heimatrecht.
Beste GRüsse
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
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John
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Im Kanton Thurgau ist dies im "Gesetz über die Gemeinden" vom 5. Mai 1999, Kapitel IV Paragraph 47ff geregelt:
§ 47
1 In jeder Politischen Gemeinde besteht höchstens eine Bürgergemeinde.
Diese trägt den Namen der Politischen Gemeinde.
2 Der Bürgergemeinde gehören die in der Politischen Gemeinde wohnhaften
Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen an, die das Anteilsrecht
am Bürgergut besitzen.
§ 48
1 Bestehen in einer Politischen Gemeinde mehrere Bürgergemeinden,
haben sich diese zusammenzuschliessen.
2 Der Zusammenschluss erfolgt innert zwölf Jahren:
1. seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn zu diesem Zeitpunkt
bereits mehrere Bürgergemeinden bestehen;
2. seit einer späteren Änderung im Bestand oder Gebiet der politischen
Gemeinden.
3 Kommt innert Frist kein Zusammenschluss zustande, trifft der Regierungsrat
die notwendigen Anordnungen.
Anmerkung: Ab diesem Jahr gibt es im Kt. Thurgau nur noch 60 Bürgergemeinden!
Dazu hat mein früherer Sekundarschullehrer 2007 ein Referat gehalten das unter http://www.flechtenpfad.ch/pdf/Entwickl ... einden.pdf
zu lesen ist!
Gruss John
§ 47
1 In jeder Politischen Gemeinde besteht höchstens eine Bürgergemeinde.
Diese trägt den Namen der Politischen Gemeinde.
2 Der Bürgergemeinde gehören die in der Politischen Gemeinde wohnhaften
Gemeindebürger und Gemeindebürgerinnen an, die das Anteilsrecht
am Bürgergut besitzen.
§ 48
1 Bestehen in einer Politischen Gemeinde mehrere Bürgergemeinden,
haben sich diese zusammenzuschliessen.
2 Der Zusammenschluss erfolgt innert zwölf Jahren:
1. seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, wenn zu diesem Zeitpunkt
bereits mehrere Bürgergemeinden bestehen;
2. seit einer späteren Änderung im Bestand oder Gebiet der politischen
Gemeinden.
3 Kommt innert Frist kein Zusammenschluss zustande, trifft der Regierungsrat
die notwendigen Anordnungen.
Anmerkung: Ab diesem Jahr gibt es im Kt. Thurgau nur noch 60 Bürgergemeinden!
Dazu hat mein früherer Sekundarschullehrer 2007 ein Referat gehalten das unter http://www.flechtenpfad.ch/pdf/Entwickl ... einden.pdf
zu lesen ist!
Gruss John
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Peter.D
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Re: Gemeindefusionen - Heimatort
Die interessanten Beispiele von John und Stephan zeigen die unterschiedliche Situation in der Schweiz anschaulich! Die Mehrheit der Kantone entspricht heute dem Thurgauer Modell, d.h. die Heimatgemeinde (der Heimatort) heisst gleich wie die politische Gemeinde.
Das ist aber z.B. in Bern und St. Gallen nicht so: in diesen Kantonen gibt es politische Gemeinden mit mehreren Heimatgemeinden. Das klassische Beispiel im Kanton Bern ist die Gemeinde Biel mit den vier Heimatgemeinden Biel, Bözingen, Madretsch und Mett.
Solche Konstellationen entstanden oft aufgrund einer Fusion. Im Infostar ist neu auch der Fall SW-mässig abgedeckt, dass bei einer Fusion bisherige Heimatgemeinden bestehen bleiben (s. Anhang, Fall 3).
Interessant ist nun, dass Leimiswil, das per 1.1.11 mit Kleindietwil und Madiswil zur neuen Gemeinde Madiswil fusionierte, nicht auf der Liste des EJPD der 'Heimatgemeinden der Schweiz, welche keine politischen Gemeinden mehr sind' aufgeführt ist. Wenn das nicht einfach ein Fehler ist, so gibt es in den modernen Systemen nur noch den Heimatort Madiswil. Die alten Familienregister auf Papier werden allerdings nicht nachträglich angepasst, da bleibt also Leimiswil stehen; auch Auszüge aus den alten Registern enthalten dann immer noch Leimiswil. Im Rahmen der sogenannten Rückerfassung von lebenden Personen aus den Familiennamen müssen jedoch die Heimatorte aktualisiert werden. Und Ausweise und Auszüge für lebende Personen können eigentlich nur noch aus dem Infostar erstellt werden.
Ist schon alles ein wenig kompliziert ...
Peter
Das ist aber z.B. in Bern und St. Gallen nicht so: in diesen Kantonen gibt es politische Gemeinden mit mehreren Heimatgemeinden. Das klassische Beispiel im Kanton Bern ist die Gemeinde Biel mit den vier Heimatgemeinden Biel, Bözingen, Madretsch und Mett.
Solche Konstellationen entstanden oft aufgrund einer Fusion. Im Infostar ist neu auch der Fall SW-mässig abgedeckt, dass bei einer Fusion bisherige Heimatgemeinden bestehen bleiben (s. Anhang, Fall 3).
Interessant ist nun, dass Leimiswil, das per 1.1.11 mit Kleindietwil und Madiswil zur neuen Gemeinde Madiswil fusionierte, nicht auf der Liste des EJPD der 'Heimatgemeinden der Schweiz, welche keine politischen Gemeinden mehr sind' aufgeführt ist. Wenn das nicht einfach ein Fehler ist, so gibt es in den modernen Systemen nur noch den Heimatort Madiswil. Die alten Familienregister auf Papier werden allerdings nicht nachträglich angepasst, da bleibt also Leimiswil stehen; auch Auszüge aus den alten Registern enthalten dann immer noch Leimiswil. Im Rahmen der sogenannten Rückerfassung von lebenden Personen aus den Familiennamen müssen jedoch die Heimatorte aktualisiert werden. Und Ausweise und Auszüge für lebende Personen können eigentlich nur noch aus dem Infostar erstellt werden.
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Peter
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