Kirchenrodel - Verständnisfragen
Für nicht kantonsspezifische Fragen. Vos messages ne concernant pas spédifiquement un canton. For your non canton specific questions.
Moderator: Wolf
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Nico
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Kirchenrodel - Verständnisfragen
Hallo,
ich arbeite zur Zeit mit dem Rodeln einer Kirchgemeinde und stelle mir folgende Fragen:
1. Das Datum in den Taufrodeln müßte doch logischerweise das Datum der Taufe sein. Doch wie finde ich das tatsächliche Geburtsdatum heraus?
2. Lebte ein Bürgerpaar einer Gemeinde X zeitweise in der Gemeinde Y und kam dort eines seiner Kinder zur Welt, wurde dieses Kind in der Geburtsgemeinde getauft. Wurde diese Geburt dann auch in die Rodel der Heimatgemeinde übernommen?
3. Bei der Taufe von unehelichen Kinder bekam das Kind den Familiennamen der Mutter, obwohl bei einigen Einträgen von unehelich Geborenen auch der Name des Vaters genannt ist. Wie war ab dem 16. Jahrhundert die rechtliche Regelung des Namensrechts ?
4. In den Heiratsrodeln gibt es eine Rubrik "Auswärtige Heiraten". Was ist darunter zu verstehen? Handelt es sich dabei um Bürger der Heimatgemeinde, die in einem anderen Ort heirateten? Kann davon ausgegangen werden, dass alle Auswärts-Ehen erfasst wurden? Wurden diese in der chronologisch richtigen Reihenfolge erfasst oder kann es dabei größere "Verspätungen" gegeben haben?
5. Ich komme immer mehr zum Schluß, dass die Billeter-Blätter nicht 100% verlässlich sind, wenn ich die darin fest gehaltenen Angaben mit den Original-Rodeln vergleiche. Zudem stelle ich fest, dass in diesen Blättern sehr oft ca-Angaben gemacht werden, die an den Haaren herbeigezogen sind, oder Personen Taufdaten zugeschrieben werden, für die es absolut keine Anhaltspunkte gibt - also auf Vermutungen beruhen.
Wie ist Eure Erfahrung mit der Arbeit an diesen Billeter-Blättern?
ich arbeite zur Zeit mit dem Rodeln einer Kirchgemeinde und stelle mir folgende Fragen:
1. Das Datum in den Taufrodeln müßte doch logischerweise das Datum der Taufe sein. Doch wie finde ich das tatsächliche Geburtsdatum heraus?
2. Lebte ein Bürgerpaar einer Gemeinde X zeitweise in der Gemeinde Y und kam dort eines seiner Kinder zur Welt, wurde dieses Kind in der Geburtsgemeinde getauft. Wurde diese Geburt dann auch in die Rodel der Heimatgemeinde übernommen?
3. Bei der Taufe von unehelichen Kinder bekam das Kind den Familiennamen der Mutter, obwohl bei einigen Einträgen von unehelich Geborenen auch der Name des Vaters genannt ist. Wie war ab dem 16. Jahrhundert die rechtliche Regelung des Namensrechts ?
4. In den Heiratsrodeln gibt es eine Rubrik "Auswärtige Heiraten". Was ist darunter zu verstehen? Handelt es sich dabei um Bürger der Heimatgemeinde, die in einem anderen Ort heirateten? Kann davon ausgegangen werden, dass alle Auswärts-Ehen erfasst wurden? Wurden diese in der chronologisch richtigen Reihenfolge erfasst oder kann es dabei größere "Verspätungen" gegeben haben?
5. Ich komme immer mehr zum Schluß, dass die Billeter-Blätter nicht 100% verlässlich sind, wenn ich die darin fest gehaltenen Angaben mit den Original-Rodeln vergleiche. Zudem stelle ich fest, dass in diesen Blättern sehr oft ca-Angaben gemacht werden, die an den Haaren herbeigezogen sind, oder Personen Taufdaten zugeschrieben werden, für die es absolut keine Anhaltspunkte gibt - also auf Vermutungen beruhen.
Wie ist Eure Erfahrung mit der Arbeit an diesen Billeter-Blättern?
Nico
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Kraehe
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Kirchenrodel - Verständnisfragen
Hallo Nico,
Unterstehend einige eigene Erfahrungen im Kanton Bern:
Ad 1. Manchmal muss man sich vor 1800 einfach zufriedenstellen mit dem Taufdatum.
Ad 2. Es gibt, z.B. in der Stadt Bern, auch Roedel fuer auswaertige Taufen. Unser Niederlaendischer Stammvater, Johannes Krayenbuehl(er) wurde geboren bezl. getauft im Muenster von Bern. Weil sein Vater heimatberechtigt war in der Kirchgemeinde Grosshoechstetten findet man dort auch eine Kontra-Einschreibung des (auswaertigen)Taufes. Bitte, sehe die Anlagen).
Ad 3. Es ist mir unbekannt, ob es eine rechtliche Regelung gab. Es kommt mir vor dass bei einer Anerkennung des biologischen, mit einer anderen Frau verheirateten, Vaters, das Kind doch der Name des Vaters bekam. Ich kenne solche Beispiele.
Ad 4. Ihre erste Behauptung ist richtig und vice-versa. Ich kenne nur einige Beispiele und dabei handelte es sich um separate Roedeln.
Ad 5. Billeter: manchmal nuetzlich zur Unterstuetzung. Bitte, alles ueberpruefen. Riesenarbeiten implizieren oft das Risiko von Riesenfehler. Und er war ab und zu ein Wenig, sagen wir, zu eilig.
Herzliche Gruesse, Bernard Krijbolder
- Editiert von Kraehe am 09.03.2007, 22:40 -
Unterstehend einige eigene Erfahrungen im Kanton Bern:
Ad 1. Manchmal muss man sich vor 1800 einfach zufriedenstellen mit dem Taufdatum.
Ad 2. Es gibt, z.B. in der Stadt Bern, auch Roedel fuer auswaertige Taufen. Unser Niederlaendischer Stammvater, Johannes Krayenbuehl(er) wurde geboren bezl. getauft im Muenster von Bern. Weil sein Vater heimatberechtigt war in der Kirchgemeinde Grosshoechstetten findet man dort auch eine Kontra-Einschreibung des (auswaertigen)Taufes. Bitte, sehe die Anlagen).
Ad 3. Es ist mir unbekannt, ob es eine rechtliche Regelung gab. Es kommt mir vor dass bei einer Anerkennung des biologischen, mit einer anderen Frau verheirateten, Vaters, das Kind doch der Name des Vaters bekam. Ich kenne solche Beispiele.
Ad 4. Ihre erste Behauptung ist richtig und vice-versa. Ich kenne nur einige Beispiele und dabei handelte es sich um separate Roedeln.
Ad 5. Billeter: manchmal nuetzlich zur Unterstuetzung. Bitte, alles ueberpruefen. Riesenarbeiten implizieren oft das Risiko von Riesenfehler. Und er war ab und zu ein Wenig, sagen wir, zu eilig.
Herzliche Gruesse, Bernard Krijbolder
- Editiert von Kraehe am 09.03.2007, 22:40 -
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Wolf
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Billeter
Hallo Nico,
zu Deinen Fragen 1 bis 4 melden sich hoffentlich noch "Schweizer" mit mehr relevanter Erfahrung, als ich sie habe, zu Wort.
Zu Deiner Anmerkung 5 weise ich auf den Beitrag
Julius Billeter: a critical appraisal of his research
hin: die Billeter-Listen sind sicher eine sehr grosse Hilfe beim Einstieg - die abgeschriebenen Daten sind wohl weitgehend recht zuverlässig - aber bei den Filiationen handelt es sich insbesondere vor 1700 wohl des öfteren um Wunschdenken: zusätzliche Quellen (ausser den Kirchenbüchern, die vielleicht Nachweise enthalten könnten) scheint er kaum in Anspruch genommen zu haben. Eine Kontrolle in den Original-Quellen ist deswegen auf jeden Fall dringend anzuraten - was tw. dadurch erschwert wird, dass Quellenangaben in Billeters Notizen weitestgehend fehlen.
zu Deinen Fragen 1 bis 4 melden sich hoffentlich noch "Schweizer" mit mehr relevanter Erfahrung, als ich sie habe, zu Wort.
Zu Deiner Anmerkung 5 weise ich auf den Beitrag
Julius Billeter: a critical appraisal of his research
hin: die Billeter-Listen sind sicher eine sehr grosse Hilfe beim Einstieg - die abgeschriebenen Daten sind wohl weitgehend recht zuverlässig - aber bei den Filiationen handelt es sich insbesondere vor 1700 wohl des öfteren um Wunschdenken: zusätzliche Quellen (ausser den Kirchenbüchern, die vielleicht Nachweise enthalten könnten) scheint er kaum in Anspruch genommen zu haben. Eine Kontrolle in den Original-Quellen ist deswegen auf jeden Fall dringend anzuraten - was tw. dadurch erschwert wird, dass Quellenangaben in Billeters Notizen weitestgehend fehlen.
Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
Eingesetzte Software: Ahnenforscher
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eritro
- Beiträge: 275
- Registriert: Mi 13. Jul 2005, 05:48
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Kirchenrodel - Verständnisfragen
Hallo Nico,
zu Deinen Fragen kann ich einiges hinzufügen (aus Pfarrbüchern Kt. Bern):
zu 1: Wenn das Geburtsdatum nicht explizit erwähnt wird, ist es kaum mehr ausfindig zu machen.
zu 2: Ja, die Taufe wurde in der Heimatgemeinde ebenfalls eingetragen (manchmal gibt es sogar Taufbücher für "Ausbürger" bzw. Weggezogene).
zu 3: Meist werden die unehelichen Kinder bei ihren Heiraten als spurii bzw. spuriae mit dem Familiennamen der Mutter in die Ehebücher eingetragen (spätes 18. Jh.). Auffällig ist hingegen, dass viele illegitime Kinder im frühen Kindesalter starben. - PS. Ich weiss um die hohe Kindersterblichkeit in dieser Zeit.
zu 4: "Auswärtige Heiraten" sind Heiraten von weggezogenen Bürgern. Ich habe den Eindruck, dass nicht alle auswärtigen Ehen verzeichnet wurden. Solche Ehen konnten natürlich nicht in der chronologischen richtigen Reihenfolge eingetragen werden. Oft trugen die Pfarrer auswärtige Heiraten (auch Taufen) am Schluss eines Jahres in die Pfarrbücher ein. Manchmal hielten sie auch Platz frei für später eintreffende Meldungen.
zu 5: Das stimmt natürlich, die Billeter-Blätter sind nicht immer verlässlich. In meinem Fall sind die Auszüge meist korrekt übernommen worden. Circa-Angaben sind natürlich immer Interpretationen von Pfarrbucheinträgen.
Nicht nachvollziehbar sind Billeters Familienrekonstruktionen über mehrere Generationen, weil die Einträge in den Tauf- und Ehebüchern im 17./18. Jh. sehr karg sind und die Totenbücher fehlen, die manchmal erst nach 1750 eingeführt wurden. Zweigenerationen-Familien, also Eltern und ihre Kinder, fügte Billeter korrekt zusammen. Beziehungen zwischen den Taufen und den Heiraten dieser Kinder gibt es aber keine, trotzdem bildete Billeter bei vier, fünf gleichzeitig lebenden Trägern mit gehäuft auftretenden Vornamen wie Hans, Ulrich, Urs etc. Familienverbindungen über mehrere Generationen.
Gruss
zu Deinen Fragen kann ich einiges hinzufügen (aus Pfarrbüchern Kt. Bern):
zu 1: Wenn das Geburtsdatum nicht explizit erwähnt wird, ist es kaum mehr ausfindig zu machen.
zu 2: Ja, die Taufe wurde in der Heimatgemeinde ebenfalls eingetragen (manchmal gibt es sogar Taufbücher für "Ausbürger" bzw. Weggezogene).
zu 3: Meist werden die unehelichen Kinder bei ihren Heiraten als spurii bzw. spuriae mit dem Familiennamen der Mutter in die Ehebücher eingetragen (spätes 18. Jh.). Auffällig ist hingegen, dass viele illegitime Kinder im frühen Kindesalter starben. - PS. Ich weiss um die hohe Kindersterblichkeit in dieser Zeit.
zu 4: "Auswärtige Heiraten" sind Heiraten von weggezogenen Bürgern. Ich habe den Eindruck, dass nicht alle auswärtigen Ehen verzeichnet wurden. Solche Ehen konnten natürlich nicht in der chronologischen richtigen Reihenfolge eingetragen werden. Oft trugen die Pfarrer auswärtige Heiraten (auch Taufen) am Schluss eines Jahres in die Pfarrbücher ein. Manchmal hielten sie auch Platz frei für später eintreffende Meldungen.
zu 5: Das stimmt natürlich, die Billeter-Blätter sind nicht immer verlässlich. In meinem Fall sind die Auszüge meist korrekt übernommen worden. Circa-Angaben sind natürlich immer Interpretationen von Pfarrbucheinträgen.
Nicht nachvollziehbar sind Billeters Familienrekonstruktionen über mehrere Generationen, weil die Einträge in den Tauf- und Ehebüchern im 17./18. Jh. sehr karg sind und die Totenbücher fehlen, die manchmal erst nach 1750 eingeführt wurden. Zweigenerationen-Familien, also Eltern und ihre Kinder, fügte Billeter korrekt zusammen. Beziehungen zwischen den Taufen und den Heiraten dieser Kinder gibt es aber keine, trotzdem bildete Billeter bei vier, fünf gleichzeitig lebenden Trägern mit gehäuft auftretenden Vornamen wie Hans, Ulrich, Urs etc. Familienverbindungen über mehrere Generationen.
Gruss
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Brian
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Kirchenrodel - Verständnisfragen
zu 1.
Im Allgemeinen wurde aber (spätestens?) einen Tag nach der Geburt getauft.
Oder hat jemand von euch schon grosse Abstände festgestellt, wenn beide Daten vermerkt sind? Da wäre ich (schon aus theologischen Gründen) neugierig.
Im Allgemeinen wurde aber (spätestens?) einen Tag nach der Geburt getauft.
Oder hat jemand von euch schon grosse Abstände festgestellt, wenn beide Daten vermerkt sind? Da wäre ich (schon aus theologischen Gründen) neugierig.
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Eddie
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Kirchenrodel - Verständnisfragen
Brian,
ich nehme an, dass sich die Frage zu den Abständen Geburt/Taufe auf den Zeitraum vor 1800 bezieht.
In der zweiten Hälfte des 19. Jh habe ich grosse Abstände (zirka 3 Wochen) festgestellt.
Eddie
ich nehme an, dass sich die Frage zu den Abständen Geburt/Taufe auf den Zeitraum vor 1800 bezieht.
In der zweiten Hälfte des 19. Jh habe ich grosse Abstände (zirka 3 Wochen) festgestellt.
Eddie
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Thomas
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Nico
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Kirchenrodel - Verständnisfragen
Hallo,
erstmal herzlichen Dank für die bisher eingegangenen Antworten.
Hier die präzisierenden Antworten zu Uelis Fragen:
ad 1. Es handelt sich um katholische Kirchenrodel;
ad 2. Die Fragen beziehen sich auf das 17. und 18. Jahrhundert;
ad 3. Es handelt sich um die Kirchenrodel von Trub (Kanton Bern).
erstmal herzlichen Dank für die bisher eingegangenen Antworten.
Hier die präzisierenden Antworten zu Uelis Fragen:
ad 1. Es handelt sich um katholische Kirchenrodel;
ad 2. Die Fragen beziehen sich auf das 17. und 18. Jahrhundert;
ad 3. Es handelt sich um die Kirchenrodel von Trub (Kanton Bern).
Nico
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Kraehe
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Kirchenrodel - Verständnisfragen
Hallo Nico, katholische ?? Kirchenrodel in Trub???
Gruesse, Bernard Krijbolder
Gruesse, Bernard Krijbolder
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Stammboumpeter
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Kirchenrodel - Verständnisfragen
Hallo Nico,
Ich habe, fast wie für mich üblich, noch zwei Änderungen angebracht. Es wäre daher gut, wenn du die erste Mail durch diese ersetzen würdest:
1. Tauf-/Gebrtsdatum
Wenn im Taufrodel nichts anderes steht, handelt es sich in der Regel um das Taufdatum. Gemäss den Chorgerichtssatzungen musste ein Kind spätestens 14 Tage nach der Geburt getauft sein. Meistens geschah die Taufe innert sehr wenigen Tagen nach der Geburt. Um 1770 wurden zum Beispiel die Kinder am Brienzersee getauft bevor die Mutter ihre erste Malzeit genossen hatte.
2. Taufe des Kindes nicht in der Kirche seines Heimatorts
Grundsätzlich hätte der Pfarrer die Taufangaben dem Pfarrer der Kirchgemeinde des Kindes mitteilen sollen. Man kann sich aber nicht darauf verlassen. Zum Beispiel sind die 5 Kinder des Hans Fahrni-Schluchter vom Eriz namens Christen *1748, Anna Maria * 1751, Madlen * 1752, Hans * 1758 und Peter * 1774 nur in den Kirchenbüchern von Reichenbach im Kandertal eingetragen und fehlen in den Taufbüchern von Schwarzenegg. - Manchmal sind die Kinder auch in der Wohnsitz-Kirchgem. sowie in der Heimatort-Kirchgem. eingetragen worden. Vermutlich gibt es auch solche, die nirgens eingetragen wurden; zum Beispiel die damals etwas weniger wichtigen Mädchen.
3. Uneheliche Täuflinge
Wo der Vater bekannt war und das Ehepaar nicht heiratete, erhielt die Mutter einen Ammenlohn und der Vater nach der Säuglingszeit das Kind, das auch seinen Namen erhielt. Wo der Vater unbekannt blieb, erhielt es den Namen der Mutter
4. Auswärtige Taufen und Hochzeiten
Mindestens im Bereich des alten Staates Berns war der Heimatort des Vaters die Zentralstelle zur Erfassung der Kirchenhandlungen, insbesondere der Taufen und der Ehen. Lebte der Vater nicht an seinem angestammten Heimat- oder Burgerort, lebte er eben auswärts, als sogenannter Hintersasse. Das heisst, er hatte weniger Rechte als etwa die Burger bzw. jene, welche dort ihren Heimatort hatten. Viele Pfarrer führten daher einen Taufrodel für die Eingeborenen bzw. die Burger und einen für die Hintersassen, bzw. die Auswärtigen. Für die Eheschliessungen gilt analog dasselbe.
Man kann grundsätzlich nur davon ausgehen, dass der Inhalt der Bücher der jeweiligen Qualität des Pfarrers entsprachen. Ehepaare, welche vom Oberchorgericht in Bern zum Heiraten verurteilt wurden, schlossen die Ehe oft in einer Kirche die an ihrem Heimweg lag und sind in der Kirche ihres Burgerortes nicht immer feststellbar. Hans Wälti und Elsbeth Wüthrich, meine Vorfahren, wurden 1776 vom Oberchorgericht zum Heiraten verurteilt. Ihre Ehe kann ich nirgens finden. Taufen wurde manchmal erst viele Jahre nach der Geburt oder knapp vor der Hochzeit der Testperson eingetragen. Vielleicht, weil sich der Hochzeiter oder die Hochzeiterin vor dem Hochzeit als Getauft auszuweisen hatte.
5. Billeter
Billeter war ein überaus fleissiger und auch exakter Abschreiber der Taufbücher. In Rüderswil gibt es über Tausend Taufeinträge namens Wälti. Ich konnte ihm nur einen einzigen Abschreibefehler nachweisen: er fügte einen Taufling namens Walz den Wälti Täuflingen zu. Zusätzlich hat es einige Taufen namens Wälti die ich nicht zuweisen konnte. Zu seinen Gunsten möchte ich glauben, dass er diese in einer anderen Kirchgemeinde fand und ohne Herkunfts- oder Quellenangabe einfügte.
Was aber die Verknüpfung der Generationen betrifft, entpringen wohl vielleicht einen drittel aller Filiationen seiner Fantasie und dem Gedanken, dass ein Bräutigam bei der Hochzeit 25 Jahre alt war. Dass ein 60 jähriger eine 40 jährige heiraten und mit ihr noch zwei Kinder haben konnte, kam ihm wohl nie in den Sinn. Und vom Mindestalter von 16 bzw. 14 Jahren bei Knaben bzw. Mädchen hat er wohl nie etwas gehört. So soll mein Vorfahre Hans Wälti-Wüthrich am 25. April 1738 geboren worden sein; er wäre damit bei der Hochzeit 25 Jahre alt gewesen. Gemäss der umfangreichen Dokumentation der Chorgerichtsmanuale von Trub, Rüderswil und Bern kann ich eindeutig nachweisen, dass er am 06.02.1757 getauft wurde, dass seine Braut Elsbeth Wüthrich 5 jahre älter war els er, und dass er bei der Hochzeit erst 17 Jahre alt war.
Ich habe, fast wie für mich üblich, noch zwei Änderungen angebracht. Es wäre daher gut, wenn du die erste Mail durch diese ersetzen würdest:
1. Tauf-/Gebrtsdatum
Wenn im Taufrodel nichts anderes steht, handelt es sich in der Regel um das Taufdatum. Gemäss den Chorgerichtssatzungen musste ein Kind spätestens 14 Tage nach der Geburt getauft sein. Meistens geschah die Taufe innert sehr wenigen Tagen nach der Geburt. Um 1770 wurden zum Beispiel die Kinder am Brienzersee getauft bevor die Mutter ihre erste Malzeit genossen hatte.
2. Taufe des Kindes nicht in der Kirche seines Heimatorts
Grundsätzlich hätte der Pfarrer die Taufangaben dem Pfarrer der Kirchgemeinde des Kindes mitteilen sollen. Man kann sich aber nicht darauf verlassen. Zum Beispiel sind die 5 Kinder des Hans Fahrni-Schluchter vom Eriz namens Christen *1748, Anna Maria * 1751, Madlen * 1752, Hans * 1758 und Peter * 1774 nur in den Kirchenbüchern von Reichenbach im Kandertal eingetragen und fehlen in den Taufbüchern von Schwarzenegg. - Manchmal sind die Kinder auch in der Wohnsitz-Kirchgem. sowie in der Heimatort-Kirchgem. eingetragen worden. Vermutlich gibt es auch solche, die nirgens eingetragen wurden; zum Beispiel die damals etwas weniger wichtigen Mädchen.
3. Uneheliche Täuflinge
Wo der Vater bekannt war und das Ehepaar nicht heiratete, erhielt die Mutter einen Ammenlohn und der Vater nach der Säuglingszeit das Kind, das auch seinen Namen erhielt. Wo der Vater unbekannt blieb, erhielt es den Namen der Mutter
4. Auswärtige Taufen und Hochzeiten
Mindestens im Bereich des alten Staates Berns war der Heimatort des Vaters die Zentralstelle zur Erfassung der Kirchenhandlungen, insbesondere der Taufen und der Ehen. Lebte der Vater nicht an seinem angestammten Heimat- oder Burgerort, lebte er eben auswärts, als sogenannter Hintersasse. Das heisst, er hatte weniger Rechte als etwa die Burger bzw. jene, welche dort ihren Heimatort hatten. Viele Pfarrer führten daher einen Taufrodel für die Eingeborenen bzw. die Burger und einen für die Hintersassen, bzw. die Auswärtigen. Für die Eheschliessungen gilt analog dasselbe.
Man kann grundsätzlich nur davon ausgehen, dass der Inhalt der Bücher der jeweiligen Qualität des Pfarrers entsprachen. Ehepaare, welche vom Oberchorgericht in Bern zum Heiraten verurteilt wurden, schlossen die Ehe oft in einer Kirche die an ihrem Heimweg lag und sind in der Kirche ihres Burgerortes nicht immer feststellbar. Hans Wälti und Elsbeth Wüthrich, meine Vorfahren, wurden 1776 vom Oberchorgericht zum Heiraten verurteilt. Ihre Ehe kann ich nirgens finden. Taufen wurde manchmal erst viele Jahre nach der Geburt oder knapp vor der Hochzeit der Testperson eingetragen. Vielleicht, weil sich der Hochzeiter oder die Hochzeiterin vor dem Hochzeit als Getauft auszuweisen hatte.
5. Billeter
Billeter war ein überaus fleissiger und auch exakter Abschreiber der Taufbücher. In Rüderswil gibt es über Tausend Taufeinträge namens Wälti. Ich konnte ihm nur einen einzigen Abschreibefehler nachweisen: er fügte einen Taufling namens Walz den Wälti Täuflingen zu. Zusätzlich hat es einige Taufen namens Wälti die ich nicht zuweisen konnte. Zu seinen Gunsten möchte ich glauben, dass er diese in einer anderen Kirchgemeinde fand und ohne Herkunfts- oder Quellenangabe einfügte.
Was aber die Verknüpfung der Generationen betrifft, entpringen wohl vielleicht einen drittel aller Filiationen seiner Fantasie und dem Gedanken, dass ein Bräutigam bei der Hochzeit 25 Jahre alt war. Dass ein 60 jähriger eine 40 jährige heiraten und mit ihr noch zwei Kinder haben konnte, kam ihm wohl nie in den Sinn. Und vom Mindestalter von 16 bzw. 14 Jahren bei Knaben bzw. Mädchen hat er wohl nie etwas gehört. So soll mein Vorfahre Hans Wälti-Wüthrich am 25. April 1738 geboren worden sein; er wäre damit bei der Hochzeit 25 Jahre alt gewesen. Gemäss der umfangreichen Dokumentation der Chorgerichtsmanuale von Trub, Rüderswil und Bern kann ich eindeutig nachweisen, dass er am 06.02.1757 getauft wurde, dass seine Braut Elsbeth Wüthrich 5 jahre älter war els er, und dass er bei der Hochzeit erst 17 Jahre alt war.
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