Re: Greber von Reichenbach im Kandertal BE
Verfasst: Mi 3. Jan 2024, 21:57
Hallo Detlef,
Du meinst damit die Burgerrodel, welche in den Zivilstandesämtern lagern.
Vor 1875 wurden die Tauf-, Ehe- und Totenrodel durch die jeweiligen Dorfpfarrer der Kirchgemeinden geführt. Diese Aufgabe wurde ab 1876 im Zusammenhang mit der Einführung der obligatorischen zivilen Eheschliessung den weltlichen Behörden, d.h. den damals in der ganzen Schweiz geschaffenen Zivilstandsämtern, übertragen.
https://www.zivilstandswesen.ch/geschichte
Die Kirchenrodel sind heute frei zugänglich, in mehreren Kantonen sind sie gar online abrufbar, so auch im Kanton Bern.
Die Burgerrodel, Familienregister, etc. hingegen lagern bei den 1875 geschaffenen Zivilstandesämtern und sind nicht online einsehbar. Um dort Zugang zu erhalten, muss man den Nachweis erbringen, der einen dazu berechtigt, muss zudem ein Gesuch an den Kanton stellen und eine Gebühr zahlen für die Ausstellung einer entsprechenden Verfügung. Anschliessend bekommt man während einem Jahr Zugang, aber nur zu jenen Daten, die nicht unter den Datenschutz fallen (jüngeren Datums), zudem darf weder kopiert noch fotografiert werden, sondern nur abgeschrieben. Die Daten reichen zwar teilweise auch vor die Zeit vor 1875 zurück, ich zweifle aber, dass sich die Zeit um 1720 auf diese Weise nachweisen lässt.
Du meinst damit die Burgerrodel, welche in den Zivilstandesämtern lagern.
Vor 1875 wurden die Tauf-, Ehe- und Totenrodel durch die jeweiligen Dorfpfarrer der Kirchgemeinden geführt. Diese Aufgabe wurde ab 1876 im Zusammenhang mit der Einführung der obligatorischen zivilen Eheschliessung den weltlichen Behörden, d.h. den damals in der ganzen Schweiz geschaffenen Zivilstandsämtern, übertragen.
https://www.zivilstandswesen.ch/geschichte
Die Kirchenrodel sind heute frei zugänglich, in mehreren Kantonen sind sie gar online abrufbar, so auch im Kanton Bern.
Die Burgerrodel, Familienregister, etc. hingegen lagern bei den 1875 geschaffenen Zivilstandesämtern und sind nicht online einsehbar. Um dort Zugang zu erhalten, muss man den Nachweis erbringen, der einen dazu berechtigt, muss zudem ein Gesuch an den Kanton stellen und eine Gebühr zahlen für die Ausstellung einer entsprechenden Verfügung. Anschliessend bekommt man während einem Jahr Zugang, aber nur zu jenen Daten, die nicht unter den Datenschutz fallen (jüngeren Datums), zudem darf weder kopiert noch fotografiert werden, sondern nur abgeschrieben. Die Daten reichen zwar teilweise auch vor die Zeit vor 1875 zurück, ich zweifle aber, dass sich die Zeit um 1720 auf diese Weise nachweisen lässt.