Bürgerort
Verfasst: Mo 6. Feb 2006, 12:20
Weibliche Nachkommen wurden in der Schweiz dann nicht eingebürgert, wenn der Vater sich erst einbürgern liess, wenn seine Töchter über 18 Jahre alt waren. Die Töchter nahmen bei Verheiratung dann meistens den Bürgerort des Mannes an.
Bekamen Töchter und Söhne, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch nicht 18 Jahre alt waren, automatisch den Bürgerort des Vaters zugewiesen ?
- Editiert von Wolf am 06.02.2006, 15:10 -
Bekamen Töchter und Söhne, die zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch nicht 18 Jahre alt waren, automatisch den Bürgerort des Vaters zugewiesen ?
- Editiert von Wolf am 06.02.2006, 15:10 -