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Ulli Stuffenegger

Verfasst: Do 3. Jun 2010, 17:41
von Walter
Hier ein weiterer Text aus dem Chorgericht von Grosshöchstetten (ca. 1725).
Obwohl ich den Text grossmehrheitlich zusammen habe ;-) kann ich nicht verstehen, was diese Beiden angestellt haben sollen!
Ich bitte also um Hilfe bei der Transcription und bei der Deutung dieses Textes.

Gruss, Walter

Ulli Stuffenegger

Verfasst: Fr 4. Jun 2010, 06:40
von hhg
Hallo Walter,

Knackpunkt ist wohl die 10. Zeile dieser zum ... ge.lichen Leüthen ...

Im Vergleich mit dem einzogen in der 7. Zeile scheint der erste Buchstabe von zum kein z - als T für Tun sieht es aber leider auch nicht aus.

Das nachste Wort würde ich wegerlichen lesen, aber gibt es das? Un-wegerlich im Sinn von unweigerlich habe ich schon einmal gefunden.

Mit viel Fantasie würde ich die Sache so interpretieren, dass Ulli und seine Frau die Thalmatt-Tochter und Claus Lätthubel zu einer wilden Feier im Bietenschanler Haus animiert haben, vielleicht auch miteinander verkuppeln wollten.

Vielleicht findet sich in vorangegangenen Chorgerichtsprotokollen ein Hinweis über die obfermeldte Thalmatterin?

Ulli Stuffenegger

Verfasst: Fr 4. Jun 2010, 08:25
von le_tisserand
Auch wenn es mit den Buchstaben nicht ganz hinkommen will, könnte es heißen:

zwei ohngerlichen Leuthen im Sinne von unehelich?

Ulli Stuffenegger

Verfasst: Fr 4. Jun 2010, 08:43
von Pili
Hallo zusammen

Ich schliesse mich der Meinung von hhg an: ... zum wegerlichen Leüthen...

"gern" in der 6. Zeile könnte auch "fern" heissen, im Sinn von "letztes Jahr".