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Urfehd / Urfehde / Urphed / Urphede

Verfasst: Mi 1. Mär 2006, 11:31
von Konstantin Huber
Heute möchte ich wieder auf eine genealogisch interessante Neuerscheinung aus dem Stadtarchiv Vaihingen/Enz aufmerksam machen:
Das von Christine Bührlen-Grabinger bearbeitete Heft "Urfehden aus dem Gerichtsbezirk Vaihingen 1416 und 1498 bis 1563" ist kürzlich in zweiter Auflage erschienen.
Der Begriff "Urfehde" meint eigentlich "Nicht-Fehde" und bedeutet einen eidlich bekräftigten Verzicht auf Fehde. In den in Form von Regesten publizierten 388 Urfehde-Urkunden beschwören straffällig gewordene Personen gegenüber der Obrigkeit, sich für erlittene Strafen oder Haft nicht zu rächen bzw. bei Landesverweis nicht zurückzukehren. Die Urfehden stellen damit sehr wichtige Primärquellen zur Kriminalitäts- und Rechtsgeschichte dar. Da in ihnen zahlreiche Personen aus der Vor-Kirchenbuch-Zeit überliefert sind, besitzen die Urfehden zugleich einen besonderen genealogischen Wert. Der Gerichtsbezirk Vaihingen umfasste die württembergischen Ämter Vaihingen, Maulbronn und (Ober-)Derdingen.

Bestellungen bitte direkt an das Stadtarchiv Vaihingen, Spitalstr. 8, 71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 / 98100 (archiv@vaihingen.de).

Dieselbe Autorin hat in den vergangenen Jahren auch die Urfehden im Ermstal und die Urfehden für den Raum Pforzheim publiziert. Zu letzteren siehe:
http://www.enzkreis.de/
bitte durchklicken über:
- Kultur, Bildung, Archiv
- Kreisarchiv
- Veröffentlichungen (unten)
- Schriftenreihe des Kreisarchivs
- Band 7Oder direkt hier.
- Editiert von Wolf am 01.03.2006, 11:53 -

Neuerscheinung: Urfehden Vaihingen

Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 08:49
von Wanderer
Hallo

Gibts die Urfehden, d.h. Urkunden von Urfehden auch andernorts? Liessen sich die Gerichte in früheren Zeiten quasi automatisch bestätigen, dass gegen sie nichts unternommen werde?

Wenn ja, wären generell die frühen Gerichtsakten zu bearbeiten.

Gruss aus Wengen: Wanderer

Wie allgemein war das Instrument Urfehden?

Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 09:50
von Wolf
Die Urfehde war eines der üblichen Instrumente des Mittelaterlichen Rechts, zumindest im deutschsprachigen Raum (einschl. z.B. Schweiz), und analog vmtl. in ganz Mitteleuropa. Siehe z.B.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urfehde
http://www.sellstedt.de/ort/historie/urfehde.htm
Beispiele aus der Schweiz (Luzern)
Beispiele aus der Schweiz (Einsiedeln)

Neuerscheinung: Urfehden Vaihingen

Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 11:20
von Konstantin Huber
Urfehdeurkunden sind weit verbreitet, allerdings in den jeweiligen Archiven in unterschiedlichen Beständen zu finden. Für das Herzogtum Württemberg liegen sie (bzw. die meisten von ihnen) separiert in dem Bestand A 44, der innerhalb nach Ämtern geordnet ist. Für die Markgrafschaft Baden z.B. müssen die Urfehden in den verschiedenen Urkundenbeständen hingegen einzeln gesucht werden, was ungleich mehr Zeit und Mühe erfordert.

Neuerscheinung: Urfehden Vaihingen

Verfasst: Fr 3. Mär 2006, 21:21
von Wanderer
Vielen Dank für die zusätzlichen Informationen bezüglich der Urfehden. Ich mag gar nicht daran denken, wieviel ich vor 30 Jahren versäumt habe ;-(

Na ja, Geschichte habe ich nur im Nebenfach studiert....

Gruss: Wanderer

Re: Urfehde

Verfasst: Sa 27. Feb 2016, 21:10
von Säntis

Re: Urfehde

Verfasst: Mo 15. Aug 2016, 09:23
von Säntis
Grüezi Lesende,

A. Kocher, Regesten zu den solothurnischen Hexenprozessen, in Jahrbuch für solothurnische Geschichte, Bd. 16, 1943.
Im besseren Fall wurden die Beschuldigten nicht mit den Tod bestraft, sondern mussten Urfehde schwören.
Die entsprechenden Formulierungen lauteten:
• Gesteht in der Folter nichts, wird aus dem Gefängnis entlassen und hat Urfehde zu schwören.
• Wird eine Stunde ins Halseisen gestellt, mit Ruten aus der Stadt getrieben und hat Urfehde zu schwören.
• Hat Urfehde zu schwören und innert 14 Tagen das Gebiet der Eidgenossenschaft über den Rhein zu verlassen.
• Wird mit dem Eid verwiesen.
• Wird mit dem Eid fortgewiesen.
• Wird mit dem Eid von Stadt und Land verwiesen.
• Wird mit dem Eid für 101 Jahre von Stadt und Land verwiesen.
• Wird mit dem Eid für ewig von Stadt und Land verwiesen.

Bochtella

Re: Urfehd / Urfehde / Urphed / Urphede

Verfasst: Di 15. Jan 2019, 11:53
von Säntis
Grüezi Lesende,

Zu Urfech / Urfechd / Urfede / Urfehd / Urfehde / Urfehe / Urpfed / Urpfede / Urpfedt / Urphed / Urphede / Urvechd / Urvehe / Urfeyd / Urfeyde im Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm

Mittelhochdeutsch: Urvêhe, Urfêch, Urvêhede, Urvêhde, Urvêhte, Urfecht, Urfe
Latinisiert: Urfeda, Urfeyda, Urpheda, Urphedo

Bochtella