Urfehd / Urfehde / Urphed / Urphede
Verfasst: Mi 1. Mär 2006, 11:31
Heute möchte ich wieder auf eine genealogisch interessante Neuerscheinung aus dem Stadtarchiv Vaihingen/Enz aufmerksam machen:
Das von Christine Bührlen-Grabinger bearbeitete Heft "Urfehden aus dem Gerichtsbezirk Vaihingen 1416 und 1498 bis 1563" ist kürzlich in zweiter Auflage erschienen.
Der Begriff "Urfehde" meint eigentlich "Nicht-Fehde" und bedeutet einen eidlich bekräftigten Verzicht auf Fehde. In den in Form von Regesten publizierten 388 Urfehde-Urkunden beschwören straffällig gewordene Personen gegenüber der Obrigkeit, sich für erlittene Strafen oder Haft nicht zu rächen bzw. bei Landesverweis nicht zurückzukehren. Die Urfehden stellen damit sehr wichtige Primärquellen zur Kriminalitäts- und Rechtsgeschichte dar. Da in ihnen zahlreiche Personen aus der Vor-Kirchenbuch-Zeit überliefert sind, besitzen die Urfehden zugleich einen besonderen genealogischen Wert. Der Gerichtsbezirk Vaihingen umfasste die württembergischen Ämter Vaihingen, Maulbronn und (Ober-)Derdingen.
Bestellungen bitte direkt an das Stadtarchiv Vaihingen, Spitalstr. 8, 71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 / 98100 (archiv@vaihingen.de).
Dieselbe Autorin hat in den vergangenen Jahren auch die Urfehden im Ermstal und die Urfehden für den Raum Pforzheim publiziert. Zu letzteren siehe:
http://www.enzkreis.de/
bitte durchklicken über:
- Kultur, Bildung, Archiv
- Kreisarchiv
- Veröffentlichungen (unten)
- Schriftenreihe des Kreisarchivs
- Band 7Oder direkt hier.
- Editiert von Wolf am 01.03.2006, 11:53 -
Das von Christine Bührlen-Grabinger bearbeitete Heft "Urfehden aus dem Gerichtsbezirk Vaihingen 1416 und 1498 bis 1563" ist kürzlich in zweiter Auflage erschienen.
Der Begriff "Urfehde" meint eigentlich "Nicht-Fehde" und bedeutet einen eidlich bekräftigten Verzicht auf Fehde. In den in Form von Regesten publizierten 388 Urfehde-Urkunden beschwören straffällig gewordene Personen gegenüber der Obrigkeit, sich für erlittene Strafen oder Haft nicht zu rächen bzw. bei Landesverweis nicht zurückzukehren. Die Urfehden stellen damit sehr wichtige Primärquellen zur Kriminalitäts- und Rechtsgeschichte dar. Da in ihnen zahlreiche Personen aus der Vor-Kirchenbuch-Zeit überliefert sind, besitzen die Urfehden zugleich einen besonderen genealogischen Wert. Der Gerichtsbezirk Vaihingen umfasste die württembergischen Ämter Vaihingen, Maulbronn und (Ober-)Derdingen.
Bestellungen bitte direkt an das Stadtarchiv Vaihingen, Spitalstr. 8, 71665 Vaihingen/Enz, Tel. 07042 / 98100 (archiv@vaihingen.de).
Dieselbe Autorin hat in den vergangenen Jahren auch die Urfehden im Ermstal und die Urfehden für den Raum Pforzheim publiziert. Zu letzteren siehe:
http://www.enzkreis.de/
bitte durchklicken über:
- Kultur, Bildung, Archiv
- Kreisarchiv
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- Schriftenreihe des Kreisarchivs
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- Editiert von Wolf am 01.03.2006, 11:53 -