Heimatrecht und Familienregister in der Schweiz
Verfasst: Mi 20. Jul 2011, 11:22
Schweizerische Heimatrecht und Familienregister
Wie Ihr wohl alle wisst, liegt der Schlüssel zur schweizerischen Familienforschung beim schweizerischen Bürger- und Heimatrecht. Es beruht auf ererbten Rechten einer bestimmten Gemeinde, dem so genannten Bürger- oder Heimatort. Alle Schweizerbürger werden und wurden in den Personenregistern ihres Heimatortes bzw. im entsprechenden Zivilstandsamt eingetragen, auch wenn Sie nie dort lebten.
Je nach Kanton gibt es bei der Benennungder oben erwähnten Begriffe und bei der Registerführung und -archivierung kleinere Unterschiede.
Verhältnisse im Kanton Bern:
Im Kanton Bern benennt man heimatberechtigte die in ihrem Heimatort wohnen als "Burger" (z.B. Bernburger). Dort haben sie zum Teil bis heute besondere "Burgerrechte" oder "Burgernutzen" in Form von gemeinsamem Grund und Boden u.s.w. Ungefähr um die Mitte des 19. Jahrhunderts ging bei vielen Einwohnergemeinden das "Burgergut" an die Einwohnergemeinden (in diesem Fall gemischte Gemeinde genannt) über. Andere Gemeinden bildeten bei der Einführung der heutigen Einwohnergemeinden (1833) bis heute bestehende "Burgergemeinden" und übergaben um die Mitte des 19. Jahrhunderts Teile ihres "Burgergutes" an die Einwohnergemeinde, an der die "Burger" ebenfalls Teil haben. Ab 1822 wurden die einheimischen und die auswärts wohnenden "Burger" des Kantons Bern familienweise an ihrem Heimatort (bzw. im entsprechenden Zivilstandsamt) in sogenannten "Burgerrodeln" registriert.
Fragen
Frage 1: Wie nennt man in Ihrem Kanton die an Ihrem Heimatort wohnenden Einwohner?
Frage 2: Wie nennt man die Register in Ihrem Kanton in denen die einheimischen und auswärts wohnenden Heimatberechtigten familienweise eingetragen wurden und/oder immer noch werden?
Frage 3: Wann wurden diese "Familienregister" in Ihrem Kanton eingeführt?
Frage 4: Wo werden sie aufbewahrt?
Frage 5: Was wissen Sie allenfalls über die Entstehung und Form der Burgergemeinden in Ihrem Kanton?
Wie Ihr wohl alle wisst, liegt der Schlüssel zur schweizerischen Familienforschung beim schweizerischen Bürger- und Heimatrecht. Es beruht auf ererbten Rechten einer bestimmten Gemeinde, dem so genannten Bürger- oder Heimatort. Alle Schweizerbürger werden und wurden in den Personenregistern ihres Heimatortes bzw. im entsprechenden Zivilstandsamt eingetragen, auch wenn Sie nie dort lebten.
Je nach Kanton gibt es bei der Benennungder oben erwähnten Begriffe und bei der Registerführung und -archivierung kleinere Unterschiede.
Verhältnisse im Kanton Bern:
Im Kanton Bern benennt man heimatberechtigte die in ihrem Heimatort wohnen als "Burger" (z.B. Bernburger). Dort haben sie zum Teil bis heute besondere "Burgerrechte" oder "Burgernutzen" in Form von gemeinsamem Grund und Boden u.s.w. Ungefähr um die Mitte des 19. Jahrhunderts ging bei vielen Einwohnergemeinden das "Burgergut" an die Einwohnergemeinden (in diesem Fall gemischte Gemeinde genannt) über. Andere Gemeinden bildeten bei der Einführung der heutigen Einwohnergemeinden (1833) bis heute bestehende "Burgergemeinden" und übergaben um die Mitte des 19. Jahrhunderts Teile ihres "Burgergutes" an die Einwohnergemeinde, an der die "Burger" ebenfalls Teil haben. Ab 1822 wurden die einheimischen und die auswärts wohnenden "Burger" des Kantons Bern familienweise an ihrem Heimatort (bzw. im entsprechenden Zivilstandsamt) in sogenannten "Burgerrodeln" registriert.
Fragen
Frage 1: Wie nennt man in Ihrem Kanton die an Ihrem Heimatort wohnenden Einwohner?
Frage 2: Wie nennt man die Register in Ihrem Kanton in denen die einheimischen und auswärts wohnenden Heimatberechtigten familienweise eingetragen wurden und/oder immer noch werden?
Frage 3: Wann wurden diese "Familienregister" in Ihrem Kanton eingeführt?
Frage 4: Wo werden sie aufbewahrt?
Frage 5: Was wissen Sie allenfalls über die Entstehung und Form der Burgergemeinden in Ihrem Kanton?