Hallo zusammen, gibt es irgendwo Regeln zur übersetzung von Kirchenbücher.
Ich meine damit soll man alles 1 zu 1 übersetzen. Oder wie seht Ihr das.
Kirchenbuchtranskriptionsregeln
Für nicht kantonsspezifische Fragen. Vos messages ne concernant pas spédifiquement un canton. For your non canton specific questions.
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Meibu
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Wolf
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Re: Kirchenbuchtranskriptionsregeln
Als Startpunkt für weitere Diskussionen empfehle ich den Artikel Kirchenbuchverkartung mit dem Computer.
Wolf Seelentag, St.Gallen
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Stephleuen
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Re: Kirchenbuchtranskriptionsregeln
Hallo Meibu
Über Regeln zur Transkribition von Kirchenbüchern finden in der GHG-Bern immer wieder Diskussionen statt. Dies auch unter anderem im Projekt der Erfassung der Eheschliessungen von 1530 - 1800.
Ich persönlich vertrete die Ansicht alle Texte so zu transkribieren wie sie vom Pfarrer aufgeschrieben wurden. Namen jeweils in ihrer der Zeit entsprechenden Fassung wieder zu geben. Das ist im Besonderen für die Namensforschung ausgesprochen wichtig.
Bei der Erfassung von Ortsnamen, Hofnamen und Weilern vertrete ich die Ansicht, diese der heutigen Schreibweise anzupassen. Dies aus dem Grund, dass der Benutzer sich besser damit zurecht findet. Im Kanton Bern gab es im Seeland in der Region Büren - Arch - Messen im Zusammenhang mit der Bereinigung der Kantonsgrenze Bern - Solothurn und in der Grenzbereinigung der Reformierten Landeskirche Bern - Solothurn - Jura (Refbejuso) Korrekturen, dh. einzelne Gemeinden die früher zum Kanton Bern gehörten sind heute im Kanton Solothurn befinden sich aber immer noch in einer bernischen Kirchgemeinde. Diese Infos müssten also bei einer Transkribition unbedingt ergänzt werden. GAnz besonders das Erfassen von Ortsnamen gestaltet sich, aus eigener Erfahrung, sehr schwierig und extrem Zeitraubend. Das vorallem in Fehlerhaft aufgeschriebenen französischen Ortsnamen im Kanton Neuenburg, Freiburg, der Wadt und dem Kanton Jura.
Komentare die in lateinischer Sprache vom Pfarrer festgehalten wurde, vertrete ich die Ansicht diese auch so wiederzugeben. Ich führe zu meinen Erfassungen ein Glossar mit Zeichen und Ausdrücken, die dem Benützer und natürlich auch mir selber Hilfestellung bieten.
Über die Form wie die KB transkribiert und die Datenerfassung muss man sich Gedanken machen. Ich erfasse natürlich nur ein Geschlecht und führe das Verzeichnis nach den Vornamen. Ich persönlich verwende für den Personenstand eigene Zeichen. So ist auf anhieb ersichtlich ob die Person im Moment der Eheschliessung ledig oder verwitwet war oder gar geschieden. In einer SpalteKomentare sind verweise auf eine zweite EHeschliessung oder auf eine erste Eheschliessung. ICh führe weiter eine Spalte über das Geschlecht. So kann ich das Verzeichnis nach Männern oder nach Frauen sortieren.
Ich vertrete auch die Ansicht dass im Grunde genommen jede Eheschliessung doppelt erfasst werden sollte. Einmal nach dem Namen des Mannes und einmal nach dem Namen der Frau. Das erleichtert einen späteren Umgang mit der Datenerfassung.
Liebi Grüess nach Basel
Stephan Leuenberger
Über Regeln zur Transkribition von Kirchenbüchern finden in der GHG-Bern immer wieder Diskussionen statt. Dies auch unter anderem im Projekt der Erfassung der Eheschliessungen von 1530 - 1800.
Ich persönlich vertrete die Ansicht alle Texte so zu transkribieren wie sie vom Pfarrer aufgeschrieben wurden. Namen jeweils in ihrer der Zeit entsprechenden Fassung wieder zu geben. Das ist im Besonderen für die Namensforschung ausgesprochen wichtig.
Bei der Erfassung von Ortsnamen, Hofnamen und Weilern vertrete ich die Ansicht, diese der heutigen Schreibweise anzupassen. Dies aus dem Grund, dass der Benutzer sich besser damit zurecht findet. Im Kanton Bern gab es im Seeland in der Region Büren - Arch - Messen im Zusammenhang mit der Bereinigung der Kantonsgrenze Bern - Solothurn und in der Grenzbereinigung der Reformierten Landeskirche Bern - Solothurn - Jura (Refbejuso) Korrekturen, dh. einzelne Gemeinden die früher zum Kanton Bern gehörten sind heute im Kanton Solothurn befinden sich aber immer noch in einer bernischen Kirchgemeinde. Diese Infos müssten also bei einer Transkribition unbedingt ergänzt werden. GAnz besonders das Erfassen von Ortsnamen gestaltet sich, aus eigener Erfahrung, sehr schwierig und extrem Zeitraubend. Das vorallem in Fehlerhaft aufgeschriebenen französischen Ortsnamen im Kanton Neuenburg, Freiburg, der Wadt und dem Kanton Jura.
Komentare die in lateinischer Sprache vom Pfarrer festgehalten wurde, vertrete ich die Ansicht diese auch so wiederzugeben. Ich führe zu meinen Erfassungen ein Glossar mit Zeichen und Ausdrücken, die dem Benützer und natürlich auch mir selber Hilfestellung bieten.
Über die Form wie die KB transkribiert und die Datenerfassung muss man sich Gedanken machen. Ich erfasse natürlich nur ein Geschlecht und führe das Verzeichnis nach den Vornamen. Ich persönlich verwende für den Personenstand eigene Zeichen. So ist auf anhieb ersichtlich ob die Person im Moment der Eheschliessung ledig oder verwitwet war oder gar geschieden. In einer SpalteKomentare sind verweise auf eine zweite EHeschliessung oder auf eine erste Eheschliessung. ICh führe weiter eine Spalte über das Geschlecht. So kann ich das Verzeichnis nach Männern oder nach Frauen sortieren.
Ich vertrete auch die Ansicht dass im Grunde genommen jede Eheschliessung doppelt erfasst werden sollte. Einmal nach dem Namen des Mannes und einmal nach dem Namen der Frau. Das erleichtert einen späteren Umgang mit der Datenerfassung.
Liebi Grüess nach Basel
Stephan Leuenberger
Stephan Leuenberger
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