Mast Schwarzenburg
Verfasst: Mi 3. Mai 2006, 13:29
Liebe "Berner-Spezialist/innen"
nachstehend eine Anfrage von Christine Marr Mast, die Sie vielleicht beantworten können.
Mit freundlichen Grüssen
Bernadette
Sie schreibt zum untenstehenden Text:
Leider ist mir der Sinn des Inhalts nicht sehr schlüssig. Es handelt sich um eine Seite aus den Kontraktenmanualen des Amtes Schwarzenburg BE, und ich hoffte auf Grund der Erwähnung des Namens "Christen Mast" herausfinden zu können, woher mein Vorfahre "Christin Mast (seit 1745 in Albligen ansässig, leider ohne Hinweis auf seine Herkunft) einst gekommen ist.
Hier verstehe ich aber nur, dass er ein Sohn eines Hans Mast ist. Das wäre immerhin schon ein Hinweis.
Ist er selber auch mit "Vogt" gemeint ?
Einige Termen wie "bemaltem", "bemelten" der "gebotten" sind mir völlig fremd.
Ausser Albl. = Albligen sind mir auch die Ortsbeschreibungen nicht geläufig.
Vielleicht bringen andere Dokumente, die ich ebenfalls in den Kontraktenmanualen gefunden habe, Licht ins Dunkel ?
Testes Ammann Christen Brüllhardt und Christen
Jucher, beyd von Albl.
Act. d. 24.ten Febr. 1744
Auss Kaufbrief umb 60 ?Fr.?
alt Seckelmr. Peter Hostettler von Äckenmatt
hierinn handlend, ?innig? und als Erbänder Vogt
Christen Masts, hansen sel. Söhnleins von Stein-
hauss; denne Jacob Barthome der Eherichter von Albl.
gleichfalls handlend als gebottener Vogt Anna und
Barbara Mast, Peters sel. Kindern zu be-
meltem Steinhauss, verkaufen zu aus
kaufs weis; dem Christen Mast allda und
seinen Erben als nambl. diejenigen an
theillen, so beyder Verkäuferen Vogts Kinder
von Ihrer Grossmutter Barbara Juzeler zu
vielbemelten Steinhauss besessen und ver-
lassenem hauss Recht und beyligendem Hauss
Krummen hätten bezeuchen ?mögen?; mit dem
heiteren Vorbehalt, dass dess Ersten Verkäufer
Vogts Sohn Inn disem haus Recht bis zu seine
22tes Jahr alters ?rühwiger? Underschlauf Schatten
und Schärm zu geniessen haben, nach diesem
alter aber dasselbe gänzl. quittiren solle.
Der auskauff für beyde dise antheilen beschahe
umb 60. * mithin Indem Verkäüffer 30.*
Rechte außKh* Welche der auskäüffer dem
Verkäüfferen zu handen Sie handlen fürohin
Jährl. allwegen auf Liechtmaß mit 4 p 100 * gefl.
zu verzinsen und auf Erste anforderung
abzulösen verspricht; da Indessen ohne
Gefährdt.
Testes der Von dem Einten Verkäüffer hosteldler [fosteldler / feststell ...??? / vorge ...???]
nahmens Er handlet, und dem auskäüfferen [Aufkäüfferen] Er=
statteten glübdten sind, H[er]r Sam[uel] Roseng Bur=
ger Von Erlach, und Christen Joß der Küeffer
zu der Schwarzwaßerauw der K. W. [V]
Welche aber dem Verkäüffer darthlenit ge=
loben sehen sind, Idem H[err] Roseng und Ullrich
BrunißHolz Von Alb*
Actum auskaufs *war schon Endts Jan[uar]. Zin=
ses anfang auf Liechtmeß beydes 1743. angeben
und globt aber Erst den. 24. Febr[uar]. 1744.
- Editiert von Wolf am 03.05.2006, 20:51 -
nachstehend eine Anfrage von Christine Marr Mast, die Sie vielleicht beantworten können.
Mit freundlichen Grüssen
Bernadette
Sie schreibt zum untenstehenden Text:
Leider ist mir der Sinn des Inhalts nicht sehr schlüssig. Es handelt sich um eine Seite aus den Kontraktenmanualen des Amtes Schwarzenburg BE, und ich hoffte auf Grund der Erwähnung des Namens "Christen Mast" herausfinden zu können, woher mein Vorfahre "Christin Mast (seit 1745 in Albligen ansässig, leider ohne Hinweis auf seine Herkunft) einst gekommen ist.
Hier verstehe ich aber nur, dass er ein Sohn eines Hans Mast ist. Das wäre immerhin schon ein Hinweis.
Ist er selber auch mit "Vogt" gemeint ?
Einige Termen wie "bemaltem", "bemelten" der "gebotten" sind mir völlig fremd.
Ausser Albl. = Albligen sind mir auch die Ortsbeschreibungen nicht geläufig.
Vielleicht bringen andere Dokumente, die ich ebenfalls in den Kontraktenmanualen gefunden habe, Licht ins Dunkel ?
Testes Ammann Christen Brüllhardt und Christen
Jucher, beyd von Albl.
Act. d. 24.ten Febr. 1744
Auss Kaufbrief umb 60 ?Fr.?
alt Seckelmr. Peter Hostettler von Äckenmatt
hierinn handlend, ?innig? und als Erbänder Vogt
Christen Masts, hansen sel. Söhnleins von Stein-
hauss; denne Jacob Barthome der Eherichter von Albl.
gleichfalls handlend als gebottener Vogt Anna und
Barbara Mast, Peters sel. Kindern zu be-
meltem Steinhauss, verkaufen zu aus
kaufs weis; dem Christen Mast allda und
seinen Erben als nambl. diejenigen an
theillen, so beyder Verkäuferen Vogts Kinder
von Ihrer Grossmutter Barbara Juzeler zu
vielbemelten Steinhauss besessen und ver-
lassenem hauss Recht und beyligendem Hauss
Krummen hätten bezeuchen ?mögen?; mit dem
heiteren Vorbehalt, dass dess Ersten Verkäufer
Vogts Sohn Inn disem haus Recht bis zu seine
22tes Jahr alters ?rühwiger? Underschlauf Schatten
und Schärm zu geniessen haben, nach diesem
alter aber dasselbe gänzl. quittiren solle.
Der auskauff für beyde dise antheilen beschahe
umb 60. * mithin Indem Verkäüffer 30.*
Rechte außKh* Welche der auskäüffer dem
Verkäüfferen zu handen Sie handlen fürohin
Jährl. allwegen auf Liechtmaß mit 4 p 100 * gefl.
zu verzinsen und auf Erste anforderung
abzulösen verspricht; da Indessen ohne
Gefährdt.
Testes der Von dem Einten Verkäüffer hosteldler [fosteldler / feststell ...??? / vorge ...???]
nahmens Er handlet, und dem auskäüfferen [Aufkäüfferen] Er=
statteten glübdten sind, H[er]r Sam[uel] Roseng Bur=
ger Von Erlach, und Christen Joß der Küeffer
zu der Schwarzwaßerauw der K. W. [V]
Welche aber dem Verkäüffer darthlenit ge=
loben sehen sind, Idem H[err] Roseng und Ullrich
BrunißHolz Von Alb*
Actum auskaufs *war schon Endts Jan[uar]. Zin=
ses anfang auf Liechtmeß beydes 1743. angeben
und globt aber Erst den. 24. Febr[uar]. 1744.
- Editiert von Wolf am 03.05.2006, 20:51 -