Seite 1 von 1
Copyright
Verfasst: So 17. Mär 2013, 06:52
von Meibu
Guten Morgern alle miteinader
Wenn ich ohne Auftrag einer Behörde in den Gemeinden des Kanton Berns Kirchenbücher, Sekelmeisterrechnung und dergeichen für mich transkripiere, ist meiner Ansicht nach das Copyright der Abschrift bei mir als Autor, und ich kann machen damit was ich will, oder irre ich mich da ?
Re: Copyright
Verfasst: Sa 30. Mär 2013, 11:28
von Stephleuen
Lieber Meibu
Das Kantonale Amt für Gemeinde- und Raumordnung in Bern ist zuständig für Archivalien. Im Gesetz bzw. Verordnung dazu ist geregelt wer unter welchen Umständen Zutritt zu den Archiven der Gemeinden, Burgergemeinden und Kirchgemeinden hat. Das Gesetz, bzw. Verordnung, unterscheidet zwischen Archivalien die historisch wertvoll und schützenswert sind, schützenswert bedeutet hier das gleiche wie ein altes Haus das Heimat- und Denkmalgeschützt ist, und Archivalien die entweder ein öffentliches Interesse und Recht oder ein Persönlichkeitsrecht besitzen.
Die Zweite Gruppe betrtifft vorallem Akten aus aktueller Zeit, Protokolle aus Gemeinderat, Akten von laufenden Projekten oder Akten welche lebende Personen betreffen. Diese Akten sind vertraulich und können nicht eingesehen werden bis die Verjährungsfristen erreicht sind. Auch wenn Ungereimtheiten auftauchen hat der Bürger kein EInsichtsrecht. Der Rechtsweg führt dann über die Parlamentarische Geschäftsprüfungskommission der betroffenen Gemeinde oder des Kantons.
Das wäre einmal die rechtliche Ausgangslage.
Nun Du bearbeitest historische Dokumente die schützenswert sind. Der Schutz dieser Dokumente muss in einem bestimmten öffentlichen Interesse sein, denn sie sind Kulturgüter. Mit Ausnahme der Kirchenbücher, da wäre ich vorsichtig, hast Du auf Deiner Arbeit das Copyright. Schenke jeweils den betroffenen Gemeinden ein/zwei Exemplare, denn das schaft Vetrauen.
Herzliche Grüsse
Stephan
PS. sehen wir uns am 17.4. in Bern bei meinem Vortrag?