ZIVILEHE
Hier posten, was nicht einem bestimmten Bundesland zugeordnet werden kann.
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Aspis
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ZIVILEHE
KALENDERBLATT VOM 06. Februar 1875: Die Zivilehe wird im deutschen Reich per 1. Januar 1876 zum verpflichtenden Verwaltungsakt. Zugleich wird eine Ehescheidung zugelassen./ARD
Der Reichstag beschliesst, mit dem zum 1. Januar 1876 das „Reichspersonenstandsgesetz“, die obligatorische Zivilehe eingeführt wird; auch Scheidungen sind möglich./BR/KABEL1/SWR ©
Der Reichstag beschliesst, mit dem zum 1. Januar 1876 das „Reichspersonenstandsgesetz“, die obligatorische Zivilehe eingeführt wird; auch Scheidungen sind möglich./BR/KABEL1/SWR ©
Gruss Theo
Gebiete: Bruggmann Degersheim-Magdenau/SG, Strässle Bütschwil/SG, Mumenthaler Trachselwald/BE, Maibach Dürrenroth/BE, Mosimann Lauperswil/BE, Vogel Bütschwil/SG, Widmer Altnau/TG, Feybli Einsiedeln/SZ
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oza
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Re: ZIVILEHE
Hallo Theo
Welche Konsequenzen hat diese gesetzliche Norm? Wurden Eheschliessunen vor dem 1.1.1876 amtlich nicht registriert?
Kannst Du mir bitte dazu weiterführende Informationen geben.
Vielen Dank, Otmar
Welche Konsequenzen hat diese gesetzliche Norm? Wurden Eheschliessunen vor dem 1.1.1876 amtlich nicht registriert?
Kannst Du mir bitte dazu weiterführende Informationen geben.
Vielen Dank, Otmar
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Aspis
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Re: ZIVILEHE
Ich habe keine weitere Informationen, nur diese aus dem Kalenderblatt des Teletext von der ARD. Weitere Informationen findest du sicher auf Wikipedia.
Bevor es die Zivilgesetze gab, hatten die Kirchen Taufen, Ehen und Todeseinträge in den Kirchenbüchern gemacht. Der zeitliche Übergang ist mit Sicherheit von Land zu Land verschieden.
Bevor es die Zivilgesetze gab, hatten die Kirchen Taufen, Ehen und Todeseinträge in den Kirchenbüchern gemacht. Der zeitliche Übergang ist mit Sicherheit von Land zu Land verschieden.
Gruss Theo
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fdriessen
Re: ZIVILEHE
Hallo Otmar,
davor hatten beide Eheschließung rechtlichen Charakter, auch die kirchliche Eheschließung alleine war rechtsbindend.
Napoleon führte im Rheinland etwa 1798 die Personenstands -Ämter und -Urkunden ein, davor standen Geburten/Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle nur in den Kirchenbüchern. Die frühesten Kirchenbücher gab es wohl etwa 1520.
davor hatten beide Eheschließung rechtlichen Charakter, auch die kirchliche Eheschließung alleine war rechtsbindend.
Napoleon führte im Rheinland etwa 1798 die Personenstands -Ämter und -Urkunden ein, davor standen Geburten/Taufen, Eheschließungen und Sterbefälle nur in den Kirchenbüchern. Die frühesten Kirchenbücher gab es wohl etwa 1520.
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hhg
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Re: ZIVILEHE
Hallo Otmar,
falls du jemals in Bayern (dem heutigen Bundesland) etwas suchst, wohl auch in anderen Gegenden, die nie unter napoleonischer Verwaltung standen, ist 1876 ein sehr bedeutsames Datum. Erst ab dann gibt es standesamtliche Aufzeichnungen, vorher ausschließlich kirchliche.
falls du jemals in Bayern (dem heutigen Bundesland) etwas suchst, wohl auch in anderen Gegenden, die nie unter napoleonischer Verwaltung standen, ist 1876 ein sehr bedeutsames Datum. Erst ab dann gibt es standesamtliche Aufzeichnungen, vorher ausschließlich kirchliche.
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fdriessen
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hhg
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Re: ZIVILEHE
Hallo Fred,
dann ist das entweder Zauberei, oder sie sind aus einem Standsamt des bayrischen Rheinkreises (der ja nicht mehr zum heutigen Bundesland Bayern im Südosten Deutschlands gehört).
dann ist das entweder Zauberei, oder sie sind aus einem Standsamt des bayrischen Rheinkreises (der ja nicht mehr zum heutigen Bundesland Bayern im Südosten Deutschlands gehört).
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fdriessen
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Petra
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Re: ZIVILEHE
Auch ich habe standesamtlich Heiratsakten ab dem Jahr 1798 (Hunsrück, Eifel)fdriessen hat geschrieben:Hallo hhq,
die sind aus der Nähe von Aachen, der ehemaligen Rheinprovinz.
Zur zivilen Ehe:
So eine ähnlich Frage (ab welchem Jahr erst standesamtliche, dann kirchliche Trauung) gab es auch in einer Mailingliste, hier die Antworten dazu:
Preußen führte die obligatorische Zivilehe mit einem vom Landtag am 23.
Januar 1874 verabschiedeten Gesetz ein. Im Deutschen Reich ist die Zivilehe
im Zuge des Kulturkampfs durch das Gesetz über die Eheschließung 1875 nach
preußischem Vorbild geregelt worden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilehe#Geschichte
https://de.wikisource.org/wiki/Gesetz_% ... e%C3%9Fung
... und:
1874: Vor dem Gesetz ist nur noch die Eheschließung des Standesamtes gültig
(Zivilehe), nicht mehr die kirchliche. Wer kirchlich heiraten wollte, durfte
dies erst nach der standesamtlichen Trauung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kulturkam ... 3.9Fnahmen
... sowie:
Als Folge des Kulturkampfs wurden 1876 in ganz Deutschland staatliche
Standesämter eingeführt, in denen die Ehe unabhängig von einem
weltanschaulichen Bekenntnis geschlossen wird (Zivilehe). Eine kirchliche
Eheschließung darf zusätzlich - jedoch von 1877 bis 2008 erst nach der
bürgerlich-rechtlichen Eheschließung - stattfinden. Seit dem 1. Januar 2009
ist durch eine Änderung des Personenstandsgesetzes auch eine rein kirchliche
Eheschließung ohne Rechtsfolgen erlaubt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Heirat#Ge ... ntwicklung
Google Books findet:
http://books.google.de/books?id=WryjwRa ... he&f=false
Viele Grüße aus Stuttgart
Petra (Thal)
Moderatorin Saarland und Rheinland-Pfalz
www.petrathal.de
Dauersuche KABOTH im Raum Namslau und Groß Wartenberg in Niederschlesien
Vagabund Christoph WEININGER aus Ungarn 1760-1830 in Baden-Württemberg
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hhg
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Re: ZIVILEHE
geht zwar etwas am Thema vorbei, aber um es nochmals klar zu stellen:
Es gibt natürlich Standesämter, bei denen die von Napoleon 1793 in Frankreich eingeführten, bald danach auch in deutschen Kommunen (vornehmlich solchen unter französicher Verwaltung) angelegten Zivilstandsakten noch archiviert und zugänglich sind, sogar nahtlos weitergeführt wurden.
Meine Aussage bezog sich explizit auf das heutige Bundesland Bayern, nicht die früheren Gebiete im Rheinkreis des Königreichs Bayern in der (Rhein-)Pfalz.
Es gibt natürlich Standesämter, bei denen die von Napoleon 1793 in Frankreich eingeführten, bald danach auch in deutschen Kommunen (vornehmlich solchen unter französicher Verwaltung) angelegten Zivilstandsakten noch archiviert und zugänglich sind, sogar nahtlos weitergeführt wurden.
Meine Aussage bezog sich explizit auf das heutige Bundesland Bayern, nicht die früheren Gebiete im Rheinkreis des Königreichs Bayern in der (Rhein-)Pfalz.
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Petra
- Ehemalige
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Re: ZIVILEHE
Guten Morgen,Meine Aussage bezog sich explizit auf das heutige Bundesland Bayern, nicht die früheren Gebiete im Rheinkreis des Königreichs Bayern in der (Rhein-)Pfalz.
das war mir schon klar
Deswegen auch mein Hinweis auf die Eifel und den Hunsrück.
Ich wollte nur den Interessierten die Links zu dem Thema der zivilen Ehe mitteilen.
Viele Grüße aus Stuttgart
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