Grüezi Lesende,
Carl Heinrich Sintenius, Versuch eines oberlausitzischen Kirchenrechts für Predigtamts-Kandidaten und angehende Landgeistliche, Görliz 1796.
von
Seite 128: Ist der Täufling ein Fallkind: so schreibt der Pastor es als ein uneheliches Kind ein; ist es ein Kind solcher Eltern, deren Anticipation concubitus noch vor ihrer Trauung notorisch worden: so wird es als ein in Unehren erzeugtes ins Taufbuch eingetragen. Offenbart sich aber die Schwangerschaft erst nach der Trauung, jedoch innerhalb 6 Monaten: so wird es ein Frühkind genennt. Davon ist ein frühzeitiges unterschieden, welches erst nach dem 6ten Monat oder früher so unvollkommen und schwach auf die Welt kommt, dass es bald nach erhaltener Nothtaufe verstirbt.
Digitalisat auf einer Weibseite von books.google.ch
Bernhard v. Barsewisch, Das Kirchenbuch von Seehausen und der 30-jährige Krieg, Nach dem Vortrag in Seehausen am 19.04. 2013, in 84. Jahresbericht des Altmärkischen Vereins für vaterländische Geschichte zu Salzwedel e.V., Salzwedel 2014.
Seite 82: Frühkinder sind Kinder die zu früh nach der Eheschliessung geboren wurden. 1656 verzeichnet man, dass man solche "Frühkind"-Taufen denen der Hurenkinder gleichsetzen sollte: 1656, 10. 5.: "Tinas(?) Schoff Taglöhner, To. Margarete 20 Wo. nach der Hochzeit, ist nachmittags um 1 h [getauft], also den Huren Kindern gleichgeachet, soll mit allen Fru Kindern als gehalten werden".
Digitalisat auf einer Webseite von altmark-geschichte.de
Zur Definition und zu Belegen
Beikind auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Uneheliches Kind.
Zur Definition und zu Belegen
Fallkind auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Uneheliches Kind.
Zur Definition und zu Belegen
Frühkind, Frühauf und Frühling auf einer Webseite des Deutschen Rechtswörterbuchs.
Bald nach der Hochzeit geborenes Kind.
Bochtella