standeslos

Begriffsbestimmungen - Definitions
Begriffsbestimmungen - Definitions
Antworten
Nico
Administrator
Beiträge: 1559
Registriert: Mi 20. Okt 2010, 13:12
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Konz. Deutschland
Kontaktdaten:

standeslos

Beitrag von Nico » Di 15. Apr 2014, 15:31

In früheren Jahrhunderten galt: entweder war man durch Geburt begüterter Adliger oder gehörte zum Stand der Bürger oder Bauern; oder man war standeslos, wie die Knechte/Mägde auf dem Land und die Masse der Armen in den Städten.

Link zum Ursprungsthread:

http://www.geneal-forum.com/phpbb/phpBB ... tet#p64772


Nico

Antworten

Zurück zu „Glossar - Glossaire - Glossary“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste