Hauser von Rüschlikon ZH
Verfasst: Sa 16. Aug 2014, 11:27
Ich bin über folgenden Regierungsratsbeschluss (13.1.1824) betr. eines Vorfahren (Hans Jakob Hauser von Rüschlikon, geb. 1792) gestossen:
[p. 32] Die Lbl. Commißion des Innern erstattete der hohen Regierung mit // [p. 33] Weisung d. d. 7ten hujus einen sorgfältigen gutächtlichen Bericht in Betreff der von dem Lbl. Ehegerichte gestellten Frage über das Heimathrecht der mit einem außerehelichen Kinde niedergekommenen Salomea Wälti, woraus sich folgende nähere Umstände ergeben:
Diese Person, welche sich nun in einem Alter von 25. Jahren befindet, ist die Tochter eines heimathlosen Löters Jordan Wälti und einer gewißen Johanna, deren Geschlechtsnahmen sie aber nicht angeben kann.
Im hiesigen Kanton geboren, verlor sie frühzeitig beyde Eltern durch den Tod, und ward als zweyjähriges Kind von ihrem Onkel Peter Wälti, Schirmmacher in Balingen, aufgenommen, der sie auch bis in das 20ste Jahr bey sich behielt. Dann kam sie von Balingen hieher, und trat bey dem Pastetenbäck Hauser von Rüschlikon, der allhier an der Schoffelgaß seinen Beruf trieb, in Dienst, wurde aber von demselben geschwängert, und zog nun in seiner Gesellschaft eine geraume Zeit, ihr Brod mit Schirmmachen verdienend, im hiesigen Kanton umher. Im Übrigen ist beygefügt, daß die Paternität des außerehelichen // [p. 34] Kindes nicht im Widerspruch, sondern der Hauser selbiger geständig seye.
Nach Anhörung dieses Berichtes haben UHHerren und Obern gefunden, daß unter solchen Umständen die Ausmittlung der Paternität und die Bestimmung eines Status für das außereheliche Kind keiner Schwierigkeit unterworfen seye, und daher wird das Lbl. Ehegericht eingeladen, darüber abzusprechen und dem Kleinen Rathe das Urtheil seiner Zeit wieder einzusenden, worauf sich diese hohe Behörde sodann vorbehält, das Angemeßene in Bezug auf Wegweisung der als Dienstmagd in dem hiesigen Kanton gekommenen Salomea Wälti zu verfügen.
Leider komme ich hier nicht weiter, und erhoffe mir Hinweise, wie ich die Identität dieses unehelichen Kindes ermitteln könnte. Aufgrund der obigen Ausführungen gehe ich davon aus, dass das uneheliche Kind das Bürgerrecht (Heimatrecht) von Rüschlikon zugeteilt erhielt, sicher bin ich mir allerdings nicht. In Kirchenbüchern und Bürgerregistern von Rüschlikon habe ich bisher keinen Hinweis gefunden. Ev. kann mir hier jemand Tipps geben, Hinweise auf weitere mögliche Quellen, etc.
Dito wäre ich dankbar um Informationen und Hinweise zum Umstand, dass die genannte Salomea Wälti heimatlos war ... ich nehme an, dies bezieht sich auf das Heimatrecht? Ebenso den Aufenthaltort in ihrer Jugend, Balingen, ich nehme an dies bezieht sich auf das Balingen im Süddeutschen Raum, wobei mir seltsam erscheint, dass dies nicht so explizit erwähnt wurde. Ev. gibt oder gab es anfangs 1800 eine Ortschaft bzw. Ortsteil im Kanton Zürich namens Balingen?
Wäre extrem dankbar um Quellenhinweise, Tipps wie ich den Namen dieses unehelichen Kindes ermitteln kann ... oder auch nur um Eure allgemeine Meinung.
Herzlichen Dank im Voraus
Andreas
[p. 32] Die Lbl. Commißion des Innern erstattete der hohen Regierung mit // [p. 33] Weisung d. d. 7ten hujus einen sorgfältigen gutächtlichen Bericht in Betreff der von dem Lbl. Ehegerichte gestellten Frage über das Heimathrecht der mit einem außerehelichen Kinde niedergekommenen Salomea Wälti, woraus sich folgende nähere Umstände ergeben:
Diese Person, welche sich nun in einem Alter von 25. Jahren befindet, ist die Tochter eines heimathlosen Löters Jordan Wälti und einer gewißen Johanna, deren Geschlechtsnahmen sie aber nicht angeben kann.
Im hiesigen Kanton geboren, verlor sie frühzeitig beyde Eltern durch den Tod, und ward als zweyjähriges Kind von ihrem Onkel Peter Wälti, Schirmmacher in Balingen, aufgenommen, der sie auch bis in das 20ste Jahr bey sich behielt. Dann kam sie von Balingen hieher, und trat bey dem Pastetenbäck Hauser von Rüschlikon, der allhier an der Schoffelgaß seinen Beruf trieb, in Dienst, wurde aber von demselben geschwängert, und zog nun in seiner Gesellschaft eine geraume Zeit, ihr Brod mit Schirmmachen verdienend, im hiesigen Kanton umher. Im Übrigen ist beygefügt, daß die Paternität des außerehelichen // [p. 34] Kindes nicht im Widerspruch, sondern der Hauser selbiger geständig seye.
Nach Anhörung dieses Berichtes haben UHHerren und Obern gefunden, daß unter solchen Umständen die Ausmittlung der Paternität und die Bestimmung eines Status für das außereheliche Kind keiner Schwierigkeit unterworfen seye, und daher wird das Lbl. Ehegericht eingeladen, darüber abzusprechen und dem Kleinen Rathe das Urtheil seiner Zeit wieder einzusenden, worauf sich diese hohe Behörde sodann vorbehält, das Angemeßene in Bezug auf Wegweisung der als Dienstmagd in dem hiesigen Kanton gekommenen Salomea Wälti zu verfügen.
Leider komme ich hier nicht weiter, und erhoffe mir Hinweise, wie ich die Identität dieses unehelichen Kindes ermitteln könnte. Aufgrund der obigen Ausführungen gehe ich davon aus, dass das uneheliche Kind das Bürgerrecht (Heimatrecht) von Rüschlikon zugeteilt erhielt, sicher bin ich mir allerdings nicht. In Kirchenbüchern und Bürgerregistern von Rüschlikon habe ich bisher keinen Hinweis gefunden. Ev. kann mir hier jemand Tipps geben, Hinweise auf weitere mögliche Quellen, etc.
Dito wäre ich dankbar um Informationen und Hinweise zum Umstand, dass die genannte Salomea Wälti heimatlos war ... ich nehme an, dies bezieht sich auf das Heimatrecht? Ebenso den Aufenthaltort in ihrer Jugend, Balingen, ich nehme an dies bezieht sich auf das Balingen im Süddeutschen Raum, wobei mir seltsam erscheint, dass dies nicht so explizit erwähnt wurde. Ev. gibt oder gab es anfangs 1800 eine Ortschaft bzw. Ortsteil im Kanton Zürich namens Balingen?
Wäre extrem dankbar um Quellenhinweise, Tipps wie ich den Namen dieses unehelichen Kindes ermitteln kann ... oder auch nur um Eure allgemeine Meinung.
Herzlichen Dank im Voraus
Andreas