meine letzte Hoffnung seid nun Ihr, denn es haben sich an dieser Urkunde schon einige - auch sehr visierte und geübte Leser - daran verucht
Nachfolgend das was bis jetzt entzieffert werden konnte (nicht lesbares erscheint mit ..........)
Also 1. Seite entziffert:
No. 12 Heiraths = Akt.
Im Jahre ein tausend acht hundert sechs und dreißig, am sechs und zwanzigsten
des Monats September um zwei Uhr Nach = Mittags erschiene vor mir Georg Antoni
Bürgermeister und
Zivilstandsbeamten der Bürgermeisterei Saarwellingen, im Kanton Lebach
Regierungsbezirk Trier, einer Seitz der Johann Fischbach
gemäß vorgelegtem Geburtsakte, alt dreißig Jahre, geboren zu
Saarwellingen am fünften des Monats November
Jahrs ein tausend achthundert sechs von Gewerbe
ein Taglöhner wohnhaft zu Saarwellingen
großjähriger Sohn des Peter Fischbach
von Gewerbe ein Tagelöhner wohnhaft zu
Saarwellingen, für gegenwärtig und in diese Ehe einwilligend
und der verlebten Ehefrau desselben Elisabeth Eisenbart
von Gewerbe eine Tagelöhnerin wohnhaft zu Saarwellingen daselbst gestorben
am achtundzwanzigsten August achtzehnhundert vier und dreißig
anderer Seitz die Anna Maria Dell
gemäß vorgelegtem Geburtsakte, alt dreißig Jahre, geboren zu
Dilsburg am fünfzehnten des Monats Januar
Jahrs ein tausend achthundert sechs von Gewerbe
eine Dienstmagd wohnhaft zu Saarwellingen
großjährige Tochter des verlebten Nikolaus Dell
von Gewerbe ein Taglöhner zuletzt wohnhaft zu
Rittershof, daselbst gestorben am ein und dreißigsten März achtzehnhundert neun
und zwanzig, dessen Eltern die Ehe und Ackersleute Nikolaus Dell am sechzehnten
Februar siebzehnhundert zwei und siebzig und Maria Fischbach am fünfzehnten
Dezember siebzehnhundert fünf und achtzig zu Saarwellingen gestorben sind
und der verlebten Ehefrau desselben Katharina Kraemer von Gewerbe eine Tagelöhnerin
zuletzt wohnhaft zu Rittershof, daselbst gestorben am ein und zwanzigsten
Januar achtzehnhundert zwei und dreißig deren Vater der Ackerer Peter Kraemer am
vierten März achtzehn hundert neunzehn zu Rittershof gestorben ist, und wegen deren Mutter auf die
angegenwärtige Akte auf Grund auch Eidlicher Klärung der
..................................... Partei und der Zeugen Bezug genommen wird
und forderten mich auf, zur Vollziehung der von ihnen beabsichtigten Ehe vorzuschreiten, indem nach den
geschehenen Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags den achtundzwanzigsten
des Monats August im Jahre ein tausend acht hundert sechs und dreißig, um elf Uhr
des Morgens, Nr. 40 des Eheverkündigungs = Register, und die zweite Sonntags den vierten
des Monats September im Jahre ein tausend acht hundert sechs und dreißig, um elf Uhr
des Morgens, Nr. 42 des Eheverkündigungs = Registers zu Saarwellingen
Seite 2:
statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seihen.
Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut
der Erklärung des anwesenden Vaters des Bräutigams und Einsicht der Sterbeakten der Mutter
desselben sowie diejenigen der Eltern und Großeltern der Braut, mit Ausnahme der
Großmutter Mütterlicherseits in deren Absicht die Braut mich Aufklärte, das ihr der Sterbeort
und jener des letzten Aufenthalts dieser Großmutter unbekannt sei, diese Erklärung auf
...........................................................Zeugen die auf ihrer .........................................der Braut können nicht bestätigt werden
wegen der erforderlichen Einwilligung und desfalligen ehrerbietigen Antrags ausgewiesen haben; da ferner
alle durch das Gesetz vorgeschriebenen Formen beobachtet wurden, so wie es aus dem oben Angeführten
erhellt, so habe ich, der Beamte des Zivilstandes von Saarwellingen, nachdem ich alle in
diesem Akte angeführten Schriften, so wie das VI Kapitel des Titels von der Heirat, über die wechselseitigen Rechten und Pflichten der Ehegatten, wörtlich vorgelesen hatte, den Bräutigam Johann Fischbach
gefragt, ob er die Braut Anna Maria Dell
zur Frau nehmen wolle, eben so habe ich
die Braut Anna Maria Dell gefragt, ob Sie
den Bräutigam Johann Fischbach
zum Manne nehmen wolle, und da beide auf die an Sie gerichteten Fragen mit Ja antworteten, so habe
ich die Benannten Johann Fischbach
und Anna Maria Dell
im Namen des Gesetzes von nun an als im Stande der Ehe vereint erklärt.
Worüber ich gegenwärtigen Akt im Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nämlich:
1tens, des Nicolas BARTHES von Gewerbe ein
Müller alt fünfundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Griesborn nicht verwand mit den Brautleuten
2tens, des Johann Jenal von Gewerbe ein
Tagelöhner alt dreiundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarwellingen der Schwager verwand mit dem Bräutigam
3tens, des Simon Blaß von Gewerbe ein
Ackerer alt neun und fünfzig Jahre, wohnhaft zu Saarwellingen nicht verwand mit den Brautleuten
4tens, des Peter. URNAU von Gewerbe ein
Tagelöhner alt Sechzig Jahre, wohnhaft zu Saarwellingen nicht verwand mit den Brautleuten
welche Zeugen mit den zusammengegebenen Ehegatten und mir, nach gehaltener Vorlesung, diesen Akt unter =
schrieben haben, mit Ausnahme der Braut und der Vater des Bräutigams
welche erklärten Schreibens unerfahren zu sein, dasselbe erklerte
auch der Zeuge Johann Jenal
So geschehen zu Saarwellingen in dem Gemeinde = Hause der Bürgermeisterei

