Revision der Zivilstandsverordnung
Verfasst: Do 3. Sep 2015, 07:52
Der Bundesrat hat gestern eine Minirevision der Zivilstandsverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Den Bericht und die vorgeschlagenen Änderungen findet ihr hier.
Interessant ist namentlich, dass die Zivilstandsregister aus der Zeit vor den Fristen von Art. 92a nun explizit als Archivgut bezeichnet werden sollen.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 2.12.15.
Peter
Interessant ist namentlich, dass die Zivilstandsregister aus der Zeit vor den Fristen von Art. 92a nun explizit als Archivgut bezeichnet werden sollen.
Die Vernehmlassung läuft bis zum 2.12.15.
Peter