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Römer in Baden AG

Verfasst: Do 27. Apr 2017, 12:46
von maryriver
urspr. unter Römer von Recherswil SO geschrieben:
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hallo
hat jemand schon von Roemers in Baden gehoert?
Danke

Re: Römer in Baden AG

Verfasst: Do 27. Apr 2017, 16:16
von Wolf
Hallo "maryriver",

zuerst einmal willkommen im Forum :D!

Beginnen möchte ich mit einem organisatorischen Hinweis: in den Schweizer Foren diskutieren wir immer nur ein Geschlecht (definiert durch Familienname und Bürgerort) in einem Thread - dafür aber Alles zum Geschlecht im jeweiligen Thread. Dass die Römer in Baden AG mit den Römer von Recherswil SO zusammengehören, ist zwar nicht ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich: im Familiennamenbuch werden Römer nicht als Bürger von Baden geführt; dagegen wurden Romer 1916 in Baden eingebürgert - die Familie stammte urspr. aus Amden SG.

Ich habe mir deshalb erlaubt, die Frage in einen neuen Thread abzuspalten.

Nun ergeben sich zwei Fragen:
1) Reden wir von Römer oder Romer?
2) Liegen die bekannten Daten zur Familie vor 1916?

Beste Grüsse - Wolf

Re: Römer in Baden AG

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 08:04
von maryriver
Wolf hat geschrieben: Do 27. Apr 2017, 16:16Nun ergeben sich zwei Fragen:
1) Reden wir von Römer oder Romer?
2) Liegen die bekannten Daten zur Familie vor 1916?
Hallo Wolf
wir reden von Romer.
Und das Familienwappen (das hier in Australien ist, kam mit dem Grossvater 1927) ist von Romer von Arth SZ. Herman Edouad Isidor Romer, geb: 12.1.1902 in Baden. Vaters Name Isidor Romer, geb. unbekannt und auch Geburtsort.
Beste Gruesse aus
Hedwig

Re: Römer in Baden AG

Verfasst: Di 9. Mai 2017, 11:52
von Wolf
Hmmm - jetzt haben wir ein Problem: die Familie von Arth schreibt sich Römer, nicht Romer.

Da kommen wir nicht weiter ohne einen gesicherten Startpunkt - und den kann nur das Zivilstandsamt Baden liefern. Leider werden im Kanton Aargau ohne Bewilligung nur Auskünfte zu vor 1900 geborenen Personen erteilt - der Gesuchte ist aber 1902 geboren.

Ich empfehle eine Anfrage, ob ohne Bewilligung wenigstens der Bürgerort bekannt gegeben wird, damit dort weiter geforscht werden kann: ja nach Kanton werden nämlich auch zu später geborenen Personen Auskünfte erteilt (oft keine Jahreszahl, sondern eine Frist von z.B. 100 Jahren).