Friedelehe / Friedelschaft
Verfasst: Mi 3. Mai 2017, 07:55
Grüezi Lesende,
zur Definition Friedelehe und Friedelschaft in Wikipedia.
Friedelehe oder Friedelschaft (von mittelhochdeutsch friudiea „Geliebte“) gilt als Bezeichnung für eine Eheform des Frühmittelalters, die vom deutschen Rechtshistoriker Herbert Meyer in den 1920ern in die Geschichtsforschung eingeführt wurde, deren tatsächliche Existenz aber heute umstritten ist. Friedelehen sollen gekennzeichnet gewesen sein durch Freiwilligkeit beider Ehepartner, fehlende Übertragung der Vormundschaft über die Ehefrau und abwesende Beziehungen zwischen beiden Familien. Die überlieferte Friedel(frau) war aber sicher mehr als bloss eine Geliebte des Mannes (Kebse, Konkubine oder Nebenfrau).
Bochtella
zur Definition Friedelehe und Friedelschaft in Wikipedia.
Friedelehe oder Friedelschaft (von mittelhochdeutsch friudiea „Geliebte“) gilt als Bezeichnung für eine Eheform des Frühmittelalters, die vom deutschen Rechtshistoriker Herbert Meyer in den 1920ern in die Geschichtsforschung eingeführt wurde, deren tatsächliche Existenz aber heute umstritten ist. Friedelehen sollen gekennzeichnet gewesen sein durch Freiwilligkeit beider Ehepartner, fehlende Übertragung der Vormundschaft über die Ehefrau und abwesende Beziehungen zwischen beiden Familien. Die überlieferte Friedel(frau) war aber sicher mehr als bloss eine Geliebte des Mannes (Kebse, Konkubine oder Nebenfrau).
Bochtella