Familienforschung bei Nicht-Schweizerbürgern
Verfasst: Mo 20. Jan 2020, 11:04
Hallo Zusammen
Ich versuche eine Bewilligung für die Forschung im Kanton Thurgau für meinen Familiennamen zu bekommen.
Ich suche nach Daten meines Vorfahren der aus Italien nach St. Gallen eingewandert ist, später hat er mit seiner Familie unter anderem auch in Arbon gelebt. Er ist nicht eingebürgert worden.
Nachdem ich das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen in Frauenfeld für die Bewilligung angeschrieben habe und ihnen alle Daten über die Familie gestellt habe, bekomme ich nun die Antwort:
"Dann können Sie aber keine Familienforschung in den Registern betreiben, wenn diese Angehörigen nicht Bürger waren."
Nun meine Frage: Kann man im Thurgau nur über Bürger Familienforschung betreiben? Wie muss ich vorgehen, dass ich im Zivilstandsamt Arbon Einsicht nehmen kann?
Dazu kommt noch, dass sie für jeden Familiennamen eine neue Bewilligung für CHF 75.- verlangen.
Vielen Dank für einen Hinweis für das weitere Vorgehen
Gruss
Mario
Ich versuche eine Bewilligung für die Forschung im Kanton Thurgau für meinen Familiennamen zu bekommen.
Ich suche nach Daten meines Vorfahren der aus Italien nach St. Gallen eingewandert ist, später hat er mit seiner Familie unter anderem auch in Arbon gelebt. Er ist nicht eingebürgert worden.
Nachdem ich das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen in Frauenfeld für die Bewilligung angeschrieben habe und ihnen alle Daten über die Familie gestellt habe, bekomme ich nun die Antwort:
"Dann können Sie aber keine Familienforschung in den Registern betreiben, wenn diese Angehörigen nicht Bürger waren."
Nun meine Frage: Kann man im Thurgau nur über Bürger Familienforschung betreiben? Wie muss ich vorgehen, dass ich im Zivilstandsamt Arbon Einsicht nehmen kann?
Dazu kommt noch, dass sie für jeden Familiennamen eine neue Bewilligung für CHF 75.- verlangen.
Vielen Dank für einen Hinweis für das weitere Vorgehen
Gruss
Mario