Heimatort: Sonderfall aus dem 19 Jhd?
Verfasst: Sa 24. Okt 2020, 18:33
Geschätzte Genealogen
Bei der Erforschung der MURI von Marbach LU bzw. Escholzmatt LU bin ich auf einen speziellen Fall in Sachen Heimatort gestossen. Er ist ev. von allgemeinem Interesse, deshalb trenne ich ihn vom urspr. Thema viewtopic.php?f=58&p=109659#p109659 ab. Dort finden sich auch weitere Details, die ich hier nicht wiederhole.
Eltern:
Josef Anton MURI (geb. 13.10.1807, verst. 31.08.1866)
Anna Maria LÖTSCHER (geb. 17.07.1809, verst. Suche läuft, wahrscheinlich nach 1875)
oo 09.10.1836
Tochter:
Katharina MURI (geb. 06.11.1847, verst. Suche läuft)
Kind:
Christina MURI (*26.06.1861 in Rechthalten FR, + 09.05.1903)
In sämtlichen Quellen, derer ich habhaft werde konnte (Geburt, Heirat, Tod), wird für beide Elternteile Marbach als Heimatort angegeben.
Escholzmatt, die Nachbargemeinde, war ab dem 3. Kind Wohnort, da wurden auch 6 von 8 Kindern getauft. Tut was den Heimatort betrifft aber soweit ich weiss nichts zur Sache.
Marbach war auch der im Taufeintrag erwähnte Heimatort der Tochter Katharina (wie bei den anderen 7 Kindern).
Dann wird Katharina ausserehelich schwanger und bringt ihr Kind Christina 1861 in Rechthalten FR zur Welt. Vater unbekannt. Zwei Jahre später kommt es zu einem Prozess vor dem Bezirksgericht in Escholzmatt, damit das Gericht das Kind dem Vater oder der Mutter zusprechen konnte. Dabei wird aus dem Heimatort Marbach der Mutter der Heimatort Escholzmatt des Kindes. Dies auf Antrag des Rechtsbeistandes, dem entsprochen wird.
"Das von der Beklagten ... getaufte Mädchen sei der Beklagten mit deren Geschlecht & Ortsbürgerrecht von Escholzmatt zuzusprechen"
Ging das so einfach, gerade beim Heimatort, dieser speziellen Eigenheit der Schweiz? Selbst heute ist ein Wechsel des Heimatortes keine blosse Formalität.
Alles Gute
Hollebueb
Bei der Erforschung der MURI von Marbach LU bzw. Escholzmatt LU bin ich auf einen speziellen Fall in Sachen Heimatort gestossen. Er ist ev. von allgemeinem Interesse, deshalb trenne ich ihn vom urspr. Thema viewtopic.php?f=58&p=109659#p109659 ab. Dort finden sich auch weitere Details, die ich hier nicht wiederhole.
Eltern:
Josef Anton MURI (geb. 13.10.1807, verst. 31.08.1866)
Anna Maria LÖTSCHER (geb. 17.07.1809, verst. Suche läuft, wahrscheinlich nach 1875)
oo 09.10.1836
Tochter:
Katharina MURI (geb. 06.11.1847, verst. Suche läuft)
Kind:
Christina MURI (*26.06.1861 in Rechthalten FR, + 09.05.1903)
In sämtlichen Quellen, derer ich habhaft werde konnte (Geburt, Heirat, Tod), wird für beide Elternteile Marbach als Heimatort angegeben.
Escholzmatt, die Nachbargemeinde, war ab dem 3. Kind Wohnort, da wurden auch 6 von 8 Kindern getauft. Tut was den Heimatort betrifft aber soweit ich weiss nichts zur Sache.
Marbach war auch der im Taufeintrag erwähnte Heimatort der Tochter Katharina (wie bei den anderen 7 Kindern).
Dann wird Katharina ausserehelich schwanger und bringt ihr Kind Christina 1861 in Rechthalten FR zur Welt. Vater unbekannt. Zwei Jahre später kommt es zu einem Prozess vor dem Bezirksgericht in Escholzmatt, damit das Gericht das Kind dem Vater oder der Mutter zusprechen konnte. Dabei wird aus dem Heimatort Marbach der Mutter der Heimatort Escholzmatt des Kindes. Dies auf Antrag des Rechtsbeistandes, dem entsprochen wird.
"Das von der Beklagten ... getaufte Mädchen sei der Beklagten mit deren Geschlecht & Ortsbürgerrecht von Escholzmatt zuzusprechen"
Ging das so einfach, gerade beim Heimatort, dieser speziellen Eigenheit der Schweiz? Selbst heute ist ein Wechsel des Heimatortes keine blosse Formalität.
Alles Gute
Hollebueb