Schweizer Bürgerrecht vor 1815 in "französischen" Gebieten
Verfasst: Mo 13. Sep 2021, 18:48
Eine einheitliche Normierung des Bürgerrechts in der Schweiz erfolgte erst 1798 in der Helvetischen Verfassung. Zur Zeit der Mediation (1803-1815) wurde das Schweizer Bürgerrecht beibehalten. Siehe https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008969/.
Während der Mediationszeit gehörten einige Gebiete in der Jura-Region aber zu Frankreich: Departement Mont-Terrible, ab 1800 Departement Haut-Rhin bis 1815. War man als dortige(r) Bewohner(in) Schweizer Bürger(in) oder französische(r) Bürger(in)?
Während der Mediationszeit gehörten einige Gebiete in der Jura-Region aber zu Frankreich: Departement Mont-Terrible, ab 1800 Departement Haut-Rhin bis 1815. War man als dortige(r) Bewohner(in) Schweizer Bürger(in) oder französische(r) Bürger(in)?