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Arbeitsbewilligungen für Ausländer in der Schweiz um 1930

Verfasst: So 3. Apr 2022, 10:31
von Heinz-R
Im Rahmen einer Forschung kam die Frage auf, ob in der Zeit 1930-1931 irgendeine Bewilligung für die Beschäftigung von Ausländern in der Schweiz (nicht Grenzgänger) erforderlich war und bei welcher Instanz diese beantragt werden musste. Könnte auf diesem Wege allenfalls ein damaliger Arbeitgeber eruiert werden können?

Danke für gute Ideen und weiterführende Hilfe!
Heinz

Re: Arbeitsbewilligungen für Ausländer in der Schweiz um 1930

Verfasst: So 3. Apr 2022, 16:09
von Peter.D
Hallo Heinz

Vor 1934 bestimmten noch die Kantone weitgehend über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern und die damit verbundenen Arbeitsbewilligungen. Zuständig waren die jeweiligen kantonalen Amtsstellen, wie insbesondere die Fremdenpolizei und die Arbeitsämter. Gerade in der von dir angesprochenen Zeit waren die Kantone äusserst zurückhaltend mit Arbeitsbewilligungen für Ausländer, um den vielen arbeitslosen Schweizern Arbeit geben zu können. Längerfristige Bewilligungen in Berufen mit vielen Arbeitslosen, wie insbesondere bei kaufm. Angestellten, waren daher kaum zu bekommen.
Ausserdem waren auch Bewilligungen der eidgenössischen Fremdenpolizei erforderlich. Vor 1934 galt dazu die Verordnung des Bundesrats vom 29. November 1921 über die Kontrolle der Ausländer, mit mehreren späteren Abänderungen. Schliesslich mussten auch noch Staatsverträge mit verschiedenen Ländern berücksichtigt werden.

In einem konkreten Fall musst du dich daher an die kantonalen oder städtischen Archive wenden. Evtl. kannst du noch prüfen, ob es Literatur zur Praxis von Bund und Kantonen in jenen Jahren gibt.

Peter