Erteilung des "Bürgertums" an Vagabunden anfangs 19. Jahrhundert im Grossherzogtum Baden

Antworten
SiWe
Beiträge: 358
Registriert: Mo 12. Okt 2020, 17:08
Geschlecht: Männlich

Erteilung des "Bürgertums" an Vagabunden anfangs 19. Jahrhundert im Grossherzogtum Baden

Beitrag von SiWe » Sa 30. Apr 2022, 10:12

Die Erteilung des "Bürgertums" von Vagabunden anfangs 19. Jahrhundert im Grossherzogtum Baden scheint systematisch gewesen zu sein. Die Regeln sind aber nicht nachvollziebar für mich.
Gibt es dazu damals nei kreirte gesetzliche Grundlagen ?
Weiss jemand mehr dazu ?
Simon



freiburg123
Beiträge: 46
Registriert: So 16. Mai 2021, 20:01
Geschlecht: Männlich

Re: Erteilung des "Bürgertums" an Vagabunden anfangs 19. Jahrhundert im Grossherzogtum Baden

Beitrag von freiburg123 » So 1. Mai 2022, 08:43

Hallo Simon,

Mir ist zumindest in Erinnerung dass es um ca. 1805 ein Dekret in Baden gab, wonach ein Jeder einem bestimmten Ort zugewiesen werden musste.

Da ich selbst viele Vagabunden bei den Vorfahren habe, wurden die meistens ihrem Geburtsort zugewiesen. So kam es aber oft zu Streitigkeiten mit der badischen Regierung (dazu gibt es viele Schriftwechsel im General Landesarchiv), weil die Gemeinde natürlich nicht plötzlich jemanden mit bspw. 5 Kindern unterhalten wollte.

Allerdings war es auch so, dass Vagabunden kein Bürgerrecht erhielten, sondern den Stand eines Hintersaßen bekamen . D.h. Sie hatten ein Aufenthaltsrecht in diesem Ort, aber mehr auch nicht. Zumeist haben dann erst die Kinder oder Enkel Bürgerrecht erlangt.

Mehr kann ich zum Thema leider auch nicht beitragen.

Beste Grüße
Florian



SiWe
Beiträge: 358
Registriert: Mo 12. Okt 2020, 17:08
Geschlecht: Männlich

Re: Erteilung des "Bürgertums" an Vagabunden anfangs 19. Jahrhundert im Grossherzogtum Baden

Beitrag von SiWe » So 1. Mai 2022, 15:17

Merci Florian.
Kennt jemand mehr zu diesem Erlass ?
Und zu dessen Umsätzung ??



freiburg123
Beiträge: 46
Registriert: So 16. Mai 2021, 20:01
Geschlecht: Männlich

Re: Erteilung des "Bürgertums" an Vagabunden anfangs 19. Jahrhundert im Grossherzogtum Baden

Beitrag von freiburg123 » So 1. Mai 2022, 18:55

Am 1.Januar 1810 trat zumindest das Badische Landrecht https://de.wikipedia.org/wiki/Badisches_Landrecht_1810 in Kraft.

In diesem war u.a. zu finden:

"Dritter Titel.

Von dem Wohnsiz.

102. Der Wohnsiz eines jeden Inländers in Beziehung auf die Ausübung seiner bürgerlichen Rechte ist da, wo er seine Haupt-Niederlassung hat.
[...]
102. b. Wo die Niederlassung nicht entscheidend wäre, da ist auf den Geburtsort, und bey dessen Unbekanntschaft auf den jüngsten Aufenthalt zu sehen."

Das Landrecht ist auch in Volltext vorhanden (siehe Wikipedia-Eintrag). Da findet man vielleicht mehr.
Gruß Florian



Antworten

Zurück zu „Baden-Württemberg“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste