Grabauflösung
Verfasst: So 19. Jun 2022, 17:05
Die Frage, was mit einem Grab in der Schweiz passiert (nach Jahrzehnten oder Jahrhunderten), wird insbesondere von amerikanischen Forscher(innen) immer wieder gestellt - sie sind gewohnt, oft sehr alte Grabsteine auf ihren Friedhöfen zu finden.
In der Schweiz wird ein Grab nach einigen Jahrzehnten aufgelöst - die genauen Zeiträume finden man in den jeweiligen Friedhofsregelementen (das Bestattungs- und Friedhofwesen ist Sache der politischen Gemeinden). In den meisten der von mir gefundenen Reglementen wird das Grab nur oberirdisch (bis etwa 20 cm) abgeräumt, sterbliche Überreste (auch Urnen) bleiben unberührt. Evtl. findet in einem Erdgestattungsgrab später eine Urnenbestattung (mit wesentlich geringerer Tiefe) statt. Die Fristen für eine erneute Erdbestattung sind wesentlich länger.
Grabdenkmäler gehören den Hinterbliebenen und können abgeholt werden, was jedoch selten stattfindet. Nicht abgeholte Grabdenkmäler werden zu Kies verarbeitet.
In diesem Zusammenhang hätte ich zwei Fragen:
1) Gibt es kantonale oder eidgenössische Mindestvorgaben?
2) Wie wurde das früher gehandhabt? Gelegentlich findet man ja alte Grabsteine (in der Regel von wichtigen Personen oder Familien) in Friedhofsmauern oder Kirchenwänden (aussen) - und ich meine damit nicht die Grabmale, die von vorneherein dort platziert waren. Unter meinen weit entfernten Vorfahren (in Deutschland) wurde der Grabstein einer (historisch gesehen) nicht wirklich bedeutenden Person offnsichtlich einfach als Ganzes als Baumaterial einer neuen Friedhofsmauer verwendet.
In der Schweiz wird ein Grab nach einigen Jahrzehnten aufgelöst - die genauen Zeiträume finden man in den jeweiligen Friedhofsregelementen (das Bestattungs- und Friedhofwesen ist Sache der politischen Gemeinden). In den meisten der von mir gefundenen Reglementen wird das Grab nur oberirdisch (bis etwa 20 cm) abgeräumt, sterbliche Überreste (auch Urnen) bleiben unberührt. Evtl. findet in einem Erdgestattungsgrab später eine Urnenbestattung (mit wesentlich geringerer Tiefe) statt. Die Fristen für eine erneute Erdbestattung sind wesentlich länger.
Grabdenkmäler gehören den Hinterbliebenen und können abgeholt werden, was jedoch selten stattfindet. Nicht abgeholte Grabdenkmäler werden zu Kies verarbeitet.
In diesem Zusammenhang hätte ich zwei Fragen:
1) Gibt es kantonale oder eidgenössische Mindestvorgaben?
2) Wie wurde das früher gehandhabt? Gelegentlich findet man ja alte Grabsteine (in der Regel von wichtigen Personen oder Familien) in Friedhofsmauern oder Kirchenwänden (aussen) - und ich meine damit nicht die Grabmale, die von vorneherein dort platziert waren. Unter meinen weit entfernten Vorfahren (in Deutschland) wurde der Grabstein einer (historisch gesehen) nicht wirklich bedeutenden Person offnsichtlich einfach als Ganzes als Baumaterial einer neuen Friedhofsmauer verwendet.