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Was ist eine "zweite Witwe"?
Verfasst: Di 30. Aug 2022, 11:36
von Wolf
Im Internet findet man diese Wortkombination des Öfteren im Zusammenhang mit herrschaftlichen Gütern ("Witwensitzen") oder Firmengeschichten. In diesen Fällen sind die ersten, zweiten (dritten, …) Witwen jeweils verschiedene Personen.
Maria Karoline Flachsland, Ehefrau von
Johann Gottfried Herder bezeichnet sich in einem Briefwechsel als "zweite Witwe". Die Deutung ist mir nicht bekannt, ich nehme aber an, dass es im Zusammenhang mit Herders Nachlass steht.
In der neueren deutschen Rechtsprechung habe ich zwei Fälle gefunden, in denen es um Witwenrenten ging. Die zugewanderten Verstorbenen hatten vorher in ihren Herkunftsländern legal zweimal geheiratet - und so wurde aus der ersten bzw. zweiten Ehefrau eben die ersten bzw. zweiten Witwen.
Das dürfte in den folgenden beiden Fällen aber nicht greifen:
Die Vormundschaft über Barbara und Peter Münz aus Ladenburg:
Zweite-Witwe-1874.jpg
Aus einem deutschen Totenregister (
Brotterode 1832):
Zweite-Witwe.jpg
Wer hat den Begriff schon in anderen Quellen gefunden - und kann ihn erklären? Das Plausibelste, was mir eingefallen ist: eine Frau hatte nach dem Tod des Ehemannes ein zweites Mal geheiratet - und auch den zweiten Ehemann überlebt. Sie war also "zweimal verwitwet".
Re: Was ist eine "zweite Witwe"?
Verfasst: Mi 31. Aug 2022, 08:59
von dz
Wolf hat geschrieben: Di 30. Aug 2022, 11:36
Das Plausibelste, was mir eingefallen ist: eine Frau hatte nach dem Tod des Ehemannes ein zweites Mal geheiratet - und auch den zweiten Ehemann überlebt. Sie war also "zweimal verwitwet".
Diese Annahme halte ich aus sprachlichen Gründen eher für abwegig. Eine Frau, die zwei Ehemänner überlebt hat, ist eben zweimal verwitwet, aber nicht "erste" und "zweite" Witwe, denn sie ist ja nur eine Person. Dies verträgt sich nicht mit der Aufzählung.
M.E. ist es tatsächlich so: wenn ein Ehemann mehrfach verheiratet war (egal ob polygam oder monogam) und dann stirbt, hinterläßt er ggf. mehrere (Ex-) Ehepartner und ggf. Kinder aus diesen Ehen. In diesen Fällen kann es zu juristischen Komplikationen kommen, bspw. bei der Berechtigung, eine Rente oder Altersversorgung oder Waisenrente zu beziehen und deren gerechte Aufteilung. In dem genannten Zeitraum war die Rechtslage anders als heutzutage. Die private Altersvorsorge, insbesondere die Witwen- und Hinterbliebenenversorgung spielte eine viel größere Rolle als heute und war vielfach privatrechtlich geregelt durch Verträge, Testamente. Bei der Regelung solcher Fragen macht es durchaus Sinn, zur präzisen sprachlichen Unterscheidung der Personen von einer ersten, zweiten oder auch dritten Witwe zu sprechen. Es gibt da einen im Internet leicht zu findenden Fall eines in Deutschland lebenden Marrokkaners, der als Moslem legal zwei Ehefrauen hatte, die nach seinem Tod beide dann eine Witwenrente beantragten. In diesem Falle spricht das entscheidende Gericht eben auch von erster und zweiter Witwe aus der ersten und der zweiten Ehe.
Ein anderer Aspekt: Es geht um Vormundschaft. Es war schon immer üblich, die Vormünder von Kindern aus dem Personenkreis der Familie auszuwählen. Auch hier macht es Sinn, für Außenstehende die Personen präzise zu bezeichnen, also die zweite Witwe, d.h. die zweite Ehefrau als solche zu bezeichnen.
Anscheinend ging es um Details einer Vormundschaft. Was im konkreten Fall dahintersteckt, kann man aus den Abbildungen nicht entnehmen.
Dirk
Re: Was ist eine "zweite Witwe"?
Verfasst: Mi 31. Aug 2022, 18:14
von Wolf
Danke für Deine ausführliche Stellungnahme, Dirk!
dz hat geschrieben: Mi 31. Aug 2022, 08:59
Wolf hat geschrieben: Di 30. Aug 2022, 11:36
Das Plausibelste, was mir eingefallen ist: eine Frau hatte nach dem Tod des Ehemannes ein zweites Mal geheiratet - und auch den zweiten Ehemann überlebt. Sie war also "zweimal verwitwet".
Diese Annahme halte ich aus sprachlichen Gründen eher für abwegig. Eine Frau, die zwei Ehemänner überlebt hat, ist eben zweimal verwitwet, aber nicht "erste" und "zweite" Witwe, denn sie ist ja nur eine Person. Dies verträgt sich nicht mit der Aufzählung.
Hört sich für heutigen Sprachgebrauch ok an - aber dieses "Sprachgefühl" darf man nicht 100%ig auf frühere Zeiten anwenden.
dz hat geschrieben: Mi 31. Aug 2022, 08:59
M.E. ist es tatsächlich so: wenn ein Ehemann mehrfach verheiratet war (egal ob polygam oder monogam) und dann stirbt, hinterläßt er ggf. mehrere (Ex-) Ehepartner und ggf. Kinder aus diesen Ehen
Wenn wir heutigen Sprachgebrauch bzw. die heutige Rechtslage heranziehen, ist das aber kein Argument. Wenn wir eine legale Mehrfachehe (für die beiden genannten Beispiele) einmal ausschliessen, wurde die erste Ehe entweder geschieden (und geschiedene Ehepartner werden keine Witwen) oder die erste Ehefrau ist verstorben - dann wird sie auch nicht posthum zur Witwe.
dz hat geschrieben: Mi 31. Aug 2022, 08:59
Es gibt da einen im Internet leicht zu findenden Fall eines in Deutschland lebenden Marrokkaners, der als Moslem legal zwei Ehefrauen hatte, die nach seinem Tod beide dann eine Witwenrente beantragten.
Dieses Beispiel hatte ich erwähnt (ohne nähere Details). Ich hatte noch ein zweites Beispiel irgendwo gefunden - finde es leider nicht mehr. Aber - wie gesagt - legale Mehrfachehen kann man für meine Fragestellung wohl ausschliessen.
dz hat geschrieben: Mi 31. Aug 2022, 08:59
Auch hier macht es Sinn, für Außenstehende die Personen präzise zu bezeichnen, also die zweite Witwe, d.h. die zweite Ehefrau als solche zu bezeichnen.
Wenn die zweite Ehefrau beim Tod des Mannes Witwe wird, ist sie zumindest nach heutigem Verständnis (Mehrfachehen ausgeschlossen) nicht die zweite, sondern die einzige Witwe ... und Ehescheidungen waren früher viel seltener als heute.
dz hat geschrieben: Mi 31. Aug 2022, 08:59
Anscheinend ging es um Details einer Vormundschaft. Was im konkreten Fall dahintersteckt, kann man aus den Abbildungen nicht entnehmen.
Das zweite Beispiel ist ein Sterbeeintrag in einem Totenbuch (1832) - da ging es also nicht mehr um Vormundschaftsfragen.
Wir sind uns vmtl. einig, dass es hier um zwei Eheschliessungen geht - und zwar nacheinander - offen ist, wer zweimal verheiratet war

.
Es wäre halt schön, ein Beispiel einer "zweiten Witwe" zu finden, deren Familienverhältnisse erforscht sind.
Re: Was ist eine "zweite Witwe"?
Verfasst: Do 1. Sep 2022, 12:30
von dz
Noch ein Beispiel aus dem Internet:
... Ein Jahr darauf, am 02.05.1637, schloß Betulius mit Margarethe Seebach in Untersteinbach den Bund der Ehe. Diese war die erste Witwe des Pfarrers Johann Adam Horold aus Michelbach und die zweite Witwe des Pfarrers Johann Friedrich Pfaff aus Langenbeutingen. Margarethe Seebach verstarb am 10.3. 1641... (
https://www.heinlenews.de/geschl03.htm; Daten in GEDBAS)
Margarethe Seebach war nacheinander verheiratet mit 1. Johann Adam HOROLD; 2. Johann Friedrich PFAFF; 3. Johann Ludwig BETULIUS und hat die ersten beiden Ehemänner überlebt. Hier bedeutet "erste Witwe" wohl "zum ersten mal Witwe" und "zweite Witwe" dann "zum zweiten mal Witwe"
Dirk
Re: Was ist eine "zweite Witwe"?
Verfasst: Do 1. Sep 2022, 12:50
von Wolf
Danke für diesen interessanten Hinweis, Dirk.
Jetzt wäre es schön, den Heiratseintrag zu sehen, ob dort der Begriff der "zweiten Witwe" explizit genannt wird.
Hat jemand ein Archion-Abo und könnte die Heirat vom 02.05.1637 kontrollieren?
Re: Was ist eine "zweite Witwe"?
Verfasst: Fr 2. Sep 2022, 12:26
von Wolf
Wolf hat geschrieben: Do 1. Sep 2022, 12:50Hat jemand ein Archion-Abo und könnte die Heirat vom 02.05.1637 kontrollieren?
Leider scheinen die Ehebücher Waldenburg vor 1850 nicht erhalten zu sein - oder sind zumindest bei Archion nicht digitalisiert.