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Göntler(?) im Kanton Zürich

Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 15:54
von Renato
Liebe Forscherinnen und Forscher

- Anna Zähner lässt am 29.10.1733 in Urnäsch ihren unehelichen Sohn Jakob taufen. Vater ist ein Jakob Göntler.

- Barbara Bruderer lässt am 20.9.1754 in Gais ihre uneheliche Tochter Barbara taufen. Als Vater wird Hans Jakob Göntler aus dem Zürichgebiet angegeben.

Gibt es den Namen Göntler tatsächlich oder lese ich das falsch?

Mit bestem Dank und Gruss
Renato

Re: Göntler(?) im Kanton Zürich

Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 16:34
von Wolf
Ich lese das auch Göntler - und Max stimmt zu: https://www.geneal-forum.com/tng/getper ... 8&tree=Max.
Allerdings kann ich mit diesem Namen auch nichts anfangen.

Re: Göntler(?) im Kanton Zürich

Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 17:11
von Wolf
https://ggs.spdns.eu findet im 18. Jhdt bei familysearch Gäntler und Güntler in Arbon, das aber m.W. nicht zu den Zürcherisch verwalteten Gebieten im TG gehörte.
Auch findet sich keine dieser beiden Schreibweisen im Familiennamenbuch.

Re: Göntler(?) im Kanton Zürich

Verfasst: Mo 24. Jul 2023, 17:31
von Peter.D
Die Tochter wurde offensichtlich dem unehelichen Vater zugesprochen. AR kannte ja noch lange das Paternitätsprinzip. Dann müsste es aber ein ehegerichtliches Urteil dazu geben. Hoffentlich steht darin dann mehr über die Herkunft des Vaters, aus dem damaligen oder heutigen Gebiet des Kantons Zürich.

Peter

Re: Göntler(?) im Kanton Zürich

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 10:33
von Renato
Danke euch beiden für eure Anmerkungen und Tipps!

Werde bei Gelegenheit schauen, ob ich bei den Ehegerichtsurteilen fündig werde.

Bin gerade am Transkribieren eines anderen Urteils des Zürcher Ehegerichts. Erstaunlich, wie wenig Angaben zu den Parteien gemacht werden (nur Name und Herkunft, weder Altersangaben noch Namen der Eltern).

Re: Göntler(?) im Kanton Zürich

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 16:47
von Peter.D
Hallo Renato

Interkantonale Vaterschaftsprozesse auf Unterhalt oder gar auf Zuerkennung des Kindes an den Vater waren vor Einführung des ZGB schwierig. Meist setzten sie Gegenrecht voraus, d.h. ein Kanton liess eine Klage aus einem anderen Kanton nur zu, wenn das umgekehrt auch funktionierte. Zum hier fraglichen Zeitpunkt galt sowohl in AR wie auch in ZH das Paternitätsprinzip, was die Sache vereinfachte.

Falls du in den Ehegerichtsprotokollen von AR nichts findest, solltest du auch noch die Protokolle in ZH ansehen. Immer wieder finden sich in den Protokollen auch Hinweise auf Absprachen zwischen den Ehegerichten verschiedener reformierter Kantone.

Peter

Re: Göntler(?) im Kanton Zürich

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 17:20
von Renato
Hallo Peter

Interessant sind solche Urteile auf jeden Fall! Habe im Fall, der mich derzeit beschäftigt, entziffert, dass

"die HHr. Ehrengesandten des löbl. Standes Bern an der Tagsatzung zu Frauenfeld angebracht haben, dass es nicht undienlich wäre, wenn man in der evangelischen Eidgenossenschaft wegen verschiedenen Ehesachen wie Abstrafung von Ehebrüchen und desgleichen beim Unterhalt der unehelichen, von Menschen aus zwei Kantonen erzeugten Kindern einer allgemeinen Systematik sich angleichen könnte."

Heute würde man das Harmonisierung nennen :lol:

Gruss, Renato

Re: Göntler(?) im Kanton Zürich

Verfasst: Do 27. Jul 2023, 17:35
von Peter.D
Interessanter Eintrag!
Allerdings wurde es im darauf folgenden 19. Jh. noch schlimmer, nachdem fast alle reformierten und katholischen Kantone zu ganz unterschiedlichen Zeitpunkten vom Paternitäts- auf das Maternitätsprinzip wechselten, das sich dann schliesslich mit einigen Retouchen auch im ZGB durchsetzte.

Peter