Hottinger von Wädenswil ZH
Moderator: Wolf
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Renato
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Hottinger von Wädenswil ZH
Liebe Forscherinnen und Forscher
Kann jemand beim Entziffern der drei markierten Stellen helfen? Es geht um ein Urteil des Zürcher Ehegerichts aus dem Jahr 1736, mit dem die beiden Betroffenen wegen ausserehelichem Verkehr bestraft wurden. Ich lese bisher Folgendes:
Wädenswil Urnäschen.
Allehinweilen dass zwüschent dem Jacob Hottinger von Wädenswil und der Anna Zähnerin von Urnäschen (passiiti eine puer h. v. Hurey?) seyn befunden worden; als hat E. E. Ehegricht erkennt, daß wegen solcher der Satzung gemäß jeder 40 (Gulden? Taler?) Buß erleggen, der Erhaltung des Kindes halber aber es eingestellt seyn, und durch nachgesetzte Weißung von (Mu Rul: HHel:?) wenn solche zuzukennen und aufzuleggen die erforderliche Nachricht eingehollet werden solle.
1. Was wurde genau befunden?
2. Währung/Höhe der Busse?
3. Bei wem soll noch nachgefragt werden?
Mit bestem Dank und Gruss
Renato
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urspr. Titel: Lesehilfe Ehegerichtsurteil
Kann jemand beim Entziffern der drei markierten Stellen helfen? Es geht um ein Urteil des Zürcher Ehegerichts aus dem Jahr 1736, mit dem die beiden Betroffenen wegen ausserehelichem Verkehr bestraft wurden. Ich lese bisher Folgendes:
Wädenswil Urnäschen.
Allehinweilen dass zwüschent dem Jacob Hottinger von Wädenswil und der Anna Zähnerin von Urnäschen (passiiti eine puer h. v. Hurey?) seyn befunden worden; als hat E. E. Ehegricht erkennt, daß wegen solcher der Satzung gemäß jeder 40 (Gulden? Taler?) Buß erleggen, der Erhaltung des Kindes halber aber es eingestellt seyn, und durch nachgesetzte Weißung von (Mu Rul: HHel:?) wenn solche zuzukennen und aufzuleggen die erforderliche Nachricht eingehollet werden solle.
1. Was wurde genau befunden?
2. Währung/Höhe der Busse?
3. Bei wem soll noch nachgefragt werden?
Mit bestem Dank und Gruss
Renato
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urspr. Titel: Lesehilfe Ehegerichtsurteil
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hhg
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Re: Lesehilfe Ehegerichtsurteil
halbwegs sicher bin ich nur bei der Währung, es ist das (teils ja heute noch gebräuchliche) Zeichen für Pfund
(siehe auch https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013670/2010-09-28/).
Sonst nur geraten: ... passierte eine pure S. v. (=?Sache/Fall von Hurerei?), ob das das dabei gezeugte Kind dem Vater oder der Mutter zuzurechnen sei soll durch Weisung einer höheren Stelle (hhrl = hochherrlich) beschieden werden
(siehe auch https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013670/2010-09-28/).
Sonst nur geraten: ... passierte eine pure S. v. (=?Sache/Fall von Hurerei?), ob das das dabei gezeugte Kind dem Vater oder der Mutter zuzurechnen sei soll durch Weisung einer höheren Stelle (hhrl = hochherrlich) beschieden werden
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Renato
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Re: Lesehilfe Ehegerichtsurteil
Vielen Dank!
"passierte" überzeugt!
Was die hochherrliche Stelle betrifft, müsste es eigentlich der Kleine Rat sein, da das Ersuchen an den Bürgermeister gerichtet war. Gibt es für den Kleinen Rat eine offizielle Anrede/einen formellen Titel?
Im Urteil selbst kommen die Abkürzungen ebenfalls vor.
Gruss
Renato
"passierte" überzeugt!
Was die hochherrliche Stelle betrifft, müsste es eigentlich der Kleine Rat sein, da das Ersuchen an den Bürgermeister gerichtet war. Gibt es für den Kleinen Rat eine offizielle Anrede/einen formellen Titel?
Im Urteil selbst kommen die Abkürzungen ebenfalls vor.
Gruss
Renato
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Peter.D
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Re: Lesehilfe Ehegerichtsurteil
Das s.v. steht hier für salva venia, also mit Verlaub. Das schrieb man oft vor "unziemlichen" Worten. Üblich war auch s.v.v für sit venia verbo, also dass man das folgende Wort verzeihen solle.
Im vorliegenden Urteil wurde das Kind der Mutter zugesprochen, der Vater musste offenbar nur 5 lb jeweils an Fronfasten an den Unterhalt des Kindes bezahlen. Damit kam also nicht das in beiden Kantonen damals geltende Paternitätsprinzip zur Anwendung. Möglicherweise war hier der s.v. unzüchtige Lebenswandel der Mutter ein Grund für die Abweichung. Ausserdem wurde die Mutter auf Lebzeiten aus dem Kanton Zürich verwiesen. Ich gehe davon aus, dass sich die Exekutiven beider Kantone über das Vorgehen abgestimmt haben.
Für die schwülstigen Ehrentitel der damaligen Behörden bis 1798 gab es zig Abkürzungen. Das StAZH hat eventuell eine Zusammenstellung dazu. Ist aber nicht wirklich relevant.
Peter
Im vorliegenden Urteil wurde das Kind der Mutter zugesprochen, der Vater musste offenbar nur 5 lb jeweils an Fronfasten an den Unterhalt des Kindes bezahlen. Damit kam also nicht das in beiden Kantonen damals geltende Paternitätsprinzip zur Anwendung. Möglicherweise war hier der s.v. unzüchtige Lebenswandel der Mutter ein Grund für die Abweichung. Ausserdem wurde die Mutter auf Lebzeiten aus dem Kanton Zürich verwiesen. Ich gehe davon aus, dass sich die Exekutiven beider Kantone über das Vorgehen abgestimmt haben.
Für die schwülstigen Ehrentitel der damaligen Behörden bis 1798 gab es zig Abkürzungen. Das StAZH hat eventuell eine Zusammenstellung dazu. Ist aber nicht wirklich relevant.
Peter
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hhg
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Re: Lesehilfe Ehegerichtsurteil
auch hier nicht relevant, ausser der Parallele zu den unsäglichen Moralvorstellungen: 250 Jahre später erkundigte sich ein berner Verding-Kind im Erwachsenenalter, wie er unter den Augen der Nachbarn und Behörden von seiner Pflegefamilie wie ein Sklave gerhalten und misshandelt wurde. Die lapidare Antwort, er wäre eben schon im Mutterleib kriminell gewesen.
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Renato
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Re: Hottinger von Wädenswil ZH
Für mich ist vorerst mal alles relevant
Danke Peter für das "salva venia", darauf hätte ich eigentlich auch selbst kommen können.
Sobald ich alle Infos gesammelt und die insgesamt drei vorhandenen Texte bereinigt habe, werde ich sie unter Ottinger von Urnäsch AR einstellen, da sie von allgemeinerem Interesse sein dürften.
Schönes verlängertes Wochenende
Renato
Danke Peter für das "salva venia", darauf hätte ich eigentlich auch selbst kommen können.
Sobald ich alle Infos gesammelt und die insgesamt drei vorhandenen Texte bereinigt habe, werde ich sie unter Ottinger von Urnäsch AR einstellen, da sie von allgemeinerem Interesse sein dürften.
Schönes verlängertes Wochenende
Renato
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Renato
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Re: Hottinger von Wädenswil ZH
Also das StAZH konnte weiterhelfen
Bei der Währung handelt es sich tatsächlich um Pfund (1Pfund = 8 Batzen = 20 Schilling).
Mn. Gn. HH. = Meine Gnädigen Herren
E. Un. Gn. HH. = Euch, unsere Gnädigen Herren
U. G. L. E. und Rgn. = Unsere getreuen lieben Eidgenossen und Religionsgenossen
Gruss
Renato
Bei der Währung handelt es sich tatsächlich um Pfund (1Pfund = 8 Batzen = 20 Schilling).
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Renato
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