Leiblicher Vater eines Adoptivkindes gesucht

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Wolf
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Leiblicher Vater eines Adoptivkindes gesucht

Beitrag von Wolf » Di 7. Mai 2024, 21:14

Über das Kontaktformular des Forums ist mir die im Folgenden zusammengefasste Frage zugestellt worden:
Ich bin ein 53 Jahre alter Schweizer (geboren 1971). Ich wurde gleich nach meiner Geburt zur Adoption frei gegeben. Meine biologische Mutter habe ich gefunden, meinen biologischen Vater nicht. Ich habe vor einigen Jahren angefangen, DNA-Tests zu machen, aber diese zeigen leider keine nahen Verwandten an, maximal 3. Cousin. Haben Sie Tipps, die mir auf meiner Suche weiter helfen könnten? Gibt es entsprechende Register oder andere Dokumente, die konsultiert werden könnten?
Leider bin ich mit den gesetzlichen Bestimmungen und Möglichkeiten zu wenig vertraut, um hier eine fundierte Antwort geben zu können. Wer kann Hinweise geben?


Wolf Seelentag, St.Gallen
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hood
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Re: Leiblicher Vater eines Adoptivkindes gesucht

Beitrag von hood » Di 7. Mai 2024, 22:10

Hallo

Ich nehme jetzt mal an, dass er sich bereits über die admin.ch Seite des Bundes informiert hat. https://www.bj.admin.ch/bj/de/home/gese ... en%20kann.
Es ist jedoch zu befürchten, dass wenn er die biologische Mutter so gefunden hat, er den Vater wohl nie finden wird. Wenn er die offizielle Geburtsurkunde gefunden hat und dort nur die Mutter erwähnt ist, weiss wohl nur die Mutter wer der Vater ist.

gruss urs


urs schocher, "haimweh bünder" ;-)

Peter.D
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Re: Leiblicher Vater eines Adoptivkindes gesucht

Beitrag von Peter.D » Mi 8. Mai 2024, 16:39

Nach damaligem Zivilrecht musste die Vormundschaftsbehörde nach Kenntnis einer unehelichen Geburt sofort einen Beistand für das Kind ernennen. Oft enthalten die Akten und Protokolle der Vormundschaftsbehörde (am Wohnort) auch Hinweise auf den Vater. Zur Wahrung der Interessen des Kindes hätte der Beistand auch eine Vaterschaftsklage gegen den Vater einreichen müssen, sofern dieser bekannt war. Möglicherweise hat er im vorliegenden Fall darauf verzichetet, weil die Adoption bereits vorbereitet war. Auch die Mutter hätte auf Entschädigung für sich und das Kind gegen den Vater klagen können. Es kam aber nicht selten vor, dass die Mutter den Vater geheim hielt, weil er sich vertraglich zu einem "Schweigegeld" verpflichtet hatte. Die Mütter hielten sich oft bis ans Lebensende daran und teilten dem Kind den Vater manchmal nie mit.

Siehe dazu auch das frühere Thema der Zahlvaterschaft. Reine Zahlväter wurden im Geburtsregister nicht registriert, im Famlienregister war das auch nicht erlaubt, aber die Zivilstandsbeamten haben den Vater dort oft mit Bleistift notiert. Die Gemeinde war aus finanziellen Gründen natürlich daran interessiert, wer was an den Unterhalt des Kindes zahlen muss.

Peter



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